765 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft

über die Regierungsvorlage (680 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Marktordnungsgesetz 2007 – MOG 2007 geändert wird

Im Zuge der vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) abzuwickelnden Verfahren hat sich Klarstellungs- und Änderungsbedarf gezeigt.

Bei einer nicht unbeträchtlichen Zahl an vom BVwG abzuwickelnden Verfahren im Marktordnungsbereich liegt eine Notwendigkeit von zum Teil aufwändigen Sachverhaltserhebungen bzw. Sachverhaltsergänzungen vor. Es sollen erweiterte Möglichkeiten für das BVwG zur Gestaltung des Verfahrensprozesses geschaffen werden, um eine überlange Entscheidungsdauer bzw. als deren Folge eine Anhäufung von weiteren Verfahren zu vermeiden. Zukünftig soll daher die Auslagerung der Sachverhaltserhebungen bzw. -ergänzungen an die AMA möglich sein.

 

Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 1. Juli 2015 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Erwin Preiner die Abgeordneten Georg Willi, Franz Leonhard Eßl, Harald Jannach, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber und Leopold Steinbichler sowie der  Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.­Ing. Andrä Rupprechter und der Ausschussobmann Abgeordneter Jakob Auer.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, dagegen: F, G, T, N ) beschlossen.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (680 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2015 07 01

                                  Erwin Preiner                                                                       Jakob Auer

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann