675 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Menschenrechte

über den Antrag 588/A(E) der Abgeordneten Franz Kirchgatterer, Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Menschenrechtslage an den Grenzen der EU

Die Abgeordneten Franz Kirchgatterer, Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 2. September 2014 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Alleine bis Anfang Juli 2014 haben laut UNHCR-Bericht heuer bereits 500 Menschen ihr Leben bei dem Versuch verloren, über das Mittelmeer Europa zu erreichen. Schon die Situation auf Lampedusa zeigt die Notwendigkeit einer gemeinsamen Flüchtlingspolitik innerhalb der EU. Europa leistet bereits seit vielen Jahren einen wichtigen Beitrag zum internationalen Flüchtlingsschutz. So wurde 2013 mit rund 437.000 Asylanträgen in der EU ein Höchststand der letzten Jahre erreicht. Österreich zählt dabei im Vergleich der Pro-Kopf-Belastung in der EU seit Jahren zu den am meisten belasteten EU-Ländern. Es kämpfen aber nach wie vor täglich Menschen um ihr Leben und es kommt immer wieder zu tragischen Unglücken wie in Lampedusa. Die humanitäre Krise in Syrien verstärkt diese tragische Situation und noch mehr Menschen versuchen über das Mittelmeer auf riskante Art und Weise nach Europa zu kommen. Die Profiteure sind die Schlepper, die mit der Not der Menschen Geschäfte machen und nicht davor zurückscheuen, lebensgefährliche Umstände in Kauf zu nehmen.

Eine humanitäre Flüchtlingspolitik in der EU kann aber nicht einzelnen Ländern Verpflichtungen auferlegen, die auch aufgrund begrenzter Ressourcen von vorne herein nicht tragbar sind.“

 

Der Ausschuss für Menschenrechte hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 10. Juni 2015 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Franz Kirchgatterer die Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller und die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Alev Korun.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Franz Kirchgatterer, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Seit Einbringung des Entschließungsantrages am 2. September 2014 hat sich die im Antrag geschilderte Situation betreffend Menschenrechtslage an den Grenzen der EU nochmals verschärft. Durch Krisen und Bürgerkriege in unmittelbarer Nachbarschaft Europas ist es insbesondere in den vergangenen Wochen zu einer dramatisch steigenden Zahl an Kriegsflüchtlingen gekommen.

Insbesondere die konstant steigenden Asylantragszahlen in Österreich zeigen auf, wie dramatisch sich die Situation verändert hat. 2014 wurden in den 28 EU-Staaten insgesamt 626.000 Asylanträge gestellt. Dies bedeutet nicht nur ein Plus von 44% gegenüber 2013, sondern auch der höchste jemals in der EU gemessene Jahreswert. Für 2015 haben sich die Zahlen nochmals drastisch erhöht. Bis Ende April wurden alleine in Österreich 14.225 Asylanträge registriert. Dies bedeutet ein Plus von 160% gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Waren es im Mai 2014 im Schnitt noch 67 Asylanträge pro Tag, wurde z.B. am 11. Mai dieses Jahres der absolute Spitzenwert von 314 Asylanträgen registriert. Das sind die höchsten jemals gemessenen Werte seit Beginn der statistischen Aufzeichnungen. Durch diese noch nie dagewesene Steigerung der Antragszahlen musste Österreich unverzüglich Notmaßnahmen einleiten, um Kriegsflüchtlinge vor Obdachlosigkeit zu schützen.

Vor diesem Hintergrund und der Dramatik der Situation muss eine quotenmäßige Verteilung von Asylwerbern in der EU so schnell wie möglich umgesetzt werden, da derzeit 90% der Asylanträge von nur 10 Mitgliedstaaten, darunter auch Österreich, bearbeitet werden müssen, während 18 Mitgliedstaaten nur 10% der Anträge bearbeiten. Österreich ist somit eines der Länder, das am meisten leistet. Bei der quotenmäßigen Verteilung muss die bisherige Aufnahmesituation in den Mitgliedsstaaten ausreichend berücksichtigt werden. Es darf zu keiner zusätzlichen Belastung jener Mitgliedsstaaten kommen, die jetzt schon am meisten leisten. Die Mitgliedsstaaten an den EU Außengrenzen müssen ihren Verpflichtungen nachkommen und alle Flüchtlinge tatsächlich registrieren, aufnehmen und versorgen. Auch muss auf eine baldige Umsetzung des Pilotprojektes der österreichischen Initiative „Save Lives“ gedrängt werden, damit die schutzbedürftigen Menschen nicht mehr auf die Unterstützung von Schleppernetzwerken und auf die gefährlichen Überfahrten über das Mittelmeer angewiesen sind.“

 

Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Franz Kirchgatterer, Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Kolleginnen und Kollegen in der Fassung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Franz Kirchgatterer, Kolleginnen und Kollegen mit Stimmenmehrheit (für den Antrag: S, V, T, N, dagegen: F, G) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Menschenrechte somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2015 06 10

                             Franz Kirchgatterer                                                            Mag. Alev Korun

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau