Vorblatt

 

Ziel(e)

 

-       Verringerung des bisherigen Ausfalls beim Beitrags-, Steuer- und Zuschlagsaufkommen durch Sozialbetrug

-       Zurückdrängen von Sozialbetrug durch Scheinfirmen

-       Zurückrängen der missbräuchlichen Verwendung der e-card und der missbräuchlichen Inanspruchnahme von Krankenständen

 

Inhalt

 

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

 

-       Verbesserung und Schaffung neuer Strukturen im Bereich der Zusammenarbeit der zuständigen Einrichtungen und Behörden

-       Identifizierung von Scheinfirmen und Personen und deren Versicherungsverhältnissen, die von den Scheinfirmen zur Sozialversicherung angemeldet werden.

-       Weitere Zurückdrängung bzw. Eindämmung der unrechtmäßigen e-card Verwendung und der zu Unrecht erfolgten Verrechnungen von Leistungen.

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

 

Durch die verstärkte Bekämpfung des Sozialbetrugs werden deutliche Mehreinnahmen generiert. Die zusätzlichen Personalkosten werden dadurch zur Gänze abgedeckt.

 

Die langfristigen finanziellen Auswirkungen der Maßnahme(n) auf den Bundeshaushalt reduzieren die öffentliche Verschuldung bis zum Ende des Jahres 2045 um 0,14 % des BIP bzw. 806 Mio. € (zu Preisen von 2016) gegenüber dem Basisszenario der 30-jährigen Budgetprognose gem. §15 (2) BHG 2013. Die Berechnungsparameter (Zinssätze, Bruttoinlandsprodukt, Inflation, öffentliche Verschuldung) sind der 30-jährigen Budgetprognose entnommen.

 

Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre

in Tsd. €

2016

2017

2018

2019

2020

Nettofinanzierung Bund

107.638

109.791

111.987

114.226

116.511

Nettofinanzierung Sozialversicherungsträger

156.875

160.013

163.213

166.477

169.807

Nettofinanzierung Gesamt

264.513

269.804

275.200

280.703

286.318

 

In den Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine

 

Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Verbesserung der Sozialbetrugsbekämpfung (Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz – SBBG) geschaffen wird sowie das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, der Artikel III des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 152/2004, das Firmenbuchgesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz und das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert werden

 

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2016

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2016

 

Problemanalyse

 

Problemdefinition

Auf Grund von Abgabenhinterziehung durch Scheinfirmen (Sozialbetrug) entgehen der öffentlichen Hand und der Sozialversicherung jährlich Steuern und Sozialversicherungsbeiträge in erheblichem Ausmaß. Im Wesentlichen sind durch diese Form des Sozialbetrugs der Baubereich und davon die Bereiche Bewehrung, Stuckatur- und Trockenbauarbeiten betroffen. Eine Studie des IHS schätzt auf Basis von wissenschaftlichen Methoden die Ausfälle an Einnahmen auf Abgaben (Steuern und Sozialversicherung) auf bis zu 508 Mio. € jährlich. Der Betroffenenkreis umfasst einerseits Bund und Sozialversicherung, die Einnahmenausfälle erleiden und andererseits die bei Scheinfirmen beschäftigten Personen, bei denen davon auszugehen ist, dass sie eine Beschäftigung bei rechtskonform agierenden Firmen bevorzugen. Die Anzahl dieser Personen wird in der genannten Studie mit einer Bandbreite von 12.800 bis 29.600 angegeben. Den bisherigen Instrumenten der Verfolgung von Sozialbetrug insbesondere durch Scheinfirmen mangelt es an einer kohärenten und umfassenden Strategie. Betroffen von derartigen Malversationen sind auch die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse und der Insolvenz-Entgelt-Fonds.

 

Die missbräuchliche Inanspruchnahme von Krankenständen und die missbräuchliche Verwendung der E-Card verursacht finanzielle Belastungen der Gebietskrankenkassen in erheblichem Ausmaß. Die missbräuchliche Verwendung der E-Card umfasst sowohl die Verwendung durch Personen, die nur zum Schein bei der Sozialversicherung angemeldet sind (jedoch mangels Beschäftigung nicht pflichtversichert sind [reine Scheinanmeldungen]) als auch durch Personen, die die e-card von versicherten Personen verwenden.

 

Nullszenario und allfällige Alternativen

Beitrags-, Steuer- und Zuschlagsaufkommen bleiben auf dem durch den Sozialbetrug herabgesetzten Niveau. Der durch Sozialbetrug insbesondere in der Sozialversicherung verursachte Schaden durch Beitragshinterziehung und Leistungsmissbrauch (missbräuchliche e-card Verwendung) belastet weiter die Versichertengemeinschaft. Das Budget des Bundes wird durch die durch den Sozialbetrug verursachten Steuerausfälle weiter belastet.

 

Vorhandene Studien/Folgenabschätzungen

Endbericht der Universität Wien zum Forschungsprojekt "Sozialbetrug, auch im Zusammenhang mit

Lohn- und Sozialdumping" (http://www.sozialministerium.at/site/Arbeit/News/Forschungsprojekt_zur_Sozialbetrugsbekaempfung_im_Auftrag_des_BMASK).

 

Studie des IHS "Sozialbetrug durch Scheinfirmen im Bauwesen – Eine Einschätzung des volkwirtschaftlichen Schadens – Endbericht" aus 2013 (http://www.sozialministerium.at/site/Arbeit/Arbeitsrecht/Studien/Sozialbetrug_durch_Scheinfirmen_im_Bauwesen) samt Teilaktualisierung dieser Studie aus 2015 (http://www.sozialministerium.at/site/Arbeit/Arbeitsrecht/Studien/Sozialbetrug_durch_Scheinfirmen_im_Bauwesen_Teilaktualisierung).

 

Interne Evaluierung

 

Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2020

Evaluierungsunterlagen und -methode: Erhebung der Veränderung der Daten über das uneinbringliche Beitrags- und Steueraufkommen

 

Ziele

 

Ziel 1: Verringerung des bisherigen Ausfalls beim Beitrags-, Steuer- und Zuschlagsaufkommen durch Sozialbetrug

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Es bestehen Ausfälle im Beitrags-, Steuer- und Zuschlagsaufkommen durch Sozialbetrug durch Scheinfirmen und durch Missbrauch der e-card unrechtmäßige Inanspruchnahme von Krankenstand im Ausmaß von bis zu 523 Mio. € jährlich.

Die Ausfälle im Beitrags-, Steuer- und Zuschlagsaufkommen durch Sozialbetrug sind zumindest in einem Ausmaß von 250 Mio. € jährlich reduziert.

 

Ziel 2: Zurückdrängen von Sozialbetrug durch Scheinfirmen

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Auf Scheinfirmen wird eine erhebliche Anzahl von Personen als Dienstnehmer/innen angemeldet.

Scheinfirmen verdrängen legal operierende Unternehmen im Marktsegment Bewehrung, Stuckatur und Trockenbau des Baubereiches und damit auch legal Beschäftigte. Nach der Studie des IHS beträgt der Entgang an legalen Beschäftigungsverhältnissen 12.800 bis 29.600.

Scheinfirmen sind zurückgedrängt, sodass legal operierende Unternehmen im Marktsegment Bewehrung, Stuckatur und Trockenbau des Baubereiches tätig sind und die Zahl der zusätzlichen legalen Beschäftigungsverhältnisse in dieser Branche 12.800 bis 29.600 beträgt.

 

Ziel 3: Zurückrängen der missbräuchlichen Verwendung der e-card und der missbräuchlichen Inanspruchnahme von Krankenständen

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Unzureichende Kontrollmöglichkeiten im Bereich der e-card-Verwendung und der Leistungsverrechnung durch die Vertragspartner/Vertragspartnerinnen. Laut Anfragebeantwortung 2884/AB wurden für die Jahre 2008 bis 2013 421 Verdachtsfälle an e-card-Missbrauch gemeldet.

Schärfung der bestehenden Rechtslage; durch den engmaschigeren rechtlichen Rahmen ist Sozialbetrug im Bereich der e-card-Verwendung und der unrechtmäßigen Leistungsverrechnung verringert.

 

Maßnahmen

 

Maßnahme 1: Verbesserung und Schaffung neuer Strukturen im Bereich der Zusammenarbeit der zuständigen Einrichtungen und Behörden

Beschreibung der Maßnahme:

Die Einrichtungen und Behörden haben im Rahmen ihres gesetzmäßigen Wirkungsbereichs zur Sozialbetrugsbekämpfung zusammenzuwirken und sich gegenseitig zu unterstützen. Sie sind bei Bedarf verpflichtet, einen Verdacht auf Sozialbetrug den zuständigen Kooperationsstellen möglichst frühzeitig zu melden, für den regelmäßigen Informations- und Erfahrungsaustausch mit anderen Kooperations- und Informationsstellen zu sorgen und ihre Ermittlungen und Amtshandlungen bei der Verfolgung von Verstößen nach Möglichkeit aufeinander abzustimmen sowie bei Sachverhaltsermittlungen und Kontrollen koordiniert vorzugehen.

Für Zwecke der Sozialbetrugsbekämpfung wird ein Beirat eingerichtet. Aufgabe des Beirats ist die Verbesserung der Bekämpfung des Sozialbetrugs. Dazu zählen insbesondere die Erörterung von Trends und Entwicklungen sowie Erarbeitung und Bewertung möglicher Maßnahmen zur Verbesserung der Sozialbetrugsbekämpfung sowie die Festlegung gemeinsamer Prioritäten in der Sozialbetrugsbekämpfung.

 

Umsetzung von Ziel 1, 2

 

Maßnahme 2: Identifizierung von Scheinfirmen und Personen und deren Versicherungsverhältnissen, die von den Scheinfirmen zur Sozialversicherung angemeldet werden.

Beschreibung der Maßnahme:

Scheinfirmen werden an Hand einer Reihe von Kriterien vorläufig identifiziert; der sich daraus ergebende Verdacht wird durch Ermittlungen überprüft und gegebenenfalls wird mit Bescheid festgestellt, dass tatsächlich ein Scheinunternehmen vorliegt. Dienstnehmer/innen werden von der Gebietskrankenkasse zur Mitwirkung bei Feststellungen hinsichtlich des Vorliegens des Sozialversicherungsverhältnisses herangezogen. Schlussendlich wird das Vorliegen eines Versicherungsverhältnisses festgestellt oder verneint.

 

Umsetzung von Ziel 1, 2

 

Maßnahme 3: Weitere Zurückdrängung bzw. Eindämmung der unrechtmäßigen e-card Verwendung und der zu Unrecht erfolgten Verrechnungen von Leistungen.

Beschreibung der Maßnahme:

Sozialbetrug – hier die missbräuchliche Verrechnung von Leistungen durch Vertragspartnerinnen und Vertragspartner wie auch die unrechtmäßige Verwendung von e-cards entstehende Schäden – soll in Hinkunft hintangehalten bzw. eingedämmt werden.

a) Um missbräuchliche Inanspruchnahmen der e-card vorzubeugen, soll die bestehende Rechtslage geschärft und die bisher nur bei Zweifeln an der Identität des Patienten oder der Patientin bestehende Pflicht zur Identitätsüberprüfung im spitalsambulanten Bereich dahingehend verschärft werden, dass die Identität des Patienten oder der Patientin in Krankenanstalten nun jedenfalls mittels Ausweiskontrolle zu überprüfen ist. Im niedergelassenen Bereich, wo es bislang ausreichte, dass die Identitätsüberprüfung im Zweifelsfall erfolgt, soll die Überprüfung im Zweifelsfall schon dann erfolgen, wenn der Patient oder die Patientin dem behandelnden Arzt oder der behandelnden Ärztin nicht persönlich bekannt ist.

b) Die Ermöglichung des sogenannten "Mystery Shoppings" soll der missbräuchlichen Verrechnung von Leistungen präventiv entgegenwirken.

 

Umsetzung von Ziel 3

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Die bisher bestehenden Maßnahmen zur Eindämmung des Sozialbetruges im Bereich der e-card-Verwendung und der Verrechnung von Leistungen sind unzureichend:

- Bislang kann die Identität des Patienten oder der Patientin im spitalsambulanten Bereich nur bei Zweifeln an dessen oder deren Identität überprüft werden.

- Im niedergelassenen Bereich erfolgt die Identitätsüberprüfung bislang nur im Zweifelsfall.

- Die Herstellung und der Einsatz von auf Scheinidentitäten ausgestellten e-cards zu Testzwecken wie deren Vorlage zur Leistungsinanspruchnahme ist derzeit nicht möglich.

Der Sozialbetrug im Bereich der e-card-Verwendung und der Verrechnung von Leistungen wird mit den neuen Maßnahmen hintangehalten:

- Die Identität des Patienten oder der Patientin im spitalsambulanten Bereich ist jedenfalls zu prüfen.

- Identitätsüberprüfung im niedergelassenen Bereich, wenn der Patient oder die Patientin dem behandelnden Arzt oder der behandelnden Ärztin nicht persönlich bekannt ist.

- Der Einsatz von auf Scheinidentitäten ausgestellten e-cards bei den Vertragspartnerinnen und Vertragspartnern zu Testzwecken ist möglich und wirkt der missbräuchlichen Leistungsinanspruchnahme präventiv entgegen.

 

Abschätzung der Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger

 

- Langfristige finanzielle Auswirkungen

 

Durch die verstärkte Bekämpfung des Sozialbetrugs werden deutliche Mehreinnahmen generiert. Die zusätzlichen Personalkosten werden dadurch zur Gänze abgedeckt.

 

- Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung

 

 

In Mio. €

In % des BIP

Änderung des Schuldenstands bis zum Ende des Jahres 2045 gegenüber der 30-jährigen Budgetprognose gem. §15 (2) BHG 2013

‑806

‑0,14

*zu Preisen von 2016

 

Die Annahmen zu BIP-Entwicklung, öffentlicher Verschuldung, sowie Zinssätzen und Inflation zur Berechnung der Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung folgen der 30-jährigen Budgetprognose gem. §15 (2) BHG 2013.

Zur Berechnung der Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung werden, zur Ermittlung der Änderung des Schuldenstandes, die Ein- bzw. Auszahlungen jeden Jahres aufgezinst und aufsummiert bis zum Jahr 2042 und über die erwartete Inflationsrate in den nächsten dreißig Jahren diskontiert. Vereinfachend wird angenommen, dass die Zahlungen jeweils am Ende jeden Jahres getätigt werden.

 

Finanzielle Auswirkungen für den Bund

 

– Ergebnishaushalt – Laufende Auswirkungen

 

in Tsd. €

2016

2017

2018

2019

2020

Erträge

108.125

110.287

112.493

114.743

117.038

Personalaufwand

361

368

375

383

390

Betrieblicher Sachaufwand

126

129

131

134

137

Aufwendungen gesamt

487

497

506

517

527

Nettoergebnis

107.638

109.790

111.987

114.226

116.511

 

in VBÄ

2016

2017

2018

2019

2020

Personalaufwand

5,00

5,00

5,00

5,00

5,00

 

Erläuterung

 

Das Zurückdrängen von Scheinfirmen (die keine Abgaben und damit auch keine Steuern entrichten) führt dazu, dass legal operierende Unternehmen Aufträge erhalten, die ihren Abgabenverpflichtungen nachkommen. Für die Bereiche Bewehrung, Stuckatur- und Trockenbauarbeiten schätzt eine Studie des IHS mittels Input-Output Analyse (in der direkte, indirekte und induzierte Effekte berücksichtigt sind) die zu lukrierenden Einnahmen auf Abgaben inklusive Steuern auf bis zu 508 Mio. € jährlich. Aus Vorsichtsgründen (die IHS Studie geht von einer Bandbreite an Abgabeneinnahmen durch Eliminierung der Scheinunternehmen von 117 bis 508 Mio. € aus) wird mit lediglich rund 50 vH. dieses Maximalbetrages als zu erwartenden Erträgen kalkuliert. Nach Aufteilung dieses Betrages von rund 250 Mio. € auf die einzelnen Positionen (siehe detaillierte Darstellung) ergibt sich für den Bund für das Jahr 2016 aus den Positionen Mehreinahmen Lohnsteuer und Arbeitslosenversicherung abzüglich der Aufwendungen ein Nettoergebnis von rund 108 Mio. €. Dieser Betrag wird für die Folgejahre um jährlich 2 % valorisiert.

 

Ausgehend vom Gesamtergebnis der durch die Sozialbetrugsbekämpfung hereingespielten Erträge von 250 Mio. € werden diese Erträge im Folgenden auf die einzelnen Systemkomponenten des Regelwerkes der Sozialbetrugsbekämpfung aufgeteilt. Der Aufteilung des Gesamtergebnisses auf die Systemkomponenten liegt eine Schätzung des finanziellen Beitrags auf Basis einer Analyse des jeweiligen Funktionsanteils dieser Komponenten zugrunde. Die Analyse stützt sich einerseits auf das juristisch determinierte Zusammenspiel der einzelnen Regelungen bzw. den damit festgelegten Handlungsablauf bei konkreten Ermittlungen bzw. den darauf folgenden Maßnahmen (Bescheiderlassung, Maßnahmen im ASVG), und andererseits auf das Ausmaß der Beeinflussung der Handlungen und des Handlungsspielraums der sozialbetrügerisch agierenden Akteure.

Damit sind den einzelnen Systemkomponenten der Sozialbetrugsbekämpfung folgende Beträge zuzuweisen:

Verbesserte Behördenkooperation und damit bessere Ermittlungsergebnisse: 20 Mio. €.

Verbesserter Datenaustausch und dadurch schnellere und effektivere Sozialbetrugsbekämpfung: 20 Mio. €.

Privatbeteiligtenstellung: verbesserte Möglichkeiten, Forderungen einzubringen: 4 Mio. €.

Feststellung von Scheinunternehmen durch Bescheid: 100 Mio. €.

Haftung für Entgelt: 40 Mio.€.

Maßnahmen im ASVG: 64 Mio. €.

Maßnahmen im IESG: 2 Mio. €.

 

Finanzielle Auswirkungen für die Sozialversicherungsträger

 

– Ergebnishaushalt – Laufende Auswirkungen

 

in Tsd. €

2016

2017

2018

2019

2020

Erträge

156.875

160.013

163.213

166.477

169.807

Nettoergebnis

156.875

160.013

163.213

166.477

169.807

 

Erläuterung

 

Das Zurückdrängen von Scheinfirmen (die keine Abgaben und damit auch keine Sozialversicherungsbeiträge entrichten) führt dazu, dass legal operierende Unternehmen Aufträge erhalten, die ihren Abgabenverpflichtungen nachkommen. Für die Bereiche Bewehrung, Stuckatur- und Trockenbauarbeiten schätzt eine Studie des IHS mittels Input-Output Analyse (in der direkte, indirekte und induzierte Effekte berücksichtigt sind) die zu lukrierenden Einnahmen auf Abgaben inklusive Sozialversicherungsbeiträge auf bis zu 508 Mio. € jährlich. Aus Vorsichtsgründen (die IHS Studie geht von einer Bandbreite an Abgabeneinnahmen durch Eliminierung der Scheinunternehmen von 117 bis 508 Mio. € aus) wird mit lediglich rund 50% dieses Maximalbetrages als zu erwartenden Erträgen kalkuliert. Nach Aufteilung dieses Betrages von rund 250 Mio. € auf die einzelnen Positionen ergibt sich für die Sozialversicherung für das Jahr 2016 ein Erlös von rund 157 Mio. €. Minderausgaben in der Krankenversicherung resultieren aus der Zurückdrängung der missbräuchlichen e-card Verwendung, des missbräuchlichen Inanspruchnahme des Krankenstandes und der unrechtmäßigen Leistungsverrechnung durch Vertragspartner/innen. Diese Beträge werden für die Folgejahre um jährlich 2 % valorisiert. Näheres ist der Detaildarstellung zu entnehmen.

 

Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Länder und Gemeinden.


Anhang mit detaillierten Darstellungen

 

Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen

 

 

Bedeckung

 

in Tsd. €

2016

2017

2018

2019

2020

Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag

487

496

506

517

527

 

in Tsd. €

Betroffenes Detailbudget

Aus Detailbudget

2016

2017

2018

2019

2020

Durch Mehreinzahlungen

15.01.01 Zentralstelle

 

487

496

506

517

527

 

Erläuterung der Bedeckung

Wie oben dargestellt übersteigen selbst bei vorsichtiger Schätzung der Erträge die Mehrreinnahmen an Lohnsteuer die zu bedeckenden Aufwendungen.

 

Laufende Auswirkungen

 

Personalaufwand

 

Es wird darauf hingewiesen, dass der Personalaufwand gem. der WFA-Finanziellen Auswirkungen-VO valorisiert wird.

 

Maßnahme / Leistung

Körpersch.

Verwgr.

VBÄ

2016

2017

2018

2019

2020

 

Bund

VB-VD-Gehob. Dienst1 v2/5-v2/6

3,00

210.565

214.776

219.072

223.453

227.922

 

 

VB-VD-Höh. Dienst 3 v1/1-v1/3; a

2,00

149.966

152.965

156.024

159.145

162.328

SUMME

 

 

 

360.531

367.741

375.096

382.598

390.250

 

 

 

2016

2017

2018

2019

2020

GESAMTSUMME

 

360.531

367.741

375.096

382.598

390.250

 

 

 

2016

2017

2018

2019

2020

VBÄ GESAMT

 

5,00

5,00

5,00

5,00

5,00

 

Der Personalaufwand beinhaltet die für die Feststellung von Scheinunternehmen notwendigen Tätigkeiten. Weder § 8 Abs. 11 SBBG, noch § 3 Abs. 1 Z 15a FBG haben messbare finanzielle Auswirkungen. Eine amtswegige Eintragung im Firmenbuch generiert keine Mehreinnahmen für den Bund. Auf der anderen Seite stellen die Eintragungen bundesweit keine nennenswerte Mehrbelastung für die Firmenbuchgerichte dar.

 

Arbeitsplatzbezogener betrieblicher Sachaufwand

 

 

Körperschaft

2016

2017

2018

2019

2020

Arbeitsplatzbezogener betrieblicher Sachaufwand

Bund

126.186

128.709

131.284

133.909

136.587

 

Der Arbeitsplatzbezogene betriebliche Sachaufwand wurde mit 35% berechnet.

 

 

Erträge aus der op. Verwaltungstätigkeit und Transfers

 

Bezeichnung

Körperschaft

Menge

Ertrag (€)

2016

2017

2018

2019

2020

Mehreinnahmen Pensionsversicherung

Sozial­versicherungs­träger

1

100.458.231,00

100.458.231

 

 

 

 

 

 

1

102.467.395,00

 

102.467.395

 

 

 

 

 

1

104.516.743,00

 

 

104.516.743

 

 

 

 

1

106.607.078,00

 

 

 

106.607.078

 

 

 

1

108.739.219,00

 

 

 

 

108.739.219

SUMME

 

 

 

100.458.231

102.467.395

104.516.743

106.607.078

108.739.219

Mehreinnahmen Krankenversicherung

Sozial­versicherungs­träger

1

33.706.380,00

33.706.380

 

 

 

 

 

 

1

34.380.508,00

 

34.380.508

 

 

 

 

 

1

35.068.118,00

 

 

35.068.118

 

 

 

 

1

35.769.480,00

 

 

 

35.769.480

 

 

 

1

36.484.870,00

 

 

 

 

36.484.870

SUMME

 

 

 

33.706.380

34.380.508

35.068.118

35.769.480

36.484.870

Mehreinnahmen Unfallversicherung

Sozial­versicherungs­träger

1

5.727.882,00

5.727.882

 

 

 

 

 

 

1

5.842.439,00

 

5.842.439

 

 

 

 

 

1

5.959.288,00

 

 

5.959.288

 

 

 

 

1

6.078.474,00

 

 

 

6.078.474

 

 

 

1

6.200.043,00

 

 

 

 

6.200.043

SUMME

 

 

 

5.727.882

5.842.439

5.959.288

6.078.474

6.200.043

Mehreinnahmen IESG Zuschlag

Sozial­versicherungs­träger

1

1.982.728,00

1.982.728

 

 

 

 

 

 

1

2.022.383,00

 

2.022.383

 

 

 

 

 

1

2.062.830,00

 

 

2.062.830

 

 

 

 

1

2.104.087,00

 

 

 

2.104.087

 

 

 

1

2.146.169,00

 

 

 

 

2.146.169

SUMME

 

 

 

1.982.728

2.022.383

2.062.830

2.104.087

2.146.169

Mehreinnahmen Arbeitslosenversicherung

Bund

1

26.436.376,00

26.436.376

 

 

 

 

 

 

1

26.965.104,00

 

26.965.104

 

 

 

 

 

1

27.504.406,00

 

 

27.504.406

 

 

 

 

1

28.054.494,00

 

 

 

28.054.494

 

 

 

1

28.615.584,00

 

 

 

 

28.615.584

SUMME

 

 

 

26.436.376

26.965.104

27.504.406

28.054.494

28.615.584

Mehreinnahmen Lohnsteuer (UG-15)

Bund

1

81.688.403,00

81.688.403

 

 

 

 

 

 

1

83.322.171,00

 

83.322.171

 

 

 

 

 

1

84.988.615,00

 

 

84.988.615

 

 

 

 

1

86.688.387,00

 

 

 

86.688.387

 

 

 

1

88.422.155,00

 

 

 

 

88.422.155

SUMME

 

 

 

81.688.403

83.322.171

84.988.615

86.688.387

88.422.155

Minderausgaben Krankenversicherung

Sozial­versicherungs­träger

1

15.000.000,00

15.000.000

 

 

 

 

 

 

1

15.300.000,00

 

15.300.000

 

 

 

 

 

1

15.606.000,00

 

 

15.606.000

 

 

 

 

1

15.918.120,00

 

 

 

15.918.120

 

 

 

1

16.236.482,00

 

 

 

 

16.236.482

SUMME

 

 

 

15.000.000

15.300.000

15.606.000

15.918.120

16.236.482

GESAMTSUMME

 

 

 

265.000.000

270.300.000

275.706.000

281.220.120

286.844.522

 

Davon Sozial­versicherungs­träger

 

 

156.875.221

160.012.725

163.212.979

166.477.239

169.806.783

 

Davon Bund

 

 

108.124.779

110.287.275

112.493.021

114.742.881

117.037.739

 

Das Zurückdrängen von Scheinfirmen (die keine Abgaben und damit auch keine Steuern entrichten) führt dazu, dass legal operierende Unternehmen Aufträge erhalten, die ihren Abgabenverpflichtungen nachkommen. Für die Bereiche Bewehrung, Stuckatur- und Trockenbauarbeiten schätzt eine Studie des IHS mittels Input-Output Analyse (in der direkte, indirekte und induzierte Effekte berücksichtigt sind) die zu lukrierenden Einnahmen auf Abgaben inklusive Steuern auf bis zu 508 Mio. € jährlich. Aus Vorsichtsgründen (die IHS Studie geht von einer Bandbreite an Abgabeneinnahmen durch Eliminierung der Scheinunternehmen von 117 bis 508 Mio. € aus) wird mit lediglich rund 50% dieses Maximalbetrages als zu erwartenden Erträgen kalkuliert. Dieser Betrag von rund 250 Mio. € ist auf die einzelnen Positionen "Mehreinnahmen" aufgeteilt.

 

Die Minderausgaben in der Krankenversicherung resultieren aus der Zurückdrängung der missbräuchlichen e-card Verwendung, des missbräuchlichen Inanspruchnahme des Krankenstandes und der unrechtmäßigen Leistungsverrechnung durch Vertragspartner/innen.

 

 

Diese Beträge werden für die Folgejahre um jährlich 2 % valorisiert.

 

Langfristige finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt (in Mio. €)

 

 

 

2016

2017

2018

2019

2020

2021

2022

2023

2024

2025

Bund

Einzahlungen

108,13

110,29

112,49

114,74

117,04

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

 

Auszahlungen

0,49

0,50

0,51

0,52

0,53

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

 

 

 

2026

2027

2028

2029

2030

2031

2032

2033

2034

2035

Bund

Einzahlungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

 

Auszahlungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

 

 

 

2036

2037

2038

2039

2040

2041

2042

2043

2044

2045

Bund

Einzahlungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

 

Auszahlungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

 

Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung – Berechnungsmethode

 

Die Annahmen zu BIP-Entwicklung, öffentlicher Verschuldung, sowie Zinssätzen und Inflation zur Berechnung der Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung folgen der 30-jährigen Budgetprognose gem. §15 (2) BHG 2013.

Zur Berechnung der Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung werden, zur Ermittlung der Änderung des Schuldenstandes, die Ein- bzw. Auszahlungen jeden Jahres aufgezinst und aufsummiert bis zum Jahr 2042 und über die erwartete Inflationsrate in den nächsten dreißig Jahren diskontiert. Vereinfachend wird angenommen, dass die Zahlungen jeweils am Ende jeden Jahres getätigt werden.

Um Rückwirkungen auf das BIP und die daraus resultierenden Rückwirkungen auf den öffentlichen Finanzierungssaldo zu berücksichtigen, wird ein allgemeiner Fiskalmultiplikator von ca. 0,5 (kumuliert über 2 Jahre) entsprechend den Ergebnissen des IMF-WEO 10/10 verwendet. Die Rückwirkungen auf den öffentlichen Finanzierungssaldo werden mit der letzten von der Statistik Austria veröffentlichten Steuer- und Abgabenquote ermittelt.

 

Angaben zur Wesentlichkeit

 

Nach Einschätzung der einbringenden Stelle sind folgende Wirkungsdimensionen vom gegenständlichen Vorhaben nicht wesentlich betroffen im Sinne der Anlage 1 der WFA-Grundsatzverordnung.

 

Wirkungs­dimension

Subdimension der

Wirkungsdimension

Wesentlichkeitskriterium

Gesamt- wirtschaft

Nachfrage

Nachfrageveränderung in Höhe von 40 Mio. € (budgetwirksam oder durch private Nachfrage)

Gesamt- wirtschaft

Angebot und gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

40 Mio. € Wertschöpfung oder 1 000 Jahresbeschäftigungsverhältnisse in zumindest einem der fünf untersuchten Jahre

Soziales

Arbeitsbedingungen

Mehr als 150 000 ArbeitnehmerInnen sind aktuell oder potenziell betroffen

Soziales

Arbeitsmarkt

Nachfrageveränderung in Höhe von 40 Mio. € (budgetwirksam oder durch private Nachfrage)

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 3.9 des WFA – Tools erstellt.