703 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Verfassungsausschusses

über den Antrag 1077/A(E) der Abgeordneten Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Senkung der Rundfunkgebühren auf ein bundeseinheitliches Niveau

Die Abgeordneten Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 22. April 2015 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Obwohl es sich bei den Rundfunkgebühren um Abgaben des Bundes handelt, erheben die Bundesländer teilweise darüber hinausgehende Gebühren in verschiedener Höhe und schlagen diese Abgaben den Rundfunkgebühren zu. Bei den Abgaben für die "Kunstförderung" lässt sich noch eine gewisse thematische Nähe zum öffentlich-rechtlichen Auftrag des ORF erkennen. Wobei auch diese Finanzierungsform intransparent und daher bedenklich ist.

Jedenfalls nicht akzeptabel sind aber "Länderabgaben", deren Verwendung oft nebulös ist und die in keinem erkennbaren Zusammenhang mit dem öffentlich-rechtlichen Auftrag des ORF stehen. Diese Abgaben der Länder sind darüber hinaus noch verschieden hoch, was zu Rundfunkgebühren in monatlicher Höhe zwischen 19,78 Euro (in Vorarlberg und Oberösterreich) bis 25,18 Euro (in der Steiermark) führt. Es ist den Bürgerinnen und Bürgern der Bundesländer schwer zu erklären, warum das bundesweite Programm des ORF zu unterschiedlich hohen Länderabgaben führt – zumal auch die Landesstudios aus der Bundesabgabe finanziert werden. Während die grundsätzliche Finanzierung des ORF und die "Kunstförderung" innerhalb der Rundfunkgebühr in naher Zukunft evaluiert werden sollten, erscheint eine zwischenzeitliche Angleichung der Abgaben über die Länder hinweg (durch den Wegfall der Länderabgabe) als lange überfällig.“

 

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 23. Juni 2015 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Nikolaus Alm, die Abgeordneten Dr. Josef Cap, Mag. Philipp Schrangl, Dieter Brosz, MSc, Mag. Wolfgang Gerstl und Mag. Harald Stefan sowie der Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien Dr. Josef Ostermayer.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: G, T, N, dagegen: S, V, F).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Dr. Josef Cap gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2015 06 23

                                   Dr. Josef Cap                                                                Dr. Peter Wittmann

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann