778 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ständigen Unterausschusses in ESM‑Angelegenheiten

über den Antrag des Bundesministers für Finanzen aufgrund besonderer Dringlichkeit gemäß § 74d Abs. 2 GOG-NR auf Ermächtigung zur Zustimmung zu einem Vorschlag des ESM nach Art. 13 Abs. 2 ESM-Vertrag, der Hellenischen Republik grundsätzlich Stabilitätshilfe in Form einer Finanzhilfefazilität zu gewähren (58/BAESM und Zu 58/BAESM)

Der Ständige Unterausschuss in ESM-Angelegenheiten hat den gegenständlichen Antrag des Bundesministers für Finanzen in seiner Sitzung am 16. Juli 2015 in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Gabriel Obernosterer die Abgeordneten Ing. Robert Lugar, Elmar Podgorschek, Mag. Werner Kogler, Dr. Rainer Hable, Mag. Andreas Zakostelsky, Kai Jan Krainer und Mag. Bruno Rossmann sowie der Bundesminister für Finanzen Dr. Johann Georg Schelling und die Obfrau des Ständigen Unterausschusses Abgeordnete Gabriele Tamandl.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit (für den Antrag: S, V; dagegen: F, G, T, N) beschlossen, den Antrag des Bundesministers für Finanzen aufgrund besonderer Dringlichkeit gemäß § 74d Abs. 2 GOG-NR auf Ermächtigung zur Zustimmung zu einem Vorschlag des ESM nach Art. 13 Abs. 2 ESM-Vertrag, der Hellenischen Republik grundsätzlich Stabilitätshilfe in Form einer Finanzhilfefazilität zu gewähren, anzunehmen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ständige Unterausschuss in ESM-Angelegenheiten somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Ermächtigung gemäß § 74d Abs. 1 Z 1 iVm. Abs. 2 GOG-NR erteilen.

Wien, 2015 07 16

                            Gabriel Obernosterer                                                          Gabriele Tamandl

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau