Vorblatt

 

Ziel(e)

 

-       Sicherstellung einer zeitgemäßen Bezeichnung von Schularten

 

Inhalt

 

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

 

-       Umsetzung einer zeitgemäßen Bezeichnung von diversen Schularten in den Schulgesetzen

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

 

Die Änderungen der Schulartenbezeichnungen verursachen lediglich vernachlässigbare finanzielle Auswirkungen.

Die Implementierung eines gemeinsamen Datenverbundes der Universitäten und der Pädagogischen Hochschulen wird zur Zeit in einer eigens dafür eingerichteten Arbeitsgruppe erarbeitet. Die Kosten werden in Hinkunft nach einem noch festzulegenden Verteilungsschlüssel, unter Beachtung der Studierendenzahlen, zwischen dem BMWFW und dem BMBF zu tragen sein. Die Kosten setzen sich zusammen aus: Integration der Pädagogischen Hochschulen 57.600,- EUR und Clearing Matrikelnummern Universitäten/Pädagogische Hochschulen 28.800,- EUR; in Summe daher 86.400,- EUR.

 

Soziale Auswirkungen:

Durch die zeitgemäße Bezeichnung wird die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung verbessert.

 

Auswirkungen auf Kinder und Jugend:

Der Schutz sowie die Förderung der Gesundheit, Entwicklung und Entfaltung junger Menschen wird durch die zeitgemäße Bezeichnung von Schularten verbessert.

 

In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine

 

Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Änderung des Schulorganisationsgesetzes, des Schulunterrichtsgesetzes, des Schulzeitgesetzes, des Schulpflichtgesetzes, des Schülerbeihilfengesetzes und des Bildungsdokumentationsgesetzes

 

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für Bildung und Frauen

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2015

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2015

 

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel „Verbesserung der Chancen- und Geschlechtergerechtigkeit im Bildungswesen“ der Untergliederung 30 Bildung und Frauen bei.

 

Problemanalyse

 

Problemdefinition

1) Seit Jahren unterstützt bzw. initiiert das BMBF Sensibilisierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit Menschen mit Behinderungen, insbesondere für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Sprache und Begrifflichkeiten stellen dabei wichtige „Bausteine“ für die Bewusstseinsbildung dar. Der Paradigmenwechsel in der Sonderpädagogik, der mit der Verankerung der Integration stattgefunden hat, sowie die damit verbundenen pädagogischen Entwicklungen, das verstärkte öffentliche Bewusstsein, die Verabschiedung des Bundes–Behindertengleichstellungsgesetzes, des Nationalen Aktionsplans Behinderung 2012-2020 und die Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zeigen, dass es immer wieder erforderlich ist, einzelne schulrechtliche Bestimmungen diesbezüglich auf ihre Aktualität zu prüfen. Durch die Bezeichnung „Schule für schwerstbehinderte Kinder“ fühlen sich vor allem Eltern der integrativ aber nach diesem Lehrplan unterrichteten Kinder massivst diskriminiert; ein Zeugnis mit diesem Vermerk gleicht einem Stigma. Insofern sollte diese Schulart eine zeitgemäße und den von ihr vermittelten Inhalten besser entsprechende Bezeichnung erhalten.

Auch andere Schularten sollten eine ihren Bildungsinhalten entsprechende zeitgemäße Bezeichnung haben.

 

2) Mit der Änderung der Lehramtsausbildung durch das Bundesrahmengesetz zur Einführung einer neuen Ausbildung für Pädagoginnen und Pädagogen (Pädagog/innenbildung NEU) werden in Zukunft Pädagogische Hochschulen und Universitäten in enger Zusammenarbeit gemeinsame Lehramtsstudien anbieten. Die Vorbereitungen für eine solche Zusammenarbeit von Pädagogischen Hochschulen und Universitäten hat bereits begonnen, da geplant ist, die ersten gemeinsam eingerichteten Lehramtsstudien ab dem Wintersemester 2015/2016 anzubieten. Um eine einheitliche Vergabe von Matrikelnummern gewährleisten zu können, ist es notwendig, dass es für die Pädagogischen Hochschulen und die Universitäten ersichtlich ist, ob die angehenden Studierenden bereits über eine gültige Matrikelnummer verfügen. Übermittlung der Zulassungsinformationen und der Fortsetzungsmeldungen bzw. Inskriptionen von Studierenden gemeinsam eingerichteter Studien und der für die Durchführung des Studiums erforderlichen Daten: Da Studierende Teile des Studiums je nach Angebot und Curriculum an verschiedenen beteiligten Pädagogischen Hochschulen und Universitäten durchführen können, müssen diese Informationen – unter anderem hinsichtlich Abschluss eines Faches oder Studienteiles – den jeweils anderen am gemeinsam eingerichteten Studium beteiligten Pädagogischen Hochschulen und Universitäten zugänglich sein.

 

Nullszenario und allfällige Alternativen

Die derzeitigen Bezeichnungen der Schularten würden bestehen bleiben und entsprechen damit nicht den von ihr vermittelten Inhalten. Derzeit vorhandene Stigmatisierung durch Schulartenbezeichnungen bleibt bestehen. Ohne einen zeitgemäßen Datenverbund zwischen Universitäten und Pädagogischen Hochschulen ist eine Umsetzung der Pädagog/innenbildung NEU nicht möglich.

 

Interne Evaluierung

 

Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2016

Evaluierungsunterlagen und -methode: Die erforderlichen Daten ergeben sich aus der Bildungsdokumentation.

 

Ziele

 

Ziel 1: Sicherstellung einer zeitgemäßen Bezeichnung von Schularten

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Die gegenständlichen Schulartenbezeichnungen lauten:

„Sonderschule für schwerstbehinderte Kinder“ und „Schulen für Fremdenverkehrsberufe“

Die gegenständlichen Schulartenbezeichnungen lauten:

„Sonderschule für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf“ und „Schulen für Tourismus“

 

Maßnahmen

 

Maßnahme 1: Umsetzung einer zeitgemäßen Bezeichnung von diversen Schularten in den Schulgesetzen

Beschreibung der Maßnahme:

Die „Sonderschule für schwerstbehinderte Kinder“ soll in „Sonderschule für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf“ umbenannt werden. Weiters sollen die „Schulen für Fremdenverkehrsberufe“ in „Schulen für Tourismus“ umbenannt werden.

 

Umsetzung von Ziel 1

 

Abschätzung der Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte

 

 

Die Änderungen der Schulartenbezeichnungen verursachen lediglich vernachlässigbare finanzielle Auswirkungen.

Die Implementierung eines gemeinsamen Datenverbundes der Universitäten und der Pädagogischen Hochschulen wird zur Zeit in einer eigens dafür eingerichteten Arbeitsgruppe erarbeitet. Die Kosten werden in Hinkunft nach einem noch festzulegenden Verteilungsschlüssel, unter Beachtung der Studierendenzahlen, zwischen dem BMWFW und dem BMBF zu tragen sein. Die Kosten setzen sich zusammen aus: Integration der Pädagogische Hochschulen 57.600,- EUR und Clearing Matrikelnummern Universitäten/Pädagogische Hochschulen 28.800,- EUR; in Summe daher 86.400,- EUR.

Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Bürger/innen und für Unternehmen

 

Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Bürger/innen

 

Das Vorhaben hat keine wesentlichen Auswirkungen auf die Verwaltungslasten für Bürger/innen.

 

Erläuterung:

Durch die Novelle wird erreicht, dass bei der Beantragung von Schüler/innenbeihilfe in bestimmten Fällen das Ausdrucken einer Inskriptionsbestätigung nicht mehr erforderlich ist.

 

Soziale Auswirkungen

 

Auswirkungen auf die Beschäftigungssituation von Menschen mit Behinderung

Der Begriff „schwerstbehindert“ im Hinblick auf Schülerinnen und Schüler mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung ist unscharf, problematisch und diskriminierend, weil er in Wirklichkeit zum Beispiel auch schwere beziehungsweise mehrfache körperliche Behinderungen umfasst, welche nicht unbedingt kognitiver Natur sein müssen. Leider hat sich in Österreich (bezüglich Schule) der Begriff „schwerstbehindert“ ausschließlich in Bezug auf Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung eingebürgert, was für die Eltern dieser Kinder sowie für die Schülerinnen und Schüler selbst als sehr diskriminierend empfunden wird. Da auch der Lehrplan der „Schule für schwerstbehinderte Kinder“ diesen Namen trägt (eine klare SchOG-Konsequenz), fühlen sich vor allem Eltern der integrativ aber nach diesem Lehrplan unterrichteten Kinder massivst diskriminiert; ein Zeugnis mit diesem Vermerk gleicht einem Stigma.

 

Auswirkungen auf die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung

Der Begriff „schwerstbehindert“ im Hinblick auf Schülerinnen und Schüler mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung ist unscharf, problematisch und diskriminierend, weil er in Wirklichkeit zum Beispiel auch schwere beziehungsweise mehrfache körperliche Behinderungen umfasst, welche nicht unbedingt kognitiver Natur sein müssen. Leider hat sich in Österreich (bezüglich Schule) der Begriff „schwerstbehindert“ ausschließlich in Bezug auf Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung eingebürgert, was für die Eltern dieser Kinder sowie für die Schülerinnen und Schüler selbst als sehr diskriminierend empfunden wird. Da auch der Lehrplan der „Schule für schwerstbehinderte Kinder“ diesen Namen trägt (eine klare SchOG-Konsequenz), fühlen sich vor allem Eltern der integrativ aber nach diesem Lehrplan unterrichteten Kinder massivst diskriminiert; ein Zeugnis mit diesem Vermerk gleicht einem Stigma.

 

Menschen mit Behinderung (Anzahl der Betroffenen)

 

Betroffene Gruppe

Anzahl der Betroffenen

Quelle Erläuterung

Kinder mit erhöhtem Förderbedarf

14.170

Bildung in Zahlen 2014 (die Zahl bezieht sich auf alle Sonderschülerinnen und Sonderschüler; nur ein Teil davon ist betroffen)

Auswirkungen auf Kinder und Jugend

 

Auswirkungen auf den Zugang von Kindern zu Bildung und das Erreichen eines Bildungsziels

Der Begriff „schwerstbehindert“ im Hinblick auf Schülerinnen und Schüler mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung ist unscharf, problematisch und diskriminierend, weil er in Wirklichkeit zum Beispiel auch schwere beziehungsweise mehrfache körperliche Behinderungen umfasst, welche nicht unbedingt kognitiver Natur sein müssen. Leider hat sich in Österreich (bezüglich Schule) der Begriff „schwerstbehindert“ ausschließlich in Bezug auf Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung eingebürgert, was für die Eltern dieser Kinder sowie für die Schülerinnen und Schüler selbst als sehr diskriminierend empfunden wird. Da auch der Lehrplan der „Schule für schwerstbehinderte Kinder“ diesen Namen trägt (eine klare SchOG-Konsequenz), fühlen sich vor allem Eltern der integrativ aber nach diesem Lehrplan unterrichteten Kinder massivst diskriminiert; ein Zeugnis mit diesem Vermerk gleicht einem Stigma.

 

Quantitative Auswirkungen auf die Betreuung und Bildung von Kindern

 

Betroffene Gruppe

Anzahl der Betroffenen

Quelle/Erläuterung

Kinder mit erhöhtem Förderbedarf

14.170

Bildung in Zahlen 2014 (die Zahl bezieht sich auf alle Sonderschülerinnen und Sonderschüler; nur ein Teil davon ist betroffen)

 


Angaben zur Wesentlichkeit

 

Nach Einschätzung der einbringenden Stelle sind folgende Wirkungsdimensionen vom gegenständlichen Vorhaben nicht wesentlich betroffen im Sinne der Anlage 1 der WFA-Grundsatzverordnung.

 

Wirkungs­dimension

Subdimension der

Wirkungsdimension

Wesentlichkeitskriterium

Verwaltungs- kosten

Verwaltungskosten für Bürgerinnen und Bürger

Mehr als 1 000 Stunden Zeitaufwand oder über 10 000 € an direkten Kosten für alle Betroffenen pro Jahr

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 3.9 des WFA – Tools erstellt.