677 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Volksanwaltschaftsausschusses

über den 38. Bericht der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 2014) (III­154 der Beilagen)

Der Bericht der Volksanwaltschaft wird erstmals in zwei getrennten Bänden vorgelegt. Damit soll dem Umstand noch stärker Rechnung getragen werden, dass die Kontrolltätigkeit der Volksanwaltschaft durch ihre zusätzlichen Aufgaben zum präventiven Menschenrechtsschutz erheblich erweitert wurde. Wenngleich eine scharfe Trennung der beiden Aufgabenbereiche thematisch nicht immer möglich ist, liegt der Unterschied insbesondere in der Art und Weise der Durchführung der Überprüfungen.

Der erste Band des Berichts behandelt neben einem allgemeinen Gesamtüberblick, die Prüfverfahren, die überwiegend aufgrund von Einzelbeschwerden aus der Bevölkerung durchgeführt wurden. Die Anzahl der Bürgerinnen und Bürger, die sich mit einem Anliegen an die Volksanwaltschaft wenden, ist im Vergleich zu 2013 wiederum stark gestiegen. Die Gliederung folgt wie gewohnt den Ressortzuständigkeiten der einzelnen Ministerien, die Prüffälle mit Grundrechtsbezug werden dabei jeweils an den Anfang gestellt.

Der zweite Band umfasst die präventiven Aufgaben, die seit 1. Juli 2012 von der Volksanwaltschaft und den von ihr eingesetzten Kommissionen zu erfüllen sind. Es ist dies die Tätigkeit als Nationaler Präventionsmechanismus (NPM) in Durchführung des Fakultativprotokolls zur UN­Anti­Folterkonvention (OPCAT), als Kontrollorgan nach der UN-Behindertenrechtskonvention und der begleitenden Beobachtung der Tätigkeit der Exekutive bei Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt. Eine wichtige Rolle kommt dabei dem Menschenrechtsbeirat zu, der eine beratende Funktion ausübt. Dieser Berichtsteil wird auch an den UN-Unterausschuss zur Verhütung von Folter (SPT) in Genf übermittelt, demgegenüber die Volksanwaltschaft eine Berichtspflicht hat.

 

Der Volksanwaltschaftsausschuss hat den gegenständlichen Bericht der Volksanwaltschaft in seinen Sitzungen am 10. und 11. Juni 2015 in Verhandlung genommen.

An der Debatte am 10. Juni 2015 zu Band 1 „Kontrolle öffentliche Verwaltung“ beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Norbert Sieber die Abgeordneten Johann Hell, Nurten Yilmaz, Mag. Gertrude Aubauer, Christian Lausch, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Mag. Christoph Vavrik, Martina Schenk, Johann Hechtl, Franz Kirchgatterer, Angela Fichtinger, Edith Mühlberghuber und Dr. Nikolaus Scherak sowie Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek und die Volksanwälte Dr. Günther Kräuter und Dr. Peter Fichtenbauer sowie die Ausschussobfrau Abgeordnete Carmen Schimanek. Anschließend wurden die Verhandlungen vertagt.

Am 11. Juni 2015 wurden die Verhandlungen zum gegenständlichen Bericht wieder aufgenommen. In der Debatte zu Band 2 „Präventive Menschenrechtskontrolle“ meldeten sich die Abgeordneten Michael Ehmann, Franz Kirchgatterer, Norbert Sieber, Angela Fichtinger, Christian Lausch, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Martina Schenk, Dr. Nikolaus Scherak, Mag. Elisabeth Grossmann, Petra Bayr, MA, Katharina Kucharowits, Mag. Gertrude Aubauer und Dr. Susanne Winter sowie Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek und die Volksanwälte Dr. Günther Kräuter und Dr. Peter Fichtenbauer sowie die Ausschussobfrau Abgeordnete Carmen Schimanek zu Wort.

 

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Volksanwaltschaftsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle den 38. Bericht der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 2014) (III-154 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2015 06 11

                                  Norbert Sieber                                                               Carmen Schimanek

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau