676 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Menschenrechte

über den Antrag 1073/A(E) der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Etablierung einer effektiven und finanziell adäquat ausgestatteten Such- und Seenotrettungsmission im Mittelmeer

Die Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 22. April 2015 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„In diesem Jahr sind bisher mehr als 35.000 Asylsuchende und Migranten in Südeuropa angekommen. Falls sich die neuen Zahlen bestätigen, bezahlten 1.600 von ihnen die Überfahrt mit ihrem Leben. 2014 haben rund 219.000 Menschen das Mittelmeer überquert, 3.500 verloren dabei ihr Leben.

Im Rahmen der gestrigen Tagung der EU-Außen- und Innenminister in Luxemburg präsentierte Kommissionsmitglied Dimitris Avramopoulous, der für das Ressort Migration, Inneres und Unionsbürgerschaft zuständig ist, als Reaktion auf die Krisensituation im Mittelmeerraum einen Zehn-Punkte-Plan mit Sofortmaßnahmen. Der Zehn-Punkte-Plan fand die volle Unterstützung der Außen- und Innenminister:

- Verstärkung der gemeinsamen Operationen Triton und Poseidon im Mittelmeer durch Aufstockung der finanziellen und operativen Mittel. Gleichzeitig wird das Einsatzgebiet ausgeweitet, um im Rahmen des Frontex-Mandats in einem größeren Radius intervenieren zu können.

- Systematische Beschlagnahme und Zerstörung der Boote von Schleusern im Mittelmeer. Die EU-Kommission erhofft sich davon ähnliche Erfolge wie bei der Operation Atalanta.

- EUROPOL, FRONTEX, EASO und EUROJUST werden regelmäßig zusammenkommen und eng zusammenarbeiten, um Informationen über die Vorgehensweisen der Schleuser zu sammeln, Finanzströme zu verfolgen und bei den Ermittlungen zu helfen.

- EASO soll in Italien und Griechenland Teams für die gemeinsame Bearbeitung von Asylanträgen aufstellen.

- Die Mitgliedstaaten sollen sicherstellen, dass die Fingerabdrücke aller Migranten erfasst werden.

- Es sollen Optionen für ein Verfahren zur Verteilung der Flüchtlinge in Notfallsituationen geprüft werden.

- Einführung eines EU-weiten freiwilligen Pilotprojekts zur Neuansiedlung von Flüchtlingen, in dessen Rahmen Plätze für schutzbedürftige Personen angeboten werden sollen.

- Einführung eines neuen Rückkehrprogramms unter der Koordination von Frontex für die zügige Rückkehr irregulärer Migranten aus exponierten Mitgliedstaaten.

- Gemeinsame Bemühungen der Kommission und des EAD um Zusammenarbeit mit den Nachbarländern Libyens. Die Initiativen in der Republik Niger müssen verstärkt werden.

- Einsatz von Verbindungsbeamten für Immigrationsfragen in wichtigen Drittstaaten, die Informationen zu Flüchtlingsbewegungen sammeln und die EU-Delegationen unterstützen.

Viele Fragen lässt dieser Zehn-Punkte-Plan allerdings offen: Welcher EU-Mitgliedstaat beteiligt sich in welcher Form an welchem Vorhaben? Wie soll die geplante Flüchtlingsverteilung konkret aussehen? Tragen alle EU-Mitgliedstaaten diese Pläne mit?

Kurzfristig ist eine effektive, finanziell adäquat ausgestattete Such- und Seenotrettungsmission im Mittelmeer, an der sich alle EU-Mitgliedstaaten beteiligen, der wichtigste Lösungsansatz. Aufgrund mangelnder Finanzierung wurde die Operation der italienischen Marine und Küstenwache zur Seenotrettung von Flüchtlingen (Mare Nostrum), die am 18. Oktober 2013 startete, am 31. Oktober beendet. Die Operation Triton unter Führung der EU-Grenzagentur Frontex begann am folgenden Tag.“

 

Der Ausschuss für Menschenrechte hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 10. Juni 2015 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak die Abgeordneten Franz Kirchgatterer, Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller und die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Alev Korun.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: G, N, dagegen: S, V, F, T).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Franz Kirchgatterer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Menschenrechte somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2015 06 10

                             Franz Kirchgatterer                                                            Mag. Alev Korun

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau