707 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Familienausschusses

über den Antrag 894/A(E) der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Abschaffung des Krankenhaus-Selbstbehaltes für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren“

Die Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 25. Februar 2015 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Nach den derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen zahlen Eltern für ihr Kind je nach Bundesland zwischen Euro 17,50 und Euro 20,10 pro Tag für einen Krankenhausaufenthalt. Diese Kostenbeteiligung wird zunehmend zur finanziellen Belastung. Die Betroffenengruppe ist jedenfalls groß, denn von 8.45 Millionen Einwohnern in Österreich sind 1,22 Millionen Kinder unter 15 Jahren.

Familien mit chronisch kranken Kindern sind von dieser Zahlung besonders betroffen.

Da die Abschaffung des Selbstbehaltes im Krankenhaus für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr im aktuellen Regierungsabkommen versprochen wurde und auch die aktuelle Kinder- und Jugendgesundheitsstrategie des Bundesministeriums für Gesundheit die Forderung enthält, wäre es nun angebracht, diese auch umzusetzen.“

 

Der Familienausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 18. März 2015 erstmals in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichtserstatters Leopold Steinbichler die Abgeordneten Mag. Aygül Berivan Aslan und Daniela Holzinger, BA.

Auf Antrag der Abgeordneten Daniela Holzinger, BA, wurden die Verhandlungen mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V; dagegen: F, G, T, N) vertagt.

Die Verhandlungen wurden am 23. Juni 2015 wieder aufgenommen, und an der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Leopold Steinbichler, Hermann Lipitsch, Anneliese Kitzmüller und Mag. Judith Schwentner.

Auf Antrag des Abgeordneten Hermann Lipitsch beschloss der Familienausschuss mit Stimmenmehrheit (für diesen Antrag: S, V, F, G, dagegen: T, N), der Präsidentin des Nationalrates die Zuweisung des gegenständlichen Entschließungsantrages an den Gesundheitsausschuss zu empfehlen.

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Hermann Lipitsch gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Familienausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2015 06 23

                               Hermann Lipitsch                                                       Dipl.-Ing. Georg Strasser

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann