Vorblatt
Ziel(e)
- Aufrechterhaltung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung älterer ArbeitnehmerInnen
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
- Abgeltung der zusätzlichen Aufwendungen an Arbeitgeber
Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:
Durch eine teilweise Abgeltung der zusätzlichen Aufwendungen in Form einer Teilpension soll den Arbeitgebern ein Anreiz gegeben werden, ältere ArbeitnehmerInnen weiterhin zu beschäftigen. Ziel ist eine geringe Inanspruchnahme der Korridorpension. Die sich hieraus ergebenden Einsparungen können zur Finanzierung der Teilpension herangezogen werden.
Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre
in Tsd. € |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
Nettofinanzierung Bund |
2.129 |
6.140 |
10.869 |
13.359 |
13.058 |
Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern:
Die gegenständliche Regelung soll die Aufrechterhaltung von Beschäftigungen trotz möglicher Inanspruchnahme einer Korridorpension begünstigen. Da das für die Inanspruchnahme erforderliche Lebensalter über dem derzeitigem Regelpensionsalter für Frauen liegt, kommt die gegenständliche Regelung bis zur Angleichung des Regelpensionsalters nur für Männer in Betracht.
In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.
Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:
Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:
Keine
Wirkungsorientierte Folgenabschätzung
Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz und Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert und eine Teilpension (erweiterte Altersteilzeit) geschaffen wird
Einbringende Stelle: |
BMASK |
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Vorhabensart: |
Bundesgesetz |
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Laufendes Finanzjahr: |
2016 |
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Inkrafttreten/ Wirksamwerden: |
2016 |
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Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag
Das Vorhaben trägt der Maßnahme "Schaffung/Bereitstellung eines flächen- deckenden niederschwelligen (d.h. freiwilliger, kostenloser Zugang; jederzeitige Inanspruchnahme der Angebote innerhalb der Öffnungszeiten; Angebote für jede Lebensphase) Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangebots zum dauerhaften Erhalt der Arbeits- und Erwerbsfähigkeit erwerbstätiger Personen (Programm "fit2work") und Forcierung der Re-Integration von gesundheitlich beeinträchtigten Personen durch Maßnahmen des AMS." für das Wirkungsziel "Verbesserung der Arbeits- und Erwerbsfähigkeit älterer ArbeitnehmerInnen (50+)." der Untergliederung 20 Arbeit bei.
Problemanalyse
Problemdefinition
Die Teilpension bezweckt, dass Personen mit einem Anspruch auf eine Korridorpension nicht vorzeitig aus dem Arbeitsleben ausscheiden, sondern im Rahmen einer reduzierten Arbeitszeitverpflichtung bis zur Regelpension weiter tätig bleiben. Die Teilpension ist geschlechtsneutral konzipiert. Aufgrund der derzeit geltenden Rechtslage können diese Maßnahme im Übergangszeitraum, bis das Frauenalter soweit an jenes der Männer herangeführt wird, so dass diese Leistung auch für Frauen relevant wird, nur Männer in Anspruch nehmen. Im Rahmen der Verabschiedung der Korridorpension hat der Gesetzgeber in den Erläuterungen klargestellt, dass dies notwendig ist, um das Ziel eines einheitlichen Pensionsalters für Frauen und Männer zu erreichen. Im Übergangszeitraum bedingt das daher, dass eben nur Männer diese Leistung in Anspruch nehmen können.
Nullszenario und allfällige Alternativen
Ältere Arbeitnehmer stehen dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung, keine Alternativen.
Interne Evaluierung
Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2021
Evaluierungsunterlagen und -methode: Daten zur Teilpension.
Ziele
Ziel 1: Aufrechterhaltung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung älterer ArbeitnehmerInnen
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Ältere ArbeitnehmerInnen werden bei der Erfüllung der Voraussetzungen in Pension gehen und stehen somit dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung. |
Durch eine teilweise Abgeltung der zusätzlichen Aufwendungen in Form einer Teilpension wird den Arbeitgebern ein Anreiz gegeben, ältere ArbeitnehmerInnen weiterhin zu beschäftigen. |
Maßnahmen
Maßnahme 1: Abgeltung der zusätzlichen Aufwendungen an Arbeitgeber
Beschreibung der Maßnahme:
Ein Arbeitgeber, der ältere Personen, die den Anspruch auf eine Korridorpension erfüllen, arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt und diesen bei kontinuierlicher Verringerung ihrer Arbeitszeit auf Grund einer Teilpensionsvereinbarung einen Lohnausgleich gewährt, hat bei Erfüllung der Voraussetzungen Anspruch auf eine Abgeltung seiner zusätzlichen Aufwendungen in Form einer Teilpension.
Umsetzung von Ziel 1
Abschätzung der Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger
Finanzielle Auswirkungen für den Bund
– Ergebnishaushalt – Laufende Auswirkungen
in Tsd. € |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
Transferaufwand |
‑2.129 |
‑6.140 |
‑10.869 |
‑13.359 |
‑13.058 |
Aufwendungen gesamt |
‑2.129 |
‑6.140 |
‑10.869 |
‑13.359 |
‑13.058 |
Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger.
Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern
Anhang mit detaillierten Darstellungen
Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen
Bedeckung
in Tsd. € |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag |
3.944 |
11.375 |
20.137 |
27.310 |
31.573 |
Einsparungen/reduzierte Auszahlungen |
6.073 |
17.515 |
31.006 |
40.670 |
44.631 |
in Tsd. € |
Betroffenes Detailbudget |
Aus Detailbudget |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
Durch Einsparungen |
22.01.01 Bundesbeitrag PVA, variabel |
|
3.944 |
11.375 |
20.137 |
27.310 |
31.573 |
Erläuterung der Bedeckung
Die Ausgaben für die Teilpension werden durch die Einsparungen in der Korridorpension bedeckt. Ebenso werden höhere Alterspensionen durch die Einsparungen bei der Korridorpension bedeckt.
Laufende Auswirkungen
Transferaufwand
Bezeichnung |
Körperschaft |
Anz. d. Empf. |
Höhe des Transferaufw. (€) |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
Kosten der Teilpension in der AlV (UG-20) |
Bund |
238 |
16.571,00 |
3.943.898 |
|
|
|
|
|
|
673 |
16.902,41 |
|
11.375.322 |
|
|
|
SUMME |
|
|
|
3.943.898 |
11.375.322 |
|
|
|
Einsparungen gegenüber Korridorpension (UG-22) |
Bund |
238 |
‑25.515,17 |
‑6.072.610 |
|
|
|
|
|
|
673 |
‑26.025,47 |
|
‑17.515.141 |
|
|
|
|
|
1.502 |
‑27.076,90 |
|
|
|
‑40.669.504 |
|
|
|
1.616 |
‑27.618,44 |
|
|
|
|
‑44.631.399 |
SUMME |
|
|
|
‑6.072.610 |
‑17.515.141 |
|
‑40.669.504 |
‑44.631.399 |
Kosten der Teilpension |
Bund |
1.168 |
17.240,47 |
|
|
20.136.869 |
|
|
Einsparungen gegenüber Korridorpension |
Bund |
1.168 |
‑26.545,98 |
|
|
‑31.005.705 |
|
|
Kosten der Teilpension (UG-20) |
Bund |
1.502 |
17.585,28 |
|
|
|
26.413.091 |
|
|
|
1.616 |
17.936,98 |
|
|
|
|
28.986.160 |
SUMME |
|
|
|
|
|
|
26.413.091 |
28.986.160 |
Mehrausz. Altersp. d. höhere Beitragsgrundl (UG22) |
Bund |
238 |
3.768,85 |
|
|
|
896.986 |
|
|
|
673 |
3.844,23 |
|
|
|
|
2.587.167 |
SUMME |
|
|
|
|
|
|
896.986 |
2.587.167 |
GESAMTSUMME |
|
|
|
‑2.128.712 |
‑6.139.819 |
‑10.868.836 |
‑13.359.427 |
‑13.058.073 |
Es wird angenommen, dass weniger Personen die Korridorpension und statt dessen die Teilpension in Anspruch nehmen.
Für die Gruppe der Personen in Altersteilzeitgeldbezug zwischen 62 und 64 Jahren mit gleichzeitiger Korridorpensionsberechtigung wird angenommen, dass 10% in die Teilpension wechseln (10% der Alterspensionszugänge sind korridorpensionsberechtigt – damit: 10% der 400 AltersteilzeitgeldbezieherInnen 62-64). Somit ergeben sich bei 400 AltersteilzeitgeldbezieherInnen im Alter von 62-64 Jahren 40 Personen, die unmittelbar vom Altersteilzeitgeld in die Teilpension wechseln. Zusätzlich wird angenommen, dass 5% der jährlich möglichen (Prognose für 2016: 7.900 Personen) Korridorpensionszugänge, d.s. 395 Personen, anstelle der Korridorpension die Teilpension in Anspruch nehmen werden, wobei sich deren Zugang in die Teilpension kontinuierlich über das Jahr verteilt.
Aus der Differenz der Leistungshöhe von Teilpension und Korridorpension ergibt sich pro Person eine Kostenersparnis von € 133 monatlich. Durch die weiterhin andauernde sozialversicherungspflichtige Beschäftigung werden SV-Abgaben (€1.311) und Lohnsteuerabgaben (€378) fällig. Hieraus ergeben sich €1.823 monatlich an Kostenersparnis und zusätzlichen Abgaben. Es wird weiterhin angenommen, dass im Jahr 2016 jahresdurchschnittlich 238 Personen die Teilpension in Anspruch nehmen werden (2017: 673, 2018: 1.168, 2019: 1.425). Hieraus ergeben sich für das Jahr 2016 Ersparnisse in Höhe von €6,1 Mio. (€1.823 *14 Monate *238 Personen).
Bei den Kosten für die Teilpension wird ein Betrag in Höhe von €1.381 angenommen. Dieser berechnet sich aus dem durchschnittlichen Tagsatz für den kontinuierlichen Altersteilzeitgeldbezug, laut DWH des AMS (Tagsatz: € 45,4). Hieraus ergeben sich für das Jahr 2016 Kosten in Höhe von €3,9 Mio. (€1.381 *12 Monate *238 Personen).
Sowohl die Teilpension als auch die Kostenersparnis durch die geringere Inanspruchnahme der Korridorpension werden ab 2017 um jährlich 2% valorisiert.
Ab dem Jahr 2019 fallen höhere Ausgaben für Alterspensionen an, die Resultat höherer Beitragsgrundlagen durch die Weiterbeschäftigung in Teilpension sind. Die Größenordnung dieser Ausgaben sind für 2019 und 2020 dargestellt. Bei einer durchschnittlichen Restlebenserwartung bei 62-jährigen Männern von 17 Jahren (laut Statistik Austria) bleiben die Mehrkosten durch eine abschlagsfreie Pension unter der Kostenersparnis und dem erhöhten Abgabenaufkommen in der Teilpension.
Angaben zur Wesentlichkeit
Nach Einschätzung der einbringenden Stelle sind folgende Wirkungsdimensionen vom gegenständlichen Vorhaben nicht wesentlich betroffen im Sinne der Anlage 1 der WFA-Grundsatzverordnung.
Wirkungsdimension |
Subdimension der Wirkungsdimension |
Wesentlichkeitskriterium |
Verwaltungs- kosten |
Verwaltungskosten für Unternehmen |
Mehr als 100 000 € an Verwaltungskosten für alle Betroffenen pro Jahr |
Gleichstellung von Frauen und Männern |
Bildung, Erwerbstätigkeit und Einkommen |
- Bildung: ab 10 000 Betroffenen und es ist ein Bereich betroffen, in dem ein Geschlecht unter 30% vertreten ist - Erwerbstätigkeit: ab 50 000 Betroffenen und es ist ein Bereich betroffen, in dem ein Geschlecht unter 30% vertreten ist - Einkommen: ab 50 000 Betroffenen und es ist ein Bereich betroffen, in dem ein Geschlecht unter 30% vertreten ist |
Gleichstellung von Frauen und Männern |
Öffentliche Einnahmen |
- Direkte und indirekte Steuern (zB Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Verbrauchssteuern) von natürlichen Personen: über 1 Mio. € pro Jahr - Direkte Steuern von Unternehmen/juristischen Personen (zB Körperschaftsteuer, Gebühren für Unternehmen): über 5 Mio. € pro Jahr und ein Geschlecht ist unterrepräsentiert: unter 30% bei den Beschäftigten bzw. 25% bei den Leitungspositionen oder unter 30% bei den Nutzerinnen/Nutzern/Begünstigten |
Unternehmen |
Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen |
Mindestens 10 000 betroffene Unternehmen oder 2,5 Mio. € Gesamtbe- bzw. entlastung pro Jahr |
Gesamt- wirtschaft |
Angebot und gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen |
40 Mio. € Wertschöpfung oder 1 000 Jahresbeschäftigungsverhältnisse in zumindest einem der fünf untersuchten Jahre |
Soziales |
Arbeitsbedingungen |
Mehr als 150 000 ArbeitnehmerInnen sind aktuell oder potenziell betroffen |
Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 3.9 des WFA – Tools erstellt.