Ermächtigung zur Zustimmung zu einem Vorschlag des ESM nach Art. 13 Abs. 2 ESM-Vertrag, der Hellenischen Republik grundsätzlich Stabilitätshilfe in Form einer Finanzhilfefazilität zu gewähren

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der österreichischen Vertreterin oder dem österreichischen Vertreter in den Gremien des Europäischen Stabilitätsmechanismus wird die für die Zustimmung zu einem Vorschlag nach Art. 13 Abs. 2 ESM-Vertrag, der Hellenischen Republik grundsätzlich Stabilitätshilfe in Form einer Finanzhilfefazilität zu gewähren, erforderliche Ermächtigung erteilt.