752 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Finanzausschusses

über die Regierungsvorlage (670 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Börsegesetz 1989, das Kapital­marktgesetz und das Rechnungslegungs-Kontrollgesetz geändert werden

Hauptgesichtspunkte des Gesetzentwurfs:

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden die erweiterten Transparenzanforderungen der Richtlinie 2004/109/EG zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, und zur Änderung der Richtlinie 2001/34/EG, ABl. Nr. L 390 vom 31.12.2004 S. 38, in der Fassung der Richtlinie 2013/50/EU für börsenotierte Unternehmen umgesetzt. Dadurch sollen künftig besonders auch kleine und mittlere Unternehmen gefördert werden, indem die bisher belastenden Verwaltungsbestimmungen, zum Beispiel durch die verpflichtenden Quartalsberichte für manche Marktsegmente, abgeschafft werden. So wird bei gleichzeitiger Wahrung des Anlegerschutzniveaus die grenzüberschreitende Sichtbarkeit von kleinen und mittleren Unternehmen auf den Kapitalmärkten verbessert und damit ihre Attraktivität gegenüber potenziellen Anlegern und Analysten langfristig erhöht.

Auch werden mit diesem Gesetzentwurf Transparenzlücken geschlossen, in dem die Meldepflicht für wichtige Beteiligungen neu geregelt wird. Ein zentraler Zugang zu Finanzinformationen und die Förderung eines verantwortungsvollen Unternehmertums werden geschaffen, sowie die Offenlegung durch die obligatorische Zusammenrechnung aller gehaltener Finanzinstrumente und Aktien (auch solcher, die von der noch geltenden Transparenz-Richtlinie 2004/109/EG nicht umfasst sind) harmonisiert.

Öl-, Gas- und Bergbauunternehmen werden zudem dazu verpflichtet, ihre Zahlungen an staatliche Stellen in jenen Ländern, in denen sie wirtschaftlich tätig sind, offenzulegen. Damit soll einer exzessiven Ausbeutung von Naturressourcen entgegengewirkt werden.

Die Einhaltung der neuen Transparenz-Vorschriften wird durch Stärkung und Erweiterung der Sanktionsbefugnisse gewährleistet. Die FMA kann hohe und abschreckende Strafen verhängen, die auch öffentlich bekannt gemacht werden.

Weiters werden redaktionelle Berichtigungen und technische Anpassungen vorgenommen.

 

Der Finanzausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 30. Juni 2015 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Gabriel Obernosterer die Abgeordneten Dr. Rainer Hable, MMag. DDr. Hubert Fuchs, Ing. Markus Vogl und Dr. Ruperta Lichtenecker sowie der Bundesminister für Finanzen Dr. Johann Georg Schelling.


 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, G, T, dagegen: F, N) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (670 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2015 06 30

                            Gabriel Obernosterer                                                  Mag. Andreas Zakostelsky

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann