Entschließung

betreffend Selbstbestimmungsrecht der Südtiroler

 

Der Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres wird aufgefordert, die österreichische Außenpolitik zur Unterstützung und Weiterentwicklung der Autonomie Südtirols weiterhin im Sinne der im Pariser Vertrag von 1946 verankerten Schutzfunktion für Südtirol und der Grundprinzipien des Selbstbestimmungsrechts gemäß Art. 1 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte auszurichten.