Vorblatt
Ziel(e)
Die Bundestheater wurden auf Basis des Bundestheaterorganisationsgesetzes (BThOG), BGBl. I Nr. 108/1998, im Jahr 1999 aus der Organisation der öffentlichen Verwaltung in Form von Gesellschaften mit beschränkter Haftung ausgegliedert. Ausgehend vom Bericht des Rechnungshofes im Jahr 2014 über die Prüfung der Bundestheater-Holding GmbH hat das Bundeskanzleramt die Integrated Consulting Group GmbH (ICG) beauftragt, die Organisationsstruktur der Bundestheater-Holding GmbH ergebnisoffen zu analysieren und Empfehlungen für die künftige Struktur abzugeben. Dieser Bericht wurde am 11. Dezember 2014 dem Bundeskanzleramt vorgelegt. Der Bericht ist auf der Homepage des Bundeskanzleramtes www.bka.gv.at der Allgemeinheit öffentlich zugängig.
Nach diesem Bericht sollte die Zusammenarbeit und wechselseitige Abstimmung der „Bundestheater“ verstärkt werden. Als Organisationsvariante der Bundestheater-Holding GmbH wird eine „Strategische Management Holding“, die die Bundestheater strukturell am besten unterstützen könnte, empfohlen.
Weiters wird in der Studie festgestellt, dass seit der Ausgliederung die Basisabgeltung für die Erfüllung des kulturpolitischen Auftrages durch die Bühnengesellschaften unter der Veränderung des Inflationsindexes erhöht wurde.
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
Im vorliegenden Gesetzentwurf ist zur finanziellen Absicherung der Bundestheater vorgesehen, die Basisabgeltung ab 1. Jänner 2016 von derzeit 148,936 Mio. Euro auf 162,936 Mio. Euro zu erhöhen. Zusätzlich kann in Hinkunft der Bund für die Bühnengesellschaften einen finanziellen Beitrag für bestimmte Investitions- und Instandhaltungsmaßnahmen sowie für kulturpolitische Sondervorhaben leisten. Die betreffenden Maßnahmen und Sondervorhaben sowie der finanzielle Beitrag des Bundes hierzu sind in den dreijährigen Leistungs- und Zielvereinbarungen zwischen der Bundestheater-Holding GmbH und dem Bundeskanzler festzulegen.
Durch den vorliegenden Gesetzentwurf wird die Stellung der Bundestheater-Holding GmbH gegenüber ihren Tochtergesellschaften in wirtschaftlicher und koordinativer Hinsicht gestärkt.
Im Sinne einer organisatorischen Straffung des Bundestheaterkonzerns werden im vorliegenden Entwurf die Anzahl der Mitglieder in den Aufsichtsräten reduziert.
Im Hinblick auf die zusätzlichen Aufgaben der Bundestheater-Holding GmbH ist im Entwurf weiters die Möglichkeit der Bestellung von zwei Geschäftsführern vorgesehen.
Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:
Die Basisabgeltung der Bundestheater wird gemäß § 7 Abs. 2 ab 1. Jänner 2016 von derzeit 148,936 Mio. Euro auf 162,936 Mio. Euro erhöht.
Zusätzlich kann in Hinkunft der Bund für die Bühnengesellschaften gemäß § 7 Abs. 2a einen finanziellen Beitrag für bestimmte Investitions- und Instandhaltungsmaßnahmen, betriebliche Erfordernisse sowie für kulturpolitische Sondervorhaben leisten. Die Regelung des § 7 Abs. 2a ist eine „kann“ Bestimmung. Die Vereinbarung eines solchen Beitrages des Bundes in der dreijährigen Leistungs- und Zielvereinbarung gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 lit. i mit der Bundestheater-Holding GmbH wird daher nur entsprechend der im jeweiligen Bundesfinanzgesetz bzw. Bundesfinanzrahmengesetz hiefür vorgesehenen Mittel möglich sein. Derzeit ist die Leistung eines derartigen Beitrages nicht vorhersehbar.
Bei der Berechnung der finanziellen Auswirkungen bleibt die Vergütung für außerordentliche Aufwendungen gemäß § 7 Abs. 3 außer Betracht, da diese nur für unvorhersehbare (zB durch höhere Gewalt verursachte), für die Aufrechterhaltung des Betriebs unbedingt erforderliche Aufwendungen in Frage kommt.
Insgesamt ergibt sich aus vorliegendem Gesetzentwurf folgender Mehraufwand des Bundes ab dem Jahr 2016:
Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre
in Tsd. € |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
Basisabgeltung gemäß § 7 Abs. 2 |
0 |
‑14.000 |
‑14.000 |
-14.000 |
-14.000 |
Beitrag gemäß § 7 Abs. 2a |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
Nettofinanzierung Bund |
0 |
‑14.000 |
‑14.000 |
‑14.000 |
‑14.000 |
In den Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen ein.
Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:
Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:
Keine
Wirkungsorientierte Folgenabschätzung
Bundesgesetz, mit dem das Bundestheaterorganisationsgesetz – BThOG, geändert wird
Einbringende Stelle: |
Bundeskanzleramt |
|
Laufendes Finanzjahr: |
2015 |
|
Inkrafttreten/ Wirksamwerden: |
2015 |
|
Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag
Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel „Nachhaltige Absicherung von kulturellem Erbe und besserer Zugang zu Kunst- und Kulturgütern für die Öffentlichkeit“ der Untergliederung 32 Kunst und Kultur bei.
Problemanalyse
Problemdefinition
Die Bundestheater wurden auf Basis des Bundestheaterorganisationsgesetzes (BThOG), BGBl. I Nr. 108/1998, im Jahr 1999 aus der Organisation der öffentlichen Verwaltung in Form von Gesellschaften mit beschränkter Haftung ausgegliedert. Ausgehend vom Bericht des Rechnungshofes im Jahr 2014 über die Prüfung der Bundestheater-Holding GmbH hat das Bundeskanzleramt die Integrated Consulting Group GmbH (ICG) beauftragt, die Organisationsstruktur der Bundestheater-Holding GmbH ergebnisoffen zu analysieren und Empfehlungen für die künftige Struktur abzugeben. Dieser Bericht wurde am 11. Dezember 2014 dem Bundeskanzleramt vorgelegt. Der Bericht ist auf der Homepage des Bundeskanzleramtes www.bka.gv.at der Allgemeinheit öffentlich zugängig.
Nach diesem Bericht sollte die Zusammenarbeit und wechselseitige Abstimmung der „Bundestheater“ verstärkt werden. Als Organisationsvariante der Bundestheater-Holding GmbH wird eine „Strategische Management Holding", die die Bundestheater strukturell am besten unterstützen könnte, empfohlen.
Weiters wird in der Studie festgestellt, dass seit der Ausgliederung die Basisabgeltung für die Erfüllung des kulturpolitischen Auftrages durch die Bühnengesellschaften unter der Veränderung des Inflationsindexes erhöht wurde. Im vorliegenden Gesetzentwurf ist daher zur finanziellen Absicherung der Bundestheater vorgesehen, die Basisabgeltung ab 1. Jänner 2016 von derzeit 148,936 Mio. Euro auf 162,936 Mio. Euro zu erhöhen.
Nullszenario und allfällige Alternativen
Ohne Stärkung der Bundestheater-Holding GmbH ist die Koordination und das Zusammenwirken der zum Bundestheaterkonzern gehörenden Gesellschaften nicht im erforderlichen Maß gesichert.
Würde die Basisabgeltung nicht angehoben, könnte das kulturelle Angebot nicht in der derzeitigen Qualität und im derzeitigen Umfang gewährleistet werden.
Interne Evaluierung
Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2016
Evaluierungsunterlagen und -methode: keine
Ziele
Ziel 1: Stärkung der Stellung der Bundestheater-Holding GmbH
Beschreibung des Ziels:
Aufgrund der Studie der Integrated Consulting Group GmbH (ICG) wurde als Organisationsvariante der Bundestheater-Holding GmbH eine „Strategische Management Holding", die die Bundestheater strukturell am besten unterstützen könnte, empfohlen. Entsprechend dieser Empfehlung wird durch den vorliegenden Gesetzentwurf die Stellung der Bundestheater-Holding GmbH gegenüber ihren Tochtergesellschaften in wirtschaftlicher und koordinativer Hinsicht gestärkt.
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Derzeit wirken die zum Bundestheaterkonzern gehörenden Gesellschaften nicht im erforderlichen Umfang zusammen. |
Durch die Stärkung der Bundestheater-Holding GmbH werden Kompetenzen bei dieser gebündelt und ein einheitliches Vorgehen der zum Bundestheaterkonzern gehörenden Gesellschaften sichergestellt. |
Ziel 2: Sicherstellung der Erfüllung des kulturpolitischen Auftrages durch die Bühnengesellschaften
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Die Basisabgeltung für die Erfüllung des kulturpolitischen Auftrages durch die Bühnengesellschaften wurde seit der Ausgliederung unter der Veränderung des Inflationsindexes erhöht. Die Basisabgeltung beträgt derzeit 148,936 Mio. Euro. |
Zur finanziellen Absicherung der Bundestheater wird die Basisabgeltung ab 1. Jänner 2016 von derzeit 148,936 Mio. Euro auf 162,936 Mio. Euro erhöht. |
Maßnahmen
Maßnahme 1: Erweiterung des Aufgabengebietes der Bundestheater-Holding GmbH
Beschreibung der Maßnahme:
Der Bundestheater-Holding GmbH obliegen in Zukunft insbesondere noch folgende weitere Aufgaben in Bezug auf die Konzerngesellschaften:
die Prüfung der Einhaltung des Public Corporate Governance Kodex des Bundes;
die Genehmigung der Unternehmenskonzepte der Tochtergesellschaften;
die Erlassung von Konzernrichtlinien für die Bundestheater-Holding GmbH und deren Tochtergesellschaften sowie Richtlinien über das Zusammenwirken der Tochtergesellschaften;
die Errichtung und Weiterentwicklung eines konzerneinheitlichen Rechnungs- und Buchhaltungswesens, Beteiligungs- und Finanzcontrollings, Personalverrechnungswesens, internen Kontrollsystems (IKS), Innenrevision und IT-Systems;
die Vereinbarung von Leistungs- und Zielvereinbarungen (Dreijahrespläne) mit den Tochtergesellschaften;
Festlegung der Leistungen, die aus konzernstrategischen oder wirtschaftlichen Gründen von der Theaterservice GmbH für den Konzern zu erbringen sind.
Umsetzung von Ziel 1
Maßnahme 2: Erhöhung der Basisabgeltung
Beschreibung der Maßnahme:
Seit der Ausgliederung wurde die Basisabgeltung für die Erfüllung des kulturpolitischen Auftrages durch die Bühnengesellschaften unter der Veränderung des Inflationsindexes erhöht. Im vorliegenden Gesetzentwurf ist daher zur finanziellen Absicherung der Bühnengesellschaften vorgesehen, die Basisabgeltung ab 1. Jänner 2016 von derzeit 148,936 Mio. Euro auf 162,936 Mio. Euro zu erhöhen.
Umsetzung von Ziel 2
Abschätzung der Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger
Finanzielle Auswirkungen für den Bund
– Ergebnishaushalt – Laufende Auswirkungen
in Tsd. € |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
Betrieblicher Sachaufwand |
0 |
-14.000 |
-14.000 |
-14.000 |
-14.000 |
Aufwendungen gesamt |
0 |
-14.000 |
-14.000 |
-14.000 |
-14.000 |
Für den Personalaufwand inklusive Lohnnebenkosten für den allenfalls zweiten Geschäftsführer der Bundestheater-Holding GmbH ist jährlich mit rund 230.000 Euro zu rechnen. Dieser Aufwand ist von der Bundestheater Holding-GmbH aus der Basisabgeltung zu bedecken und wirkt sich daher nicht unmittelbar auf den Bundeshaushalt aus.
Betrieblicher Sachaufwand: Derzeit wird der Bundestheaterkonzern vom Bund mit einer jährlichen Basisabgeltung in der Höhe von 148,936 Mio. Euro finanziert. Ab 2016 wird dieser Betrag auf 162,936 Mio. Euro erhöht.
Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger.
Anhang mit detaillierten Darstellungen
Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen
Bedeckung
in Tsd. € |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag |
0 |
14.000 |
14.000 |
14.000 |
14.000 |
in Tsd. € |
Betroffenes Detailbudget |
Aus Detailbudget |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
gem. BFRG/BFG |
32.03.02 Bundestheater |
|
0 |
14.000 |
14.000 |
14.000 |
14.000 |
|
|
|
|
|
|
0 |
|
Laufende Auswirkungen
Sonstiger betrieblicher Sachaufwand
Bezeichnung |
Körperschaft |
Menge |
Aufwand (€) |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
Erhöhung der Basisabgeltung |
Bund |
1 |
14.000.000,00 |
0 |
14.000.000 |
14.000.000 |
14.000.000 |
14.000.000 |
GESAMTSUMME |
|
|
|
0 |
14.000.000 |
14.000.000 |
14.000.000 |
14.000.000 |
Angaben zur Wesentlichkeit
Nach Einschätzung der einbringenden Stelle sind folgende Wirkungsdimensionen vom gegenständlichen Vorhaben nicht wesentlich betroffen im Sinne der Anlage 1 der WFA-Grundsatzverordnung.
Wirkungsdimension |
Subdimension der Wirkungsdimension |
Wesentlichkeitskriterium |
Gleichstellung von Frauen und Männern |
Direkte Leistungen |
- Bei natürlichen Personen mehr als 400 000 € pro Jahr und ein Geschlecht ist unterrepräsentiert: unter 30% in der Zielgruppe/den Kategorien der Zielgruppe oder bei den Begünstigten (Inanspruchnahme der Leistung) - Bei Unternehmen/juristischen Personen mehr als 2,5 Mio. € pro Jahr und ein Geschlecht ist unterrepräsentiert: unter 30% bei den Beschäftigten bzw. 25% bei den Leitungspositionen oder unter 30% bei den NutzerInnen/Begünstigten |
Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 3.9 des WFA – Tools erstellt.