Vorblatt

 

Ziel(e)

 

-       Mehr Transparenz und Amtshilfe nach dem OECD-Standard in der steuerlichen Zusammenarbeit mit Luxemburg

 

Inhalt

 

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

 

-       Adaptierung des bestehenden Wortlauts der Amtshilfebestimmung mit dem Ziel der völligen Übereinstimmung mit dem OECD-Wortlaut

 

Wesentliche Auswirkungen

Es sind keine finanzielle Auswirkungen des Notenwechsels zur Abänderung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Großherzogtum Luxemburg zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen auf den Bundeshaushalt sowie auf andere Gebietskörperschaften zu erwarten. Der Notenwechsel hat keine Auswirkungen auf die Planstellen des Bundes.

 

In den Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG.

 

Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Notenwechsel zur Abänderung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Großherzogtum Luxemburg zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

 

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres

Laufendes Finanzjahr:

2014

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2015

 

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel "Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit Österreichs durch eine einfache, schlanke und leistungsgerechte Gestaltung des Steuersystems im internationalen Kontext unter Wahrung eines angemessenen Abgabenaufkommens" der Untergliederung 16 Öffentliche Abgaben bei.

 

Problemanalyse

 

Problemdefinition

Die steuerlichen Beziehungen zwischen der Republik Österreich und dem Großherzogtum Luxemburg werden gegenwärtig durch das am 18. Oktober 1962 in Luxemburg unterzeichnete Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, zuletzt geändert durch das Protokoll vom 7. Juli 2009 samt Notenwechsel, geschützt. Auf Grund des Österreich-Berichtes des Global Forum on Transparency and Exchange of Information, welcher im September 2011 nach der Phase 1-Prüfung Österreichs durch die Peer Review Group veröffentlicht wurde, hat sich Artikel 24 (Informationsaustausch) des Doppelbesteuerungsabkommens mit Luxemburg insoweit als revisionsbedürftig erwiesen, als die zuvor vorgenommene Revision des DBA mit Luxemburg nicht vollinhaltlich dem von der OECD im Tax Information Exchange Agreement vorgeschlagenen Wortlaut entspricht. Durch den Notenwechsel wird der OECD-Standard betreffend steuerliche Transparenz und Amtshilfebereitschaft im Verhältnis zu Luxemburg hergestellt.

 

Nullszenario und allfällige Alternativen

Eine Nichtverwirklichung würde eine Verbesserung des Rankings, das Österreich im Rahmen der Peer Review Phase 2-Prüfung erzielt hat, unnötigerweise erschweren. Die Nichtumsetzung der diesbezüglichen Empfehlung könnte überdies zu gravierenden Nachteilen für die österreichische Wirtschaft durch allfällige Defensivmaßnahmen internationaler Finanzinstitutionen sowie anderer Staaten führen.

 

Interne Evaluierung

 

Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2019

Evaluierungsunterlagen und -methode: Der Notenwechsel tritt frühestens 2015 in Kraft. Eine sinnvolle Evaluierung ist daher frühestens ab 1.1.2019 möglich. Dafür müssen keine besonderen organisatorischen Maßnahmen gesetzt werden. Ab diesem Zeitpunkt kann die Anzahl der Fälle und das Funktionieren der Amtshilfe mit dem Großherzogtum Luxemburg einer Evaluierung unterzogen werden.


 

Ziele

 

Ziel 1: Mehr Transparenz und Amtshilfe nach dem OECD-Standard in der steuerlichen Zusammenarbeit mit Luxemburg

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Derzeit entspricht das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Luxemburg nicht vollinhaltlich dem OECD-Standard betreffend Transparenz und Amtshilfe. Österreich konnte im Rahmen der Prüfung des Global Forum on Transparency and Exchange of Infomation for Tax Purposes lediglich den Rankingplatz "partially compliant" erzielen, so dass dringender Handlungsbedarf in Bezug auf die vollständige Herstellung des OECD-Standards besteht.

Durch den Notenwechsel zur vollständigen Anpassung des Artikels 24 (Informationsaustausch) des Doppelbesteuerungsabkommens mit Luxemburg an den OECD-Standard soll die Verbesserung des Rankings Österreichs von "partially compliant" auf zumindest "largely compliant" erleichtert werden.

 

Maßnahmen

 

Maßnahme 1: Adaptierung des bestehenden Wortlauts der Amtshilfebestimmung mit dem Ziel der völligen Übereinstimmung mit dem OECD-Wortlaut

Beschreibung der Maßnahme:

Derzeit kann auf Basis des bestehenden Doppelbesteuerungsabkommens der Informationsaustausch mit Luxemburg nur eingeschränkt nach dem OECD-Standard erfolgen. Durch den Notenwechsel zur Anpassung des Artikels 24 (Informationsaustausch) des Doppelbesteuerungsabkommens erfüllt Österreich seine internationale Verpflichtung zur Umsetzung des OECD-Standards betreffend die Übermittlung steuerlich relevanter Informationen. Demnach kann die zuständige Behörde des ersuchenden Vertragsstaates auch dann ein Auskunftsersuchen an den ersuchten Vertragsstaat stellen, wenn der Name und die Anschrift von Personen, in deren Besitz sich die erbetenen Auskünfte vermutlich befinden, dem ersuchenden Vertragsstaat nicht bekannt sind.

 

Umsetzung von Ziel 1

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 3.6 des WFA – Tools erstellt.