769 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 1012/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaffung geblockter Altersteilszeit

Die Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 25. März 2015 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„In der Praxis arbeiten Arbeitnehmer_innen bei einer geblockten Altersteilzeit eine bestimmte Zeitspanne voll (Arbeitsphase) und die restliche Zeit nicht (Freizeitphase), wobei üblicherweise die Freizeitphase unmittelbar an die Arbeitsphase anschließt. Diese Freizeitphase kann bis zu 2,5 Jahre betragen. Sie stellt de facto eine vorzeitige Pensionsphase dar. Die geblockte Altersteilzeit ist also nichts anderes als eine Frühpensionierungsmöglichkeit. Diese Frühpensionierung wird allerdings mit Millionenbeträgen vom Arbeitsmarktservice subventioniert. Den Dienstgebern werden die durch den Lohnausgleich (inkl. Dienstgeberbeiträge) entstehenden Aufwendungen für das Bruttoarbeitsentgelt bis zur Höchstbeitragsgrundlage nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz zuzüglich der zusätzlich entrichteten Dienstgeber- und Dienstnehmerbeiträge zur Sozialversicherung bei einer bei einer Blockzeitvereinbarung im Ausmaß von 50 % vom AMS ersetzt.

Damit subventioniert das AMS frühzeitige Ruhestände. Die Ausgaben für die geblockte Altersteilzeit betrugen laut AMS 2014 beispielsweise 63,8 Mio. Euro. Gerade in Anbetracht der hohen Arbeitslosigkeit und steigenden Ausgaben im Bereich der Arbeitsmarktpolitik zur Qualifizierungsförderung, können diese Mittel sinnvoller eingesetzt werden.

Zusätzlich führt diese geblockte Altersteilzeit auch zu einem statistischen Effekt im Bereich des Pensionsantrittsalters. Obwohl in Form der geblockten Teilzeitphase eigentlich schon ein vorzeitiger Ruhestand vorliegt, wird dieser Zeitraum aufgrund der Förderung und Finanzierung über das AMS, nicht als Pension sondern als Zeit der Erwerbstätigkeit betrachtet. Damit kann das Pensionsantrittsalter künstlich höher dargestellt werden. “

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 1. Juli 2015 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Gerald Loacker die Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, August Wöginger, Mag. Gertrude Aubauer, Ing. Markus Vogl, Johann Hechtl, Ulrike Königsberger-Ludwig, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Mag. Birgit Schatz, Ing. Waltraud Dietrich, Josef Muchitsch und Peter Wurm sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: G, N, dagegen: S, V, F, T).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Ing. Markus Vogl gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2015 07 01

                               Ing. Markus Vogl                                                               Josef Muchitsch

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann