Vorblatt
Problem:
Seit dem Abschluss des Abkommens zwischen der Republik Österreich und Australien im Bereich der Sozialen Sicherheit im Jahre 1992 sind im innerstaatlichen, insbesondere aber auch im zwischenstaatlichen Bereich wesentliche Rechtsänderungen eingetreten, die eine Neufassung des Abkommens erforderlich machen. Das „Stammabkommen“ wurde bereits 2001 durch das Zusatzabkommen und 2010 durch das 2. Zusatzabkommen revidiert.
Ziel:
Durch die Neufassung des Abkommens wird der zwischenstaatlichen und innerstaatlichen Rechtsentwicklung Rechnung getragen und die zwischenstaatliche Rechtslage im Verhältnis zu Australien an die zwischenstaatliche Rechtslage im Verhältnis zu den anderen in jüngster Zeit geschlossenen bzw. revidierten bilateralen Abkommen angepasst.
Inhalt/Problemlösung:
Die Vorschriften zur österreichischen Leistungsberechnung werden an gängiges EU-Recht (Verordnung (EG) Nr. 883/2004) angepasst. Das Abkommen baut aber nicht nur die bilateralen Beziehungen weiter aus, sondern aktualisiert auch die – durch die beiden Zusatzabkommen schon sehr unübersichtlich gewordene – Struktur.
Alternativen:
Keine.
Auswirkungen des Regelungsvorhabens:
- Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
- Wirtschaftspolitische Auswirkungen:
-- Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Wirtschaftsstandort Österreich:
Im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Globalisierung gewinnen für Betriebsansiedlungen die Standortvorteile eine stets größere Bedeutung. Dazu zählt auch die Möglichkeit der Anrechenbarkeit von Versicherungszeiten für jeweils im anderen Staat geleistete Arbeitszeiten und die Vermeidung von Doppelversicherungen bei grenzüberschreitendem Arbeitseinsatz. Durch das neue Abkommen werden die bereits in der Vergangenheit durch das alte Abkommen und die beiden Zusatzabkommen geschaffenen positiven Rahmenbedingungen beibehalten.
-- Auswirkungen auf die Verwaltungslasten für Unternehmen:
Keine.
-- Sonstige wirtschaftspolitische Auswirkungen:
Keine.
- Auswirkungen in umweltpolitischer, konsumentenschutzpolitischer sowie sozialer Hinsicht:
Keine.
- Geschlechtsspezifische Auswirkungen:
Keine
Verhältnis zu Rechtsvorschriften der Europäischen Union:
Die EU-Konformität ist gegeben. Im EU-Bereich stehen hinsichtlich der Abkommen im Bereich Sozialer Sicherheit mit Drittstaaten keine EU-Vorschriften in Kraft, sodass die Mitgliedstaaten einen diesbezüglichen Gestaltungsspielraum haben. Das vorliegende Abkommen entspricht aber den in diesem Bereich maßgebenden Grundsätzen der Verordnung (EG) Nr. 883/2004.
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:
Keine.
Wirkungsorientierte Folgenabschätzung
Neukodifizierung des Abkommens über soziale Sicherheit mit Australien.
Einbringende Stelle: |
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz |
|
Laufendes Finanzjahr: |
2015 |
|
Inkrafttreten/ Wirksamwerden: |
2015 |
|
Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag
Das Vorhaben hat keinen direkten Beitrag zu einem Wirkungsziel.
Problemanalyse
Problemdefinition
Seit dem Abschluss des Abkommens zwischen der Republik Österreich und Australien im Bereich der Sozialen Sicherheit im Jahre 1992 sind im innerstaatlichen, insbesondere aber auch im zwischenstaatlichen Bereich wesentliche Rechtsänderungen eingetreten, die eine Neufassung des Abkommens erforderlich machen. Das „Stammabkommen“ wurde bereits 2001 durch das Zusatzabkommen und 2010 durch das 2. Zusatzabkommen revidiert.
Nullszenario und allfällige Alternativen
Geltendes Abkommen wird in bisheriger Form beibehalten und somit erfolgen keine Anpassungen an die geänderte inner- und zwischenstaatliche Rechtslage in beiden Staaten und das Abkommen bleibt weiterhin durch das Nebeneinander von Stammabkommen und 2 Zwischenabkommen unübersichtlich. Keine Alternativen.
Interne Evaluierung
Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2020
Evaluierungsunterlagen und -methode: Es müssen keine zusätzlichen organisatorischen Maßnahmen gesetzt werden, da die zwischenstaatlichen Abkommen zwischen den PV-Trägern und den zuständigen Behörden unter Bedachtnahme auf die praktischen Erfahrungen ständig überprüft werden.
Ziele
Ziel 1: Angleichung der Rechtlage im Verhältnis zu Australien an andere moderne bilaterale Abkommen.
Beschreibung des Ziels:
Durch die Neufassung des Abkommens wird der zwischenstaatlichen und innerstaatlichen Rechtsentwicklung Rechnung getragen und die zwischenstaatliche Rechtslage im Verhältnis zu Australien an die zwischenstaatliche Rechtslage im Verhältnis zu den anderen in jüngster Zeit geschlossenen bzw. revidierten bilateralen Abkommen angepasst.
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Derzeitige zwischenstaatliche Rechtslage im Verhältnis zu Australien. |
Anpassung an gängiges EU-Recht. |
Maßnahmen
Maßnahme 1: Neufassung des Abkommens mit Australien.
Beschreibung der Maßnahme:
Neufassung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und Australien im Bereich der sozialen Sicherheit aufgrund inner- und zwischenstaatlicher Rechtsentwicklung.
Umsetzung von Ziel 1
Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 3.6 des WFA – Tools erstellt.