738 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 1182/A(E) der Abgeordneten Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufhebung des Zwangs zu Kontrolluntersuchungen für SexarbeiterInnen

Die Abgeordneten Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 21. Mai 2015 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die verpflichtende Untersuchung von SexarbeiterInnen gibt es europaweit nur noch in Österreich und Griechenland. In Deutschland wurde sie 2001 abgeschafft, nun setzt man dort auf freiwillige Hilfsangebote statt behördlicher Kontrolle und Zwangsmaßnahmen. Die Zwangsuntersuchungen sind nicht menschenrechtskonform, bereits im Jahr 2010 äußerte sich das UNO-Komitee gegen Folter aufgrund von Berichten über Mängel an Privatsphäre und demütigende Umstände bis hin zu erniedrigender Behandlung bei medizinischen Untersuchungen in Gesundheitsämtern besorgt.

Derzeit ist eine Novellierung der Verordnung über die ‚gesundheitliche Überwachung von Personen, die der Prostitution nachgehen‘ in Begutachtung. Es ist vorgesehen, dass Kontrolluntersuchungen nur mehr alle 6 Wochen statt wöchentlich zu erfolgen haben, der Zwang dazu soll aber bestehen bleiben.

Von vielen Expertinnen aus dem Beratungsbereich werden die Zwangsuntersuchungen abgelehnt. Viel wichtiger wäre es aus ihrer Sicht, mit medizinischer Aufklärung und Prävention das Gesundheitsbewusstsein der Frauen zu stärken. Derzeit werden nur Untersuchungen und keine Behandlungen durchgeführt, sehr oft nicht durch GynäkologInnen, sondern durch niedergelassene ÄrztInnen. Die Untersuchungen sind für manche Kunden ein Freibrief dafür, Sexdienstleistungen ohne Schutz zu verlangen. Manche Bordell-BetreiberInnen bewerben sogar Unsafe-Praktiken mit dem Argument der Pflichtuntersuchung. Dadurch sind die SexarbeiterInnen einer großen Gesundheitsgefährdung ausgesetzt. Erfahrungen zeigen, dass den SexarbeiterInnen trotz regelmäßiger Untersuchungen sehr häufig das notwendige Wissen um wirksamen Infektionsschutz fehlt.

Um selbstbestimmtes, informiertes Handeln bei den SexarbeiterInnen zu fördern, sind als wichtige gesundheitspolitische Maßnahme die derzeitigen Zwangsuntersuchungen durch freiwillige, niederschwellige, mehrsprachige, kostengünstige und qualitativ hochwertige Angebote im Gesundheitsbereich zu ersetzen.“

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 30. Juni 2015 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Dr. Eva Mückstein die Abgeordneten Martina Diesner-Wais, Mag. Judith Schwentner, Dr. Andreas F. Karlsböck, Dr. Erwin Rasinger, Dr. Marcus Franz, Mag. Gerald Loacker und Ulrike Weigerstorfer sowie die Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS und die Ausschussobfrau Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: G, N dagegen: S, V, F, T).

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Martina Diesner-Wais gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2015 06 30

                           Martina Diesner-Wais                                         Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau