664 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Verkehrsausschusses

über die Regierungsvorlage (631 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird (16. FSG-Novelle)

Mit der 16. FSG Novelle wird kein zusammenhängendes Projekt umgesetzt, sondern eine Reihe von notwendigen Nachbesserungen, Klarstellungen und redaktionellen Änderungen, die bei der Anwendung der umfangreichen Änderungen im Zuge der 14. und 15. FSG-Novelle aufgetreten sind, durchgeführt. Einige Änderungen müssen aufgrund des Vertragsverletzungsverfahrens der Europäischen Kommission vom 10.7.2014 (2014/2115; C(2014) 4775) hinsichtlich der Umsetzung der Richtlinie 2006/126/EG über den Führerschein ABl. Nr. L 403 vom 30.12.2006 S. 18 zuletzt geändert durch die Richtlinie 2014/85/EU, ABl. Nr. L 194 vom 2.7.2014 S. 10 (im Folgenden: 3. Führerscheinrichtlinie) vorgenommen werden. Weiters wird die Kommission für die Mehrphasenausbildung mit Kontrollbefugnissen ausgestattet, die sie bislang nicht hat.

 

Der Verkehrsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 9. Juni 2015 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligte sich die Berichterstatterin Abgeordnete Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, F, G, N, dagegen: T) beschlossen.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (631 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2015 06 09

            Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller                                               Anton Heinzl

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann