766 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft

über den Antrag 1181/A der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 3. Juli 1975, mit dem das Forstwesen geregelt wird (Forstgesetz 1975), geändert wird

Die Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 20. Mai 2015 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Wildschadensberichte informieren über die dramatischen Auswirkungen von Verbiss- und Schälschäden sowie eine zunehmend besorgniserregende Entwicklung in Österreichs Wäldern durch Wildschäden. Durch das jährliche Veröffentlichen der Zahlen, Daten und Fakten im Internet gemäß § 16 Absatz 6 Forstgesetz kann die Jägerschaft sowie der Land- und Forstwirt auf die Problemlage vermehrt und aktiv aufmerksam gemacht werden.

Aufgrund der zunehmend steigenden Zahl an Wildschäden durch Verbiss und Schälen erscheint es darüber hinaus notwendig, den jährlichen Bericht nicht nur im Internet zu veröffentlichen, sondern auch dem Nationalrat zur parlamentarischen Behandlung vorzulegen. Dadurch soll zu dieser Problematik -  im Sinne einer transparenten und offenen Diskussion - die Möglichkeit zur intensiveren Auseinandersetzung und Nachfrage ermöglicht werden.“

 

Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 1. Juli 2015 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem  Berichterstatter Abgeordneten Harald Jannach die Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Walter Schopf, Franz Leonhard Eßl und Leopold Steinbichler sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.­Ing. Andrä Rupprechter und der Ausschussobmann Abgeordneter Jakob Auer.

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf einstimmig beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2015 07 01

                                 Harald Jannach                                                                     Jakob Auer

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann