705 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Familienausschusses

über den Antrag 918/A(E) der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend bessere Unterstützung für Familien mit Folgegeburten im Bezugszeitraum des Kinderbetreuungsgeldes

Die Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 25. Februar 2015 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Gemäß § 5 Abs. 5 Kinderbetreuungsgeldgesetz endet der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld spätestens mit Ablauf jenes Tages, welcher der Geburt eines weiteren Kindes bzw. der Adoption (In-Pflege-Nahme) eines jüngeren Kindes vorangeht.

Dies führt in der Praxis dazu, dass in die Überlegungen betreffend Familienplanung – soweit möglich – die Frage der Minimierung eines möglichen finanziellen Verlustes durch sich allenfalls überschneidende Zeiträume des Bezugs von Kinderbetreuungsgeld miteinbezogen wird.

Familien, die den Abstand zwischen zwei Kindern nicht so „gestalten“ können, dass der Kinderbetreuungsgeldanspruch für das erst geborene Kind bei Geburt des Zweiten nicht mehr gegeben ist, haben einen finanziellen Nachteil gegenüber jenen Familien, denen dies „gelingt“.

Ob also eine Familie den maximal möglichen Kinderbetreuungsgeldbezug je Kind trotz zweier relativ rasch aufeinanderfolgender Geburten lukrieren kann, ist letztlich eine Frage des Zufalls oder – wenn auch eingeschränkt – der Planung.

Aus diesem Grund fordern die unterfertigten Abgeordneten, dass die Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes nicht mehr durch die Geburt eines weiteren Kindes beendet werden soll.“

 

Der Familienausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 23. Juni 2015 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Anneliese Kitzmüller die Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Wolfgang Knes, Claudia Durchschlag und Carmen Schimanek.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, T, dagegen: S, V, G, N.).

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Claudia Durchschlag gewählt.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Familienausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2015 06 23

                            Claudia Durchschlag                                                    Dipl.-Ing. Georg Strasser

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann