743 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 946/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Weiterentwicklung zentraler Steuerungsinstrumente im Rahmen des nächsten Finanzausgleichs

Die Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 25. Februar 2015 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Mit dem Österreichischen Strukturplan Gesundheit wurde 2005 ein Instrument implementiert, das Planungsrichtwerte und qualitative Planungsaussagen für die stationäre und ambulante Versorgung sowie für den Bereich der Rehabilitation/Pflege vorsieht. Der ÖSG gibt dabei allerdings nur einen Rahmen vor, die Detailplanung erfolgt dezentral über die Regionalen Strukturpläne und die Landesgesundheitsfonds. Wie der vormalige Gesundheitsminister im Rahmen einer Beantwortung einer Anfrage des Team Stronach (1282/AB, XXV.GP) betreffend Großgeräte festhielt, sind die Planungsrichtwerte des ÖSG auch keine Vorgaben, die eine Verpflichtung zur Einhaltung begründen, da sie auch einer Ergänzung durch allfällige weitere Kriterien für die Bedarfsschätzung bedürften. Deshalb wäre aus der Nicht-Einhaltung der Planungsrichtwerte auch noch kein Verstoß gegen den ÖSG ableitbar.

Aufgrund dieser Sanktionslosigkeit sind Überschreitungen der Vorgaben des Strukturplans allerdings keine Einzelfälle. Der Rechnungshof hat in den letzten Jahren immer wieder auf Übertretungen, etwa der Strukturqualitätskriterien des ÖSG (in Form von Unterschreitungen der Mindestfrequenzen bei bestimmten Eingriffen und Selbstzuschreibungen höherer Versorgungsstufen), hingewiesen.

Im Rahmen der Gesundheitsreform wurden mit dem Bundes-Zielsteuerungsvertrag und den Landes-Zielsteuerungsverträge außerdem weitere Planungsinstrumente geschaffen, um das Ziel einer verbesserten intersektoralen Abstimmung zu erreichen. In den diesbezüglichen gesetzlichen Grundlagen, dem Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz und der 15a-Vereinbarung über die Zielsteuerung-Gesundheit, werden in Hinblick auf diese Instrumente zwar Sanktionsmechanismen festgehalten, die Konsequenz erschöpft sich jedoch in Auflagen betreffend das Berichtswesen.

Die so dringende intersektorale Abstimmung des Leistungsangebots in einem föderal organisierten Gesundheitssystem wird mit zahnlosen Mitteln allerdings nicht zu erreichen sein. Die bevorstehenden Finanzausgleichsverhandlungen sollten deshalb dazu genutzt werden, entsprechende Sanktionsmechanismen in den gesetzlichen Grundlagen betreffend die Organisation und Finanzierung des Gesundheitssystems zu verankern und so für eine erhöhte Verbindlichkeit der Steuerungsinstrumente zu sorgen.“

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 30. Juni 2015 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Gerald Loacker die Abgeordnete Dr. Eva Mückstein sowie die Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F, G, T, N, dagegen: S, V).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Johann Hechtl gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2015 06 30

                                  Johann Hechtl                                                Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau