702 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Verfassungsausschusses

über den Antrag 609/A der Abgeordneten Dieter Brosz, MSc, Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Privatradiogesetz geändert wird

Die Abgeordneten Dieter Brosz, MSc, Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 23. September 2014 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Bestimmung des § 3 Abs. 1 Z 1 PrR-G soll verhindern, dass eine erteilte Zulassung nicht genutzt wird. Die Erfahrung in den vergangenen Jahren hat aber gezeigt, dass die Aufnahme des Sendebetriebs vom Hörfunkveranstalter trotz dessen ernsthafter Bemühungen und eindeutiger Absicht, ein der Zulassung entsprechendes Programm zu veranstalten, aus unterschiedlichen, meist technischen Gründen  nicht innerhalb des derzeit gesetzlich vorgesehenen Zeitraums von einem Jahr realisiert werden kann. Dies gilt insbesondere für neue, bisher nicht genutzte Übertragungskapazitäten und Sendestandorte, bei denen bereits die Signalzubringung, aber auch das Herstellen der von den Hörern berechtigterweise erwarteten Signalqualität eine besondere Herausforderung darstellt.

Um nach einem rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren die in aller Regel kostenintensiven Bemühungen eines Hörfunkveranstalters nicht zu frustrieren und ein neuerliches, aufwändiges Zulassungsverfahrens zu vermeiden, soll der in § 3 Abs. 1 Z 1 PrR-G vorgesehene Zeitraum für die Aufnahme des Sendebetriebs auf zwei Jahre ausgedehnt werden.“

 

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 4. November 2014 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Dieter Brosz, MSc die Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Johann Rädler, Dr. Johannes Jarolim und Dr. Reinhard Eugen Bösch sowie der Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien Dr. Josef Ostermayer. Auf Antrag des Abgeordneten Johann Rädler wurden die Verhandlungen vertagt.

 

Der Verfassungsausschuss nahm die Verhandlungen am 4. Dezember 2014 wieder auf. In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Dr. Josef Cap und Mag. Wolfgang Gerstl das Wort. Danach wurden die Verhandlungen auf Antrag des Abgeordneten Dr. Josef Cap neuerlich vertagt und am 23. Juni 2015 wieder aufgenommen. An der diesbezüglichen Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Josef Cap, Mag. Philipp Schrangl, Mag. Nikolaus Alm, Dieter Brosz, MSc, Mag. Wolfgang Gerstl und Mag. Harald Stefan sowie der Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien Dr. Josef Ostermayer.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag keine Mehrheit (für den Antrag: G, N, dagegen: S, V, F, T).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Dr. Josef Cap gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2015 06 23

                                   Dr. Josef Cap                                                                Dr. Peter Wittmann

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann