711 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Umweltausschusses

über die Regierungsvorlage (696 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Umweltinformationsgesetz geändert wird

Der vorliegende Entwurf dient der Umsetzung der geänderten Vorgaben für die Information der Öffentlichkeit betreffend Sicherheitsmaßnahmen und das Verhalten bei schweren Unfällen, die aufgrund der Änderung der Richtlinie 96/82/EU („Seveso II-Richtlinie) durch die Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG („Seveso III-Richtlinie“, ABl. der EU Nr. L 197 vom 24. 7. 2012, S. 1) hinsichtlich bestimmter Arten von Betrieben, bei denen gewisse gefährliche Stoffe vorhanden sind, erforderlich geworden ist. Hinsichtlich der Information der Öffentlichkeit soll es durch die Richtlinie 2012/18/EU nach Ansicht der Europäischen Kommission zu einer Verbesserung des Umfangs und der Qualität der Informationen kommen, sowie die Art der Sammlung, Verwaltung, Verfügbarkeit, Aktualisierung und Weitergabe von Informationen effizienter und straffer gestaltet werden. Insbesondere liegt ein Schwergewicht auf dem Zugänglichmachen der entsprechenden Information im Internet.

Darüber hinaus sind vor dem Hintergrund des Übereinkommens von Aarhus über den Zugang zu Informationen, Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten (Aarhus-Konvention) und der darin enthaltenen Bestimmungen über den Zugang zu Informationen über die Umwelt und über den Zugang zu Gerichten (Art. 4 und 9) sowie der Feststellungen und Empfehlungen des Aarhus-Einhaltungsausschusses wegen nicht vollständiger Umsetzung der Aarhus-Konvention in Bezug auf das Umweltinformationsgesetz – UIG die Bestimmungen über den Rechtsschutz im Umweltinformationsgesetz entsprechend anzupassen.

 

Der Umweltausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 24. Juni 2015 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Ing. Mag. Werner Groiß die Abgeordneten Rudolf Plessl und Dr. Susanne Winter sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter und die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Christiane Brunner.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, N; dagegen: F, G, T) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (696 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2015 06 24

                         Ing. Mag. Werner Groiß                                                 Mag. Christiane Brunner

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau