Vorblatt

 

Ziel(e)

 

-       Reife- (und Diplom)prüfung NEU für AHS- und BHS-Berufstätige bzw. Diplomprüfung für Kollegs und Abschlussprüfung für BMS

 

Inhalt

 

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

 

-       Schaffung einer rechtlichen Grundlage für die Reife- (und Diplom)prüfung NEU für AHS- und BHS-Berufstätige bzw. Diplomprüfung für Kollegs und Abschlussprüfung für BMS

 

Wesentliche Auswirkungen

Das Vorhaben verursacht keine finanziellen Auswirkungen, da lediglich die rechtliche Grundlage für die Durchführung der standardisierten Prüfungen geschaffen wird. Die Auswirkungen auf die Abgeltung der Prüfungstätigkeiten der Lehrerinnen und Lehrer wurden bereits in der diesbezüglichen Novelle des PTG und des GehG dargestellt.

 

In den Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine

 

Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Änderung des SchUG-BKV im Hinblick auf die Reife- (und Diplom)prüfung NEU für AHS- und BHS-Berufstätige bzw. Diplomprüfung für Kollegs und Abschlussprüfung für BMS

 

Einbringende Stelle:

BMBF

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2015

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2017

 

 

Problemanalyse

 

Problemdefinition

An den AHS bzw. BHS (Tagesschulen) tritt mit dem Schuljahr 2014/15 bzw. 2015/16 die neue Reife- (und Diplom)prüfung in Kraft. Im Sinne der Vergleichbarkeit von Abschlüssen muss auch an den AHS bzw. BHS für Berufstägige eine entsprechende rechtliche Grundlage geschaffen werden. Damit soll sichergestellt werden, dass Personen, die neben ihrer beruflichen Tätigkeit eine Hochschulberechtigung erwerben möchten, die gleichen Rahmenbedingungen ermöglicht werden. Die gesetzliche Grundlage soll für acht Standorte in Österreich gelten.

 

Nullszenario und allfällige Alternativen

Im Falle einer Nichtberücksichtigung dieser Schulstandorte wäre ein Erlangen der Hochschulberechtigung nicht möglich, da weder auf nationaler noch internationaler Ebene ein vergleichbarer Abschluss erreicht werden könnte. Dies würde eine Reduktion von qualifizierten AHS-/BHS-Absolventen bedeuten, was im krassen Gegensatz zu den Erfordernissen einer Ausweitung der AHS-/BHS-Abschlüsse stehen würde. Es bestehen keine Alternativen zum gegenständlichen Vorhaben.

 

Interne Evaluierung

 

Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2018

Evaluierungsunterlagen und -methode: Die interne Evaluation erfolgt im Finanzjahr 2018. Basis dafür bieten die Instrumente von SQA (schulische Qualitätsentwicklung Allgemeinbildung) und QIBB (Qualität in der Beruflichen Bildung) sowie datenbasierte Erhebungen.

 

Ziele

 

Ziel 1: Reife- (und Diplom)prüfung NEU für AHS- und BHS-Berufstätige bzw. Diplomprüfung für Kollegs und Abschlussprüfung für BMS

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Abschluss der AHS/BHS für Berufstägige auf Basis der aktuellen Maturabestimmungen

Anpassung an die Rahmenbedingungen der Reife- (und Diplom)prüfung NEU für AHS- und BHS-Berufstätige

 

Maßnahmen

 

Maßnahme 1: Schaffung einer rechtlichen Grundlage für die Reife- (und Diplom)prüfung NEU für AHS- und BHS-Berufstätige bzw. Diplomprüfung für Kollegs und Abschlussprüfung für BMS

Beschreibung der Maßnahme:

Gesetzesänderung mit dem Ziel, eine möglichst weitgehend vergleichbare Struktur der Reife- (und Diplom)prüfung NEU für AHS- und BHS-Berufstätige zu schaffen.

 

Umsetzung von Ziel 1

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 3.9 des WFA – Tools erstellt.