663 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Verkehrsausschusses

über den Antrag 1180/A(E) der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wechselkennzeichen PKW - Motorrad

Die Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 20. Mai 2015 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Teilnahme am öffentlichen Verkehr mittels eines Kraftfahrzeuges setzt in Österreich die Zulassung bzw. die behördliche Registrierung desselben voraus. Diese erfolgt an der für den gemeldeten Hauptwohnsitz des Kraftfahrzeugbesitzers zuständigen Zulassungsstelle, welche nach positivem Verfahrensablauf eine Zulassungsbescheinigung ausstellt und nach Entrichtung der anfallenden Gebühren die Kennzeichentafeln sowie die Begutachtungsplakette ausfertigt. Gemäß § 48 KFG kann ein Besitzer von bis zu drei Kraftfahrzeugen die Führung eines sogenannten Wechselkennzeichens beantragen, sofern diese Kfz jeweils in dieselben in § 3 KFG definierten Obergruppen fallen. Damit ist es beispielsweise Eigentümern von zwei Personenkraftwagen möglich, diese abwechselnd mit demselben Kennzeichen zu fahren. Dies zieht den Vorteil nach sich, dass trotz mehrerer Fahrzeuge sowohl die Haftpflichtversicherungsprämie als auch die motorbezogene Versicherungssteuer nur einmalig entrichtet werden muss. Zudem können Nutzer von Wechselkennzeichen bei manchen Versicherungsanstalten in den Genuss zusätzlicher Rabatte, beispielsweise hinsichtlich einer Kaskoversicherung, kommen. Im Jahr 2014 waren im Bundesgebiet der Republik Österreich 466.157 Motorräder zugelassen (Quelle: Statistik Austria). Der überwiegende Teil dieser Motorradbesitzer ist auch Eigentümer zumindest eines Kraftfahrzeuges. Da diese beiden Fahrzeugtypen nach § 3 KFG nicht derselben Obergruppe angehören, ist es nicht möglich für diese ein Wechselkennzeichen zu beantragen. Dadurch sind für beide Verkehrsmittel jeweils Versicherungsprämien in voller Höhe zu bezahlen, was besonders unter dem Aspekt der nur abwechselnd möglichen und meist saisonal bedingten Nutzung des Motorrads eine nicht begründbare Ungleichstellung bedeutet. Eine Beseitigung derselben würde nicht nur mehr Gerechtigkeit für die erwähnte Personengruppe bedeuten, sondern darüber hinaus die Automobil- und Motorradwirtschaft fördern und damit Arbeitsplätze schaffen bzw. sichern. Entsprechende Anträge blieben aber bislang in der Minderheit; durch den Anstieg der Anzahl der zugelassenen Motorräder um rund 35 Prozent im Vergleich zu 2007 erhöht sich der Handlungsbedarf in dieser Thematik jedoch weiter.“

 

Der Verkehrsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 9. Juni 2015 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Christian Hafenecker, MA die Abgeordneten Walter Bacher, Andreas Ottenschläger, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Dr. Jessi Lintl, Georg Willi, Dr. Nikolaus Scherak, Harry Buchmayr und Johann Rädler sowie der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Alois Stöger, diplômé.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, T, dagegen: S, V, G, N).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Walter Bacher gewählt.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2015 06 09

                                  Walter Bacher                                                                     Anton Heinzl

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann