704 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Familienausschusses

über den Antrag 990/A(E) der Abgeordneten Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen betreffend Elternkarenz für Pflegeeltern

Die Abgeordneten Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 25. März 2015 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Anspruch auf Elternkarenz haben Pflegeeltern nur dann, wenn sie ein Kind an Kindes statt annehmen (Adoption) oder es in Adoptionsabsicht, in unentgeltliche Pflege nehmen. Es ist dabei nicht ausreichend, dass die Absicht zur Adoption seitens der Arbeitnehmer vorliegt. Das Kind muss vielmehr von den leiblichen Eltern zur Adoption freigegeben und von der Jugendwohlfahrtsbehörde zum Zweck der Adoption den künftigen Adoptiveltern übergeben worden sein. Es muss sich also um ein zur Adoption frei gegebenes Kind handeln.

Pflegeeltern, die ein Kind ohne Adoptionsabsicht betreuen, sind in Bezug auf Karenzansprüche folglich schlechter gestellt. Der überwiegende Teil der Pflegeeltern in Österreich betreut ein Kind ohne Adoptionsabsicht, und daher nicht unentgeltlich. Folglich ist eine Änderung dieser Ungleichbehandlung absolut notwendig. Es gilt, die Rahmenbedingungen für Pflegeeltern so attraktiv wie möglich zu gestalten, um möglichst vielen Kindern ein Aufwachsen in einem liebevollen zu Hause ermöglichen.

Laut Jugendwohlfahrtsbericht waren zum Stichtag 31.12.2013 10.847 Kinder in voller Erziehung. Davon wurden 4.468 Kinder und Jugendliche in Pflegefamilien und 6.379 Kinder und Jugendliche in sozialpädagogischen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe betreut.

Verbesserungen für Pflegeeltern sollten auch im Interesse von Bund- und Landesregierungen liegen, denn einerseits spart sich die öffentliche Hand enorm viel, wenn Kinder bei Pflegeeltern wohnen und nicht in Wohngemeinschaften bzw. Heimen untergebracht sind, andererseits bietet die Unterbringung in Pflegefamilien den Kindern wesentlich mehr an Bindung, Beziehung und Förderung und damit bessere Chancen, sich sozial und kognitiv gut entwickeln zu können.

Im Regierungsübereinkommen (Kapitel Arbeitsrecht) wird die Einbeziehung der Pflegeeltern ohne Adoptionsabsicht in  Mutterschutzgesetz bzw. Väter-Karenz-Gesetz bei  unentgeltlicher  Pflege als Ziel formuliert. Während Minister Hundstorfer ursprünglich konkrete Pläne für das „zweite Halbjahr 2014“ ankündigte (apa, 12.05.2014), hofft er in der Anfragebeantwortung 3082/AB XXV.GP, dass ein Abschluss der Sozialpartnerverhandlungen zu dieser Frage vor der Sommerpause 2015 erreicht wird.

Der Rechtsanspruch auf Elternkarenz, d.h. der arbeitsrechtliche Anspruch auf Freistellung von der Arbeitsleistung gegen Entfall des Entgeltes, sowie der damit verbundene Kündigungs- und Entlassungsschutz ist zweifelsohne von großer Bedeutung für Pflegeeltern.

Mit Gleichstellung der Pflegeeltern auch ohne Adoptionsabsicht wäre ein erster wichtiger Schritt getan. Nicht vergessen werden sollte jedoch die Tatsache, dass viele Pflegekinder nicht neugeboren sind, wenn sie in die Pflegefamilie kommen und sich die Karenzzeit der Pflegeeltern daher gegenüber leiblichen Kindern oder Pflegekindern mit Adoptionsabsicht (die in den allermeisten Fällen Neugeborene sind) daher sowieso mitunter stark verkürzen würde (Kindesalter bei Aufnahme zwischen 1,5 Jahren und 6 Jahren: nur mehr 6 Monate). Auch für Kinder in diesem Alter werden jedoch Pflegeeltern gesucht und sollen gewonnen werden.“

 

Der Familienausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 23. Juni 2015 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Mag. Daniela Musiol die Abgeordneten Daniela Holzinger, BA, Carmen Schimanek, Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Cornelia Ecker sowie die Bundesministerin für Familien und Jugend MMag. Dr. Sophie Karmasin.

Auf Antrag der Abgeordneten Daniela Holzinger, BA, beschloss der Familienausschuss einstimmig, der Präsidentin des Nationalrates die Zuweisung des gegenständlichen Entschließungsantrages an den Ausschuss für Arbeit und Soziales zu empfehlen.

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Daniela Holzinger, BA, gewählt.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Familienausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2015 06 23

                           Daniela Holzinger, BA                                                   Dipl.-Ing. Georg Strasser

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann