755 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Antrag 1226/A(E) der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ökologisch Umsteuern - das grüne Modell

Die Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 17. Juni 2015 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Im Bereich der umweltbezogenen Abgaben liegt Österreich im internationalen Vergleich im unteren Drittel. Dennoch fehlt die Ökologisierung im Steuerreformgesetz 2015/2016 der Bundesregierung praktisch zur Gänze. Zwei winzige Alibi-Maßnahmen können darüber nicht hinwegtäuschen. Damit wird bei den gegenwärtig niedrigen Energiepreisen ein historisches Zeitfenster verpasst, um dem Klimawandel, der Ressourcenverschwendung und dem Schadstoffverbrauch gegenzusteuern.

Die Grünen haben im Zuge der Steuerreformdebatte ein Konzept für ökologisches Umsteuern vorgelegt. Eine aufkommensneutrale ökosoziale Steuerreform ist die Antwort auf den Klimawandel, die im internationalen Vergleich hohe Steuerbelastung von Arbeits- und Erwerbseinkommen, sowie die hohe und steigende Arbeitslosigkeit. Sie ist ein bedeutender Hebel zur Umsteuerung der Wirtschaft und für Verhaltensänderungen der privaten Haushalte und damit ein wichtiger Motor für die Energiewende. Im Gegenzug werden die lohnsummenbezogenen Abgaben für Unternehmen und die-SV-Beiträge für die privaten Haushalte gesenkt. Ökologisches Umsteuern generiert auch Wachstum und Beschäftigung – genau das ist derzeit notwendig, um die Wirtschaft anzukurbeln.

Die Ökologisierung des Steuersystems funktioniert wie ein Bonus-Malus-System: Wer viel (fossile) Energie verbraucht, zahlt mehr, wer Energie, Schadstoffe und Ressourcen schont, wird belohnt. Ziel ist ein aufkommensneutrales Umsteuerungsvolumen von rund 4 Milliarden Euro, das in zwei Etappen (Stufe 1: 2016 und Stufe 2: 2019) erreicht werden soll.

1. Steuern auf Arbeitseinkommen und Lohnnebenkosten senken

Wenn Steuern auf Schadstoffe und Energieverschwendung erhöht werden, dann heißt das im Gegenzug natürlich, die Abgaben auf Arbeitseinkommen für private Haushalte und die Lohnnebenkosten für Unternehmen zu senken.

Im Detail sollen die 4 Milliarden Umsteuerungsvolumen wie folgt aufgeteilt:

             - Rund 2,3 Milliarden Euro (55 Prozent des Aufkommens) fließen an die Haushalte in Form einer Senkung der Sozialversicherungsbeiträge bzw. an Kinder durch eine Steuergutschrift zurück. Die entfallenden Sozialversicherungsbeiträge werden an die Sozialversicherungsträger refundiert. Das ergibt im Endausbau 2019 eine Senkung der SV-Beiträge von 300 Euro pro Erwachsenen sowie eine Steuergutschrift von 150 Euro pro Kind (jeweils pro Jahr).

             - 1,4 Milliarden Euro (35 Prozent des Aufkommens) werden im Endausbau 2019 an die Unternehmen (Industrie, Dienstleistungen, Gewerbe) rückverteilt und dienen der Senkung lohnsummenbezogener Abgaben (zB. Kommunalsteuer).

             - 10 Prozent der Mittel fließen in einen Fonds zum Ausgleich von Härtefällen, insbesondere für PendlerInnen im ländlichen Raum, und in Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz. Einkommensschwache Haushalte werden bevorzugt behandelt.

 

2. Schadstoffe und Verschwendung stärker besteuern

Fossile Energie aus Kohle, Öl und Gas sowie andere umweltbelastende Stoffe (CO2- Emissionen) bzw. Tätigkeiten (Straßenverkehr) werden durch Schadstoffsteuern verteuert.

Das wird durch folgende Maßnahmen im Verkehrs- und Energiebereich erreicht:

Daher schlagen wir vor:

             - Angleichung des Dieselsteuersatzes auf den Benzinsteuersatz

             - Ausweitung der LKW-Maut auf das nachgeordnete Straßennetz

             - Zuschlag auf die Flugabgabe

             - Aufhebung der Nova-Befreiung für Fiskal LKW

             - Energieabgabe – Elektrizität (Erhöhung in Stufe 1 und 2 um jeweils 1 Cent/kWh unter Beibehaltung der Rückvergütungsregelung für energieintensive Unternehmen)

             - CO2-Steuer auf fossile Energieträger (Erdgas, Kohle Mineralölprodukte) ohne Emissionshandel

Im Energiebereich bleibt die bisher bestehende Rückvergütungsregelung für energieintensive Unternehmen bestehen. Neu eingeführt wird eine CO2-Steuer auf fossile Energieträger (Erdgas, Kohle, Mineralölprodukte). Um eine Doppelbelastung zu vermeiden, sind Anlagen, die dem Emissionshandelsregime unterliegen (European Trading System), ausgenommen. Damit wird eine Doppelbelastung - etwa in der Stahlindustrie - vermieden.“

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 30. Juni 2015 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann die Abgeordneten Gabriele Tamandl, Dr. Ruperta Lichtenecker und Dr. Rainer Hable.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: G, dagegen: S, V, F, T, N).

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Gabriele Tamandl gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2015 06 30

                               Gabriele Tamandl                                                      Mag. Andreas Zakostelsky

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann