Vorblatt
Ziel(e)
- Erweiterte bilaterale Bildungskooperationen im Allgemein- und Berufsbildungsbereich
- Erweiterte bilaterale Kooperationen in den Bereichen Kunst und Kultur
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
- ExpertInnenaustausch, Fortbildungsmaßnahmen im Bereich Deutsch als Fremdsprache
- bilaterale Kooperationen in den Bereichen Kunst und Kultur
Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:
Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre
in Tsd. € |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
Nettofinanzierung Bund |
‑12 |
‑12 |
‑12 |
‑12 |
‑13 |
In den Ressorts BMWFW, BKA und BMBF belaufen sich die Aufwendungen für die Betreuung des Abkommens auf jeweils 0,05 VBÄ, ein Mehraufwand ist nicht zu erwarten.
In den Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.
Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:
Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:
Keine
Wirkungsorientierte Folgenabschätzung
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Bulgarien über Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Kultur, Bildung, Wissenschaft und Jugend
Einbringende Stelle: |
BMEIA |
|
Laufendes Finanzjahr: |
2014 |
|
Inkrafttreten/ Wirksamwerden: |
2015 |
|
Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag
Das Vorhaben hat keinen direkten Beitrag zu einem Wirkungsziel.
Problemanalyse
Problemdefinition
Zwischen Österreich und Bulgarien gilt gegenwärtig noch das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Bulgarien über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Wissenschaft und Erziehung samt Anhang vom 7.7.1974 (BGBl. Nr. 340/1974). Bulgarien will nun als Mitglied der Europäischen Union in offensichtlicher Abgrenzung zur kommunistischen Vergangenheit ein neues Kulturabkommen abschließen in Analogie zu anderen ehemaligen ehemaligen Warschauer-Pakt Staaten (wie z.B. Tschechische Republik, Slowakische Republik) bzw. zu Nachfolgestaaten der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien (wie z.B. Slowenien, Kroatien, Mazedonien).
Die im Rahmen des "alten" Abkommens vorgesehenen Treffen der Gemischten Kommission haben nur mehr unregelmäßig stattgefunden, die Laufzeit des zuletzt gemeinsam beschlossenen Arbeitsprogramms endete 2011.
Von einem neuen Kulturabkommen sind insbesondere auf bulgarischer Seite neue Impulse für die Zusammenarbeit in den vom Abkommen umfassten Bereichen zu erwarten. Darüber hinaus soll die Zusammenarbeit zwischen beiden Staaten bestmöglich gefördert und eine zeitgemäße vertragliche Basis dafür geschaffen werden.
Nullszenario und allfällige Alternativen
Eine Zurückweisung des bulgarischen Wunsches nach einem neuen Kulturabkommen könnte eine atmosphärische Belastung der bilateralen Kontakte darstellen.
Keine neuen Impulse für die Zusammenarbeit in den vom Abkommen umfassten Bereichen.
Interne Evaluierung
Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2019
Evaluierungsunterlagen und -methode: Eine Evaluierung ist nach dem Ablauf des nächsten auf dem neuen Abkommen basierenden Arbeitsprogramms vorgesehen. Das wird nicht vor 2019 sein.
Ziele
Ziel 1: Erweiterte bilaterale Bildungskooperationen im Allgemein- und Berufsbildungsbereich
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
derzeit sporadische Kontakte im Bildungsbereich |
5 ExpertInnenaustausche und 50 TeilnehmerInnen an Deutsch als Fremdsprache-Weiterbildungsveranstaltungen |
Ziel 2: Erweiterte bilaterale Kooperationen in den Bereichen Kunst und Kultur
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
derzeit sporadische Kontakte im Kunst- und Kulturbereich |
Durchführung von fünf Aktivitäten in Umsetzung der unter Artikel 3 des Abkommens genannten Kooperationen |
Maßnahmen
Maßnahme 1: ExpertInnenaustausch, Fortbildungsmaßnahmen im Bereich Deutsch als Fremdsprache
Beschreibung der Maßnahme:
Know-how Transfer: österreichisches Berufsbildungssystem, Austausch von Informations- und Dokumentationsmaterial sowie von Fachliteratur über neue Entwicklungen im Allgemein- und Berufsbildungsbereich, Teilnahme bulgarischer LehrerInnen an Fortbildungsveranstaltungen zur Vertiefung der Kenntnisse von Sprache und Landeskunde Österreichs im Sinne der Stärkung europäischer Vernetzung im Bildungsbereich
Umsetzung von Ziel 1
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
sporadischer ExpertInnenaustausch, wenige TeilnehmerInnen an Deutsch als Fremdsprache-Fortbildungsveranstaltungen |
5 ExpertInnenaustausche, 50 TeilnehmerInnen an Deutsch als Fremdsprache-Fortbildungsveranstaltungen |
Maßnahme 2: bilaterale Kooperationen in den Bereichen Kunst und Kultur
Beschreibung der Maßnahme:
Verbesserung der Kenntnis der Kultur des jeweils anderen Landes durch Informationsaustausch, Kooperation bei künstlerischen Auftritten und Ausstellungen, Zusammenarbeit von Bibliotheken, Archiven, Museen, Einrichtungen des Denkmalschutzes, Zusammenarbeit im Rahmen der Kulturprogramme der Europäischen Union und internationaler Organisationen/Netzwerke, Durchführung von ExpertInnenaustauschen und Kurzaufenthalten von KünstlerInnen
Umsetzung von Ziel 2
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
derzeit sporadische Kontakte im Kunst- und Kulturbereich |
Durchführung von fünf Aktivitäten in Umsetzung der unter Artikel 3 des Abkommens genannten Kooperationen |
Abschätzung der Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte
Hinweis: Aufgrund von Rundungsdifferenzen kann es zu geringfügigen Abweichungen zwischen Ergebnis- und Finanzierungshaushalt kommen.
Finanzielle Auswirkungen für den Bund
in Tsd. € |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
Aufwendungen |
12 |
12 |
12 |
12 |
13 |
Nettoergebnis |
‑12 |
‑12 |
‑12 |
‑12 |
‑13 |
|
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
Vollbeschäftigtenäquivalente |
0,15 |
0,15 |
0,15 |
0,15 |
0,15 |
Erläuterung der Bedeckung:
Die in Maßnahme 1 genannten Aktivitäten finden ihre Bedeckung in den Detailbudgets 30.01.04 und 30.01.01 des BMBF
Die in Maßnahme 2 genannten Aktivitäten finden ihre Bedeckung in den Detailbudgets 32.02.01 und 32.02.02 des BKA
Allfällige Kosten, die die Durchführung von Aktivitäten im BMWFW betreffen finden Bedeckung im Detailbudget 31.03.01 des BMWFW
Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger.
Anhang mit detaillierten Darstellungen
Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen
Personalaufwand
Jahr |
Körperschaft |
Verw.gr. |
VBÄ |
Personalaufw. |
Repr. |
Bund |
VD-Gehob. Dienst 2 A2/5-A2/6; B: DK V-VI; PF 2/1-2 |
0,05 |
3.708,21 |
Repr. |
Bund |
VD-Gehob. Dienst 2 A2/5-A2/6; B: DK V-VI; PF 2/1-2 |
0,05 |
3.708,21 |
Repr. |
Bund |
VD-Gehob. Dienst 2 A2/5-A2/6; B: DK V-VI; PF 2/1-2 |
0,05 |
3.708,21 |
Repr*: Repräsentatives Jahr
Betrieblicher Sachaufwand
Arbeitsplatzbezogener betrieblicher Sachaufwand
Jahr |
Personalaufwand |
Overhead % |
Arbeitsplatzbez. betr. Sachaufw. |
Repr. |
3.708,21 |
5 |
185,41 |
Repr. |
3.708,21 |
5 |
185,41 |
Repr. |
3.708,21 |
5 |
185,41 |
Repr*: Repräsentatives Jahr
Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 3.6 des WFA – Tools erstellt.