Vorblatt
Ziel(e)
- Transparenz und Amtshilfe nach dem internationalen Standard in der steuerlichen Zusammenarbeit mit Mauritius
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
- Leistung von Amtshilfe nach dem internationalen Standard
Wesentliche Auswirkungen
Es sind keine finanziellen Auswirkungen des Abkommens auf den Bundeshaushalt sowie auf andere Gebietskörperschaften zu erwarten. Das Abkommen hat keine Auswirkungen auf die Planstellen des Bundes oder sonstige wesentlichen Auswirkungen in den Wirkungsdimensionen gem. § 17 BHG 2013.
Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:
Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:
Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG.
Wirkungsorientierte Folgenabschätzung
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK MAURITIUS ÜBER DEN INFORMATIONSAUSTAUSCH IN STEUERSACHEN
Einbringende Stelle: |
Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres |
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Laufendes Finanzjahr: |
2014 |
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Inkrafttreten/ Wirksamwerden: |
2015 |
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Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag
Das Vorhaben hat keinen direkten Beitrag zu einem Wirkungsziel.
Problemanalyse
Problemdefinition
Österreich hat sich zur vollumfänglichen Übernahme des internationalen Standards betreffend steuerliche Transparenz und Amtshilfebereitschaft verpflichtet, welcher insbesondere die Möglichkeit des Austausches von Bankinformationen vorsieht. Dessen Umsetzung wird durch das Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes geprüft und im Rahmen eines Rankings bewertet. Der Abschluss eines Abkommens über den Informationsaustausch in Steuersachen mit Mauritius führt zur Erfüllung dieser Verpflichtung im Verhältnis zu diesem Staat.
Nullszenario und allfällige Alternativen
Der internationale Standard betreffend steuerliche Transparenz und Amtshilfebereitschaft gebietet den Abschluss von Abkommen, die einen steuerlichen Informationsaustausch gemäß den Erfordernissen dieses Standards ermöglichen. Eine Nichtverwirklichung würde eine positive Bewertung Österreichs durch das Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes unnötiger Weise erschweren und überdies zu gravierenden Nachteilen für die österreichische Wirtschaft durch Defensivmaßnahmen internationaler Finanzinstitutionen sowie anderer Staaten führen.
Interne Evaluierung
Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2019
Evaluierungsunterlagen und -methode: Der Staatsvertrag tritt frühestens 2015 in Kraft. Eine sinnvolle Evaluierung ist daher frühestens ab 1.1.2019 möglich. Dafür müssen keine besonderen organisatorischen Maßnahmen gesetzt werden. Ab diesem Zeitpunkt können die Anzahl der Fälle und das Funktionieren der Amtshilfe mit Mauritius einer Evaluierung unterzogen werden.
Ziele
Ziel 1: Transparenz und Amtshilfe nach dem internationalen Standard in der steuerlichen Zusammenarbeit mit Mauritius
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Derzeit besteht kein Abkommen zwischen Österreich und Mauritius, das eine zwischenstaatliche Amtshilfe nach dem internationalen Standard ermöglicht. |
Durch den Abschluss eines entsprechenden Abkommens soll die Bewertung Österreichs von derzeit "partially compliant" auf "compliant" verbessert und somit der internationale Standard vollständig umgesetzt werden. |
Maßnahmen
Maßnahme 1: Leistung von Amtshilfe nach dem internationalen Standard
Beschreibung der Maßnahme:
Derzeit besteht kein Abkommen über den Informationsaustausch in Steuersachen, das die Leistung von Amtshilfe nach dem internationalen Standard ermöglicht. Mit Abschluss des Abkommens wird ein entsprechender Informationsaustausch zwischen Österreich und Mauritius ermöglicht.
Umsetzung von Ziel 1
Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 3.2 des WFA – Tools erstellt.