Vorblatt
Ziel(e)
- Bestmögliche Verwertung von nicht mehr benötigten Bundesliegenschaften im In- und Ausland (Kasernen, Residenzen und ehem. Konsulat).
- Einräumung eines Baurechtes unter teilweisem Bauzinsverzicht als temporäre Belastung einer Bundesliegenschaft für Zwecke des derzeitigen Schulbetriebes der internationalen Schule in Kagran sowie Mietzinsanhebungsverzicht bei den seit 1948/1950 bestehenden Bestandsrechten des Vereines der Wiener Sängerknaben für den Schulbetrieb im Augarten.
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
- Veräußerung und Belastung von unbeweglichem Bundesvermögen sowie Mietzinsanhebungsverzicht
Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:
Durch die Verwertung von nicht mehr benötigten Bundesliegenschaften werden Erlöse und somit Einzahlungen in den Bundeshaushalt erzielt und die jährlichen Betriebsaufwendungen reduziert.
Durch die Einräumung eines befristeten Baurechtes am Schulareal der internationalen Schule in Kagran wird dem berechtigten Baurechtsnehmer temporäres Objektseigentum verschafft und somit vertragliche Sicherheit für beide Parteien geschaffen. Durch den bis 31. Juli 2024 befristeten gänzlichen oder teilweisen Bauzinsverzicht des Bundes wird dem Baurechtsnehmer die Investitionstätigkeit in die sanierungsbedürftigen Objekte ermöglicht. Auszahlungen für jährliche Bauaufwendungen fallen für den Bund in diesem Zeitraum nicht mehr an.
Durch den Mietzinsanhebungsverzicht des Bundes besteht die Möglichkeit, dass das von den Wiener Sängerknaben (WSK) im Rahmen eines Mietvertrages genutzte Palais Augarten und Josefstöckl samt festgelegter Umgebungsfläche rückwirkend bis zum April 2013 ohne Anhebung des Mietzinses des seit 1948 bzw. 1950 bestehenden Vertrages für ihre Schulnutzung im Augarten, in Bestand gegeben werden kann, wobei dies auch zukünftig gelten soll. Damit ist ein endgültiger Verlust des mietrechtlichen Anhebungsrechtes nicht verbunden, was eine flexible Handhabung aus Bundessicht ermöglicht.
Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre
in Tsd. € |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
Nettofinanzierung Bund |
4.967 |
5.349 |
5.733 |
6.122 |
6.512 |
Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern:
Aus den Veräußerungserlösen werden Steueranteile aus der Grunderwerbs- und Immobilienertragsteuer in Höhe von zusammen rd. € 2,38 Mio. erwartet. Impulse für die regionale Bauwirtschaft als auch am Wohnungsmarkt werden im Rahmen der Veräußerungen erwartet und damit temporär Arbeitsplätze im Bau- und Baunebengewerbe aktiviert.
In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.
Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:
Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:
Der Gesetzesbeschluss hat Verfügungen über Bundesvermögen gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG zum Gegenstand, bei denen auf Grund dieser Verfassungsbestimmung die Mitwirkung des Bundesrates ausgeschlossen ist. Der Bundesrat kann gegen diesen Gesetzesbeschluss des Nationalrates keinen Einspruch erheben.
Wirkungsorientierte Folgenabschätzung
Bundesgesetz betreffend Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von unbeweglichem Bundesvermögen sowie Anhebungsverzicht
Einbringende Stelle: |
Bundesministerium für Finanzen |
|
Vorhabensart: |
Bundesgesetz |
|
Laufendes Finanzjahr: |
2015 |
|
Inkrafttreten/ Wirksamwerden: |
2015 |
|
Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag
Das Vorhaben hat keinen direkten Beitrag zu einem Wirkungsziel.
Problemanalyse
Problemdefinition
Durch die Verwertung von nicht mehr benötigten Bundesliegenschaften im In- und Ausland, welche in der Verwaltung des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport (BMLVS) und in der Verwaltung des Bundesministeriums für Europa, Integration und Äußeres (BMEIA) stehen (davon Teile aus dem ehemaligen deutschen Eigentum bei Kasernenliegenschaften) sollen Verwertungsentgelte aufgebracht und Einsparungen von Aufwendungen im Betrieb und in der baulichen Erhaltung erzielt werden. Durch die Belastung eines in der Verwaltung des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (BMWFW) stehenden Grundstückes in Kagran mit einem entgeltlichen Baurecht auf die Dauer von bis zu 30 Jahren soll die weitere schulische Nutzung des Areals im Sinne der zukünftigen völkerrechtlichen Verpflichtungen für Kinder internationaler Bediensteter sichergestellt werden, wobei der angemessene Bauzins bis zum 31. Juli 2024 nicht oder nicht bis zur vollen Höhe vom Bund eingehoben werden kann. Weiters soll im Rahmen der Möglichkeiten bei den für schulische und musikalische Zwecke genutzten Bestandsobjekten im Palais Augarten und Josefstöckl auf die einseitige Einhebung des erhöhten Mietzinses (Zinsanhebungsverzicht des Bundes) rückwirkend bis zum April 2013 verzichtet werden; dies gilt auch für zukünftige einseitige Erhöhungen, wobei damit insgesamt kein endgültiger Verlust des mietrechtlichen Anhebungsrechtes für den Bund verbunden ist.
Nullszenario und allfällige Alternativen
Ohne gesetzliche Ermächtigung zur Verwertung von nicht mehr benötigten Bestandteilen des unbeweglichen Bundesvermögens können die beabsichtigten Verwertungsmaßnahmen von Liegenschaften im In- und Ausland nicht gesetzt werden, wobei der laufende Betriebsaufwand für die in wesentlichen Bereichen ungenützten Liegenschaften weiterhin anfällt und zu keinem Spareffekt führt. Hinzu kommt, dass bei Verwertung frei werdende Mittel in die Optimierung der militärischen Infrastruktur sowie in das Vertretungsnetz des BMEIA fließen.
Durch das Auslaufen des bisherigen Leih- und Fördervertrages mit dem Verein der Internationen Schule Wien bereits zum vergangenen 31. Juli 2014 ist eine weitere Regelung für die schulische Liegenschaftsnutzung in Kagran erforderlich, wobei die Umsetzung durch ein zeitlich befristet eingeräumtes Baurecht die Möglichkeit eröffnet, die Bauzinse temporär bis zum 31. Juli 2024 zu reduzieren und gegebenenfalls auf die angemessene Höhe anzupassen. Durch diese Maßnahme wird der Bund von seiner Verantwortung als Objekteigentümer entbunden, wobei der jährliche Bauaufwand nicht mehr dem Bund sondern dem zukünftigen Baurechtsnehmer zufällt.
Durch den einseitigen Mietzinsanhebungsverzicht wird die Möglichkeit eröffnet, den seit 1948 bzw. 1950 bestehenden Mietvertrag für die schulisch-musikalischen Nutzungen im Palais Augarten und Josefstöckl in der Weise anzupassen, dass auf die Anhebung des alten Mietzinses auf ein angemessenes Niveau rückwirkend zum April 2013 verzichtet werden kann, wobei dies auch für die Zukunft gelten soll. Damit ist im Gesamten ein Anhebungsverzicht für den Vermieter Bund nicht verbunden. Je nach nachzuweisender finanzieller Lage des betroffenen Schulbetreibers kann von der Anpassungsmöglichkeit durch den Bund Gebrauch gemacht werden (Überprüfung durch das verwaltende Ressort innerhalb von 10 Jahren). Damit wird sichergestellt, dass dem öffentlichen Interesse am Betrieb der einzigartigen Einrichtung der Wiener Sängerknaben Rechnung getragen wird.
Interne Evaluierung
Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2019
Evaluierungsunterlagen und -methode: Verwertungsmaßnahmen von unbeweglichem Bundesvermögen bedürfen auf Grundlage der gesetzlichen wie europarechtlichen als auch internen Vorgaben sowie nicht vorhersehbarer äußerer Einflussgrößen zumeist eines längeren Zeitraumes bis zur abschließenden Umsetzung. Die baurechtlichen wie mietrechtlichen Angelegenheiten beziehen sich auf einen längeren in der Zukunft liegenden Zeitraum und daher können erste Umsetzungserfahrungen erst nach zirka 3 bis 5 Jahren gewonnen werden.
Ziele
Ziel 1: Bestmögliche Verwertung von nicht mehr benötigten Bundesliegenschaften im In- und Ausland (Kasernen, Residenzen und ehem. Konsulat).
Beschreibung des Ziels:
Nicht mehr für Zwecke des Bundes benötigte Liegenschaften im In- und Ausland sollen in absehbarer Zeit bestmöglich auf dem Immobilienmarkt zur Erlösaufbringung verwertet werden. Damit sollen zusätzliche Aufwendungen in Betrieb und Erhaltung hintangehalten werden.
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Der Bund verfügt derzeit über nicht mehr benötigte Liegenschaften als Bestandteil des unbeweglichen Bundesvermögens. |
Der Bund hat die nicht mehr benötigten Liegenschaften innerhalb eines Zeitraumes von 2015 bis 2019 bestmöglich verwertet und dafür Einzahlungen in Höhe von rd. € 34 Mio. erzielt. |
Ziel 2: Einräumung eines Baurechtes unter teilweisem Bauzinsverzicht als temporäre Belastung einer Bundesliegenschaft für Zwecke des derzeitigen Schulbetriebes der internationalen Schule in Kagran sowie Mietzinsanhebungsverzicht bei den seit 1948/1950 bestehenden Bestandsrechten des Vereines der Wiener Sängerknaben für den Schulbetrieb im Augarten.
Beschreibung des Ziels:
Durch die Belastung der Bundesliegenschaft mit einem auf längstens 30 Jahre ausgerichteten entgeltlichen Baurecht sowie einer bis 31. Juli 2024 befristeten Möglichkeit ganz oder teilweise auf den angemessenen Bauzins zu verzichten, kann einerseits einer zukünftigen völkerrechtlichen Verpflichtung entsprochen werden und andererseits wird der derzeitige Schulbetrieb gewährleistet.
Durch den einseitigen Mietzinsanhebungsverzicht wird die Möglichkeit eröffnet, den seit 1948 bzw. 1950 bestehenden Mietvertrag für die schulisch-musikalischen Nutzungen im Palais Augarten und Josefstöckl in der Weise anzupassen, dass auf die Anhebung des alten Mietzinses auf ein angemessenes Niveau rückwirkend zum April 2013 verzichtet wird.
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Die Liegenschaftsnutzung des Areales in Kagran und der damit verbundene Schulbetrieb für die Kinder der internationalen Schule in Wien ist seit 1. August 2014 rechtlich nicht abgesichert. |
Das auf längstens 30 Jahre beschränkte Baurecht wurde eingeräumt und konnten dadurch jährliche Bauaufwendungen des Bundes von rd. € 0,4 Mio. eingespart werden. Ein gänzlicher oder teilweiser Verzicht auf den angemessenen Bauzins bis zum 31. Juli 2024 wurde erteilt, wobei ab August 2024 ein zusätzlich möglicher Gestaltungsspielraum für den Bund entsteht. |
Die haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen erforderten auf Basis des seit 1948/1950 bestehenden Mietvertrages für das Palais Augarten und Josefstöckl eine Anhebung des alten Mietzinses auf ein angemessenes Maß, wobei seit April 2013 der Schulbetreiber auf Grund der finanziellen Lage seinen Zinsverpflichtungen nicht oder nur teilweise nachkommen kann. |
Der Mietzinsanhebungsverzicht wurde rechtlich derart abgesichert, dass auf das Anhebungsrecht des Vermieters Bund hinsichtlich einer angemessenen Miete nicht gänzlich verzichtet wurde. |
Maßnahmen
Maßnahme 1: Veräußerung und Belastung von unbeweglichem Bundesvermögen sowie Mietzinsanhebungsverzicht
Beschreibung der Maßnahme:
Nachhaltige Umsetzung der Verwertungs- und Veräußerungsvorhaben von entbehrlich gewordenen Bundesliegenschaften in der Verwaltung des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport im Rahmen des aktuellen Strukturpaketes ÖBH 2018 (Tilly Kaserne in Freistadt, Frundsberg Kaserne in Schwaz/Vomp und das Amtsgebäude Garnisonsstraße in Linz) sowie in der Verwaltung des Bundesministeriums für Europa, Integration und Äußeres (Baugrundstück & Altbestand in Algier, alte Residenz in Brüssel-Uccle, alte Residenz in Bogotá und ehem. Generalkonsulat Krakau) zur Aufbringung von Verwertungsentgelten sowie zur Reduzierung der laufenden Betriebsaufwendungen (insbesondere bei Kleinkasernen) als auch hinsichtlich Restrukturierungsmaßnahmen des Vertretungsnetzes im Ausland.
Durch das Auslaufen des bisherigen Leih- u. Fördervertrages zum 31. Juli 2014 ist eine Regelung für die Liegenschaftsnutzung durch den Verein der Internationalen Schule Wien notwendig geworden. Um weiterhin Wien für internationale Organisationen attraktiv zu halten wurde die Baurechtslösung vor dem Hintergrund gesicherter Rechtsverhältnisse für die Parteien als auch Reduzierung von Aufwendungen des Bundes für die bauliche Erhaltung des bestehenden Schulkomplexes als derzeit wirtschaftlich und zweckmäßig erachtet. Innerhalb der ersten 10 Jahre (längstens bis zum 31. Juli 2024) der Baurechtsdauer ist es möglich, den Bauzins nicht oder nicht bis zur vollen möglichen Höhe einzuheben oder fällig und zahlbar zu stellen, was zu einer anfänglichen jährlichen Entlastung des Baurechtsnehmers führt und zusätzliche und notwendige Investitionen des bauberechtigten Schulträgers in die Bausubstanz auslösen kann. Der Bund als bisheriger Erhalter der Bauwerke wird dadurch erheblich von seinen Auszahlungen und baulichen Sorgfaltspflichten am Schulkomplex entbunden. Ab dem 10 Jahr der Nutzung durch die Schule ist beabsichtigt, durch wirtschaftlich tragfähige Lösungen angemessene Bauzinse einzuheben. Ein möglicher Gestaltungsspielraum des Bundes geht dadurch nicht verloren und wird die Attraktivität des UN-Standortes Wien sohin weiterhin gestärkt.
Durch den Mietzinsanhebungsverzicht wird die Möglichkeit geboten, das von den Wiener Sängerknaben (WSK) im Rahmen eines Mietvertrages genutzte Palais Augarten und Josefstöckl samt festgelegter Umgebungsfläche rückwirkend bis zum April 2013 ohne Anhebung des Mietzinses des seit 1948 bzw. 1950 bestehenden Vertrages für ihre Schulnutzung im Augarten, in Bestand zu geben, dies soll auch in Zukunft gelten. Damit ist ein endgültiger Verlust des bestandsrechtlichen beziehungsweise mietrechtlichen Anhebungsrechtes nicht verbunden, was eine spätere Anhebungsmöglichkeit bei gesicherter wirtschaftlicher Situation der WSK nicht ausschließt.
Die WSK sind mit hohem Werbeeffekt und somit einer Umwegrentabilität für Österreich weltweit auf Konzerttourneen und heben das kulturelle Image unseres Landes. Auf ihren berühmten Uniformen tragen sie das Österreichische Staatswappen und geht daher das Interesse des Bundes weit über das gebotene schulische und musikalische Ausbildungsspektrum hinaus.
Umsetzung von Ziel 1, 2
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Der Bedarf des Bundes an den zu verwertenden Liegenschaften aus dem Verwaltungsbereich des BMLVS und des BMEIA ist nicht mehr gegeben. |
Die Liegenschaften wurden bestmöglich zur Erlösaufbringung verwertet. Der bisherige Betriebsaufwand von jährlich rd. € 1,58 Mio. sowie die Verwaltung der Liegenschaften durch die jeweiligen Ressorts fällt ab dem Veräußerungszeitpunkt weg. |
Die Liegenschaftsnutzung des Areales in Kagran und der damit verbundene Schulbetrieb für die Kinder der internationalen Schule in Wien ist seit 1. August 2014 rechtlich nicht abgesichert. |
Das eingeräumte und befristete Baurecht sichert die Liegenschaftsnutzung für den Schulbetreiber ab, der gänzliche oder teilweise Bauzinsverzicht ermöglicht dem Schulbetreiber Investitionen in die Bausubstanz, wobei die erforderlichen jährlichen Bauaufwendungen (rd. € 0,4 Mio.) für den Bund entfallen. |
Die haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen erfordern auf Basis des seit 1948/1950 bestehenden Mietvertrages für das Palais Augarten und Josefstöckl eine Anhebung des alten Mietzinses auf ein angemessenes Maß. |
Durch den Mietzinsanhebungsverzicht ist der Bund innerhalb des Evaluierungszeitraumes von 10 Jahren in der Gestaltung des Mietzinses für die WSK flexibel und geht die Anhebungsmöglichkeit bei gesicherten finanziellen Verhältnissen der WSK nicht verloren, womit diese für Österreich prestigeträchtige Institution an ihrem Stammsitz im Augarten erhalten werden kann. |
Abschätzung der Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger
Finanzierungshaushalt – Gesamt für die ersten fünf Jahre
Hinweis: Aufgrund von Rundungsdifferenzen kann es zu geringfügigen Abweichungen zwischen Ergebnis- und Finanzierungshaushalt kommen.
in Tsd. € |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
Einzahlungen |
4.663 |
4.663 |
4.663 |
4.663 |
4.663 |
Auszahlungen |
‑304 |
‑686 |
‑1.070 |
‑1.459 |
‑1.849 |
Nettofinanzierung |
4.967 |
5.349 |
5.733 |
6.122 |
6.512 |
Die jährliche Einzahlung von € 6,8 Mio. ergibt sich aus dem erwarteten Gesamterlös von rd. € 34 Mio. verteilt auf 5 Jahre.
Finanzielle Auswirkungen für den Bund
– Ergebnishaushalt – Projekt
in Tsd. € |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
Erträge |
‑2.137 |
‑2.137 |
‑2.137 |
‑2.137 |
‑2.137 |
Personalaufwand |
‑63 |
‑128 |
‑196 |
‑267 |
‑340 |
Betrieblicher Sachaufwand |
‑717 |
‑1.034 |
‑1.350 |
‑1.668 |
‑1.985 |
Werkleistungen |
476 |
476 |
476 |
476 |
476 |
Aufwendungen gesamt |
‑304 |
‑686 |
‑1.070 |
‑1.459 |
‑1.849 |
Nettoergebnis |
‑1.833 |
‑1.451 |
‑1.067 |
‑678 |
‑288 |
in Tsd. € |
Gesamt |
Erträge |
‑10.685 |
Personalaufwand |
‑994 |
Betrieblicher Sachaufwand |
‑6.754 |
Werkleistungen |
2.380 |
Aufwendungen gesamt |
‑5.368 |
Nettoergebnis |
‑5.317 |
in VBÄ |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
Personalaufwand |
‑1,20 |
‑2,40 |
‑3,60 |
‑4,80 |
‑6,00 |
in VBÄ |
Gesamt |
Personalaufwand |
‑18,00 |
Erläuterung
Die Mindestspareffekte beim Personalaufwand bei den 3 Kasernenliegenschaften ergeben sich insbesondere beim Leiter der Betriebsstaffel und einem Gebäudeverwalter, wobei diese wie die übrigen Bediensteten in andere Liegenschaften verlegt werden. Die Werkleistungen und Honorare bei der Verwertung wurden mit 7% des Verkaufsvolumens angenommen (7% von € 34 Mio. = € 2,38 Mio.), wobei diese auf 5 Jahre linear verteilt wurden. Aus Wettbewerbsgründen als auch im Sinne einer bestmöglichen Verwertung werden Einzelbewertungsergebnisse nicht genannt, sondern lediglich die gesamt abgeschätzte Größenordnung erwarteter Erlöse angegeben. Im Hinblick auf die vorläufig angegebenen Werte wird hingewiesen, dass endgültige Verkaufspreise an die jeweilige Marktsituation im Immobiliensegment gebunden ist und daher Abweichungen möglich sind. In Summe wird davon ausgegangen, dass die dzt. errechneten Buchwerte in Höhe von rd. € 34 Mio. von den Verkaufserlösen in den Folgejahren erreicht bzw. überschritten werden (Erträge wurden daher nicht dargestellt).
Die nicht volle Einhebung des jährlichen Bauzinses (bis zu 10 Jahren) bei der internationalen Schule Wien wurde mit einem Jahresbetrag von rd. € 1,97 Mio. über 5 Jahre berücksichtigt, wobei nicht mehr notwendige Bauaufwendungen des Bundes (jährlich rd. € 0,4 Mio.) ebenfalls Eingang fanden.
Die durch den Mietzinsanhebungsverzicht entgehenden Mietzinse wurden jährlich mit rd. € 0,165 Mio. berechnet und auf 5 Jahre dargestellt.
Der Verwertung der Kasernenliegenschaften und Auslandsobjekten und Arealen liegt der Grundsatz der bestmöglichen Verwertung inkl. zusätzlicher Nachbesserungsmöglichkeiten im Einzelfall zu Grunde (Liegenschaften stehen zum Teil bereits leer oder sind entbehrlich).
– Finanzierungshaushalt – Projekt
in Tsd. € |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
Einzahlungen |
4.663 |
4.663 |
4.663 |
4.663 |
4.663 |
Auszahlungen |
‑304 |
‑686 |
‑1.070 |
‑1.459 |
‑1.849 |
Nettofinanzierung |
4.967 |
5.349 |
5.733 |
6.122 |
6.512 |
Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger.
Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern
Auswirkungen aufgrund öffentlicher Einnahmen aus einkommensbezogenen und/oder vermögensbezogenen Steuern, Umsatz- und Verbrauchsteuern, Verkehrsteuern und Gebühren
Das Vorhaben hat keine wesentlichen Auswirkungen aufgrund öffentlicher Einnahmen.
Erläuterung
Durch die Veräußerungen und der Einzahlung von Verkaufserlösen werden aus dem Titel der Grunderwerbsteuer und der Immobilienertragsteuer Einnahmen erzielt (rd. 7% von den Gesamtverkaufserlösen, d.s. rd. € 2,38 Mio.).
Sonstige wesentliche Auswirkungen
Durch zu erwartende Investitionen in die Verkaufsareale werden in den betroffenen Regionen Impulse in der Bauwirtschaft und im Baunebengewerbe erwartet.
Anhang mit detaillierten Darstellungen
Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen
Bedeckung
in Tsd. € |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag |
476 |
476 |
476 |
476 |
476 |
Einsparungen/reduzierte Auszahlungen |
780 |
1.162 |
1.546 |
1.935 |
2.325 |
in Tsd. € |
Betroffenes Detailbudget |
Aus Detailbudget |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
gem. BFRG/BFG |
45.02.03 Unbewegliches Bundesvermög. |
|
476 |
476 |
476 |
476 |
476 |
Erläuterung der Bedeckung
Die Summe der Auszahlungen für Aufwendungen werden insbesondere im Detailbudget 45.02.03 des BMF (Provisionen, Honorare bei BIG GmbH und SIVBEG) bedeckt. Die jährlichen Einspareffekte bei den Personal- und betrieblichen Sachaufwendungen ergeben sich vor allem durch die Verminderung der Auszahlungen bei den zu schließenden Kasernenliegenschaften (Detailbudget 14.01.02).
Projekt
Personalaufwand
Es wird darauf hingewiesen, dass der Personalaufwand gem. der WFA-Finanziellen Auswirkungen-VO valorisiert wird.
Maßnahme / Leistung |
Körpersch. |
Verwgr. |
VBÄ |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
Kasernenpersonal militärisch |
Bund |
MD-Fachdienst M BUO 1; M ZUO 1; UO-C; UO-P1 |
‑0,60 |
‑32.171 |
|
|
|
|
|
|
|
‑1,20 |
|
‑65.629 |
|
|
|
|
|
|
‑1,80 |
|
|
‑100.412 |
|
|
|
|
|
‑2,40 |
|
|
|
‑136.560 |
|
|
|
|
‑3,00 |
|
|
|
|
‑174.114 |
SUMME |
|
|
|
‑32.171 |
‑65.629 |
‑100.412 |
‑136.560 |
‑174.114 |
Kasernenpersonal zivil |
Bund |
VD-Fachdienst A3; C; P1; PF 4-PF 5 |
‑0,60 |
‑30.646 |
|
|
|
|
|
|
|
‑1,20 |
|
‑62.517 |
|
|
|
|
|
|
‑1,80 |
|
|
‑95.652 |
|
|
|
|
|
‑2,40 |
|
|
|
‑130.086 |
|
|
|
|
‑3,00 |
|
|
|
|
‑165.860 |
SUMME |
|
|
|
‑30.646 |
‑62.517 |
‑95.652 |
‑130.086 |
‑165.860 |
|
|
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
GESAMTSUMME |
|
‑62.817 |
‑128.146 |
‑196.063 |
‑266.646 |
‑339.974 |
|
|
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
VBÄ GESAMT |
|
‑1,20 |
‑2,40 |
‑3,60 |
‑4,80 |
‑6,00 |
Mindestspareffekte bei den zu schließenden Liegenschaften werden im Bereich der Betriebsstaffel und Gebäudeverwaltung (3 Militärpersonen und 3 Beamte der allgemeinen Verwaltung) generiert. Der arbeitsplatzbezogene betriebliche Sachaufwand wurde im Sinne der Verlegung der Bediensteten an einen anderen Standort auf Null gestellt, da dieser u.a. im sonstigen betrieblichen Sachaufwand dargestellt und enthalten ist. Sonstiges Personal wird im Regelfall in anderen Liegenschaften zusammengezogen und organisatorisch neu zugewiesen. Bei den Auslandsliegenschaften (teilweise Leerstand) wird das Personal, sofern erforderlich, ebenfalls neu zugeteilt.
Arbeitsplatzbezogener betrieblicher Sachaufwand
|
Körperschaft |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
Arbeitsplatzbezogener betrieblicher Sachaufwand |
Bund |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
Maßnahme / Leistung |
Körpersch. |
Verwgr. |
VBÄ |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
Kasernenpersonal militärisch |
Bund |
MD-Fachdienst M BUO 1; M ZUO 1; UO-C; UO-P1 |
‑0,60 |
0,00 % |
|
|
|
|
|
|
|
‑1,20 |
|
0,00 % |
|
|
|
|
|
|
‑1,80 |
|
|
0,00 % |
|
|
|
|
|
‑2,40 |
|
|
|
0,00 % |
|
|
|
|
‑3,00 |
|
|
|
|
0,00 % |
Kasernenpersonal zivil |
Bund |
VD-Fachdienst A3; C; P1; PF 4-PF 5 |
‑0,60 |
0,00 % |
|
|
|
|
|
|
|
‑1,20 |
|
0,00 % |
|
|
|
|
|
|
‑1,80 |
|
|
0,00 % |
|
|
|
|
|
‑2,40 |
|
|
|
0,00 % |
|
|
|
|
‑3,00 |
|
|
|
|
0,00 % |
Sonstiger betrieblicher Sachaufwand
Bezeichnung |
Körperschaft |
Menge |
Aufwand (€) |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
Betriebsaufwendungen/BK jährlich |
Bund |
1 |
‑316.965,00 |
‑316.965 |
|
|
|
|
|
|
1 |
‑633.930,00 |
|
‑633.930 |
|
|
|
|
|
1 |
‑950.089,00 |
|
|
‑950.089 |
|
|
|
|
1 |
‑1.267.860,00 |
|
|
|
‑1.267.860 |
|
|
|
1 |
‑1.584.829,00 |
|
|
|
|
‑1.584.829 |
SUMME |
|
|
|
‑316.965 |
‑633.930 |
‑950.089 |
‑1.267.860 |
‑1.584.829 |
Ersparnis Bauaufwand intern. Schule Wien |
Bund |
1 |
‑400.000,00 |
‑400.000 |
‑400.000 |
‑400.000 |
‑400.000 |
‑400.000 |
GESAMTSUMME |
|
|
|
‑716.965 |
‑1.033.930 |
‑1.350.089 |
‑1.667.860 |
‑1.984.829 |
Ausgehend von einem jährlichen Volumen an Betriebsaufwendungen/BK von gesamt rd. € 1,58 Mio. wurden diese linear und abnehmend auf 5 Jahre aufgeteilt. Die durch die Baurechtseinräumung auftretende Ersparnis beim jährlichen Bauaufwand für die internationale Schule Wien wurde mit rd. € 0,4 Mio. angenommen.
Werkleistungen
Bezeichnung |
Körperschaft |
Menge |
Aufwand (€) |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
Werkleistungen Gutachten und Honorare linear |
Bund |
1 |
476.000,00 |
476.000 |
476.000 |
476.000 |
476.000 |
476.000 |
GESAMTSUMME |
|
|
|
476.000 |
476.000 |
476.000 |
476.000 |
476.000 |
Werkleistungen, Gutachten und Honorare wurden mit 7% der Gesamtverkaufserlöse angenommen und diese auf 5 Jahre linear verteilt (je Jahr € 0,47 Mio.).
Erträge aus der op. Verwaltungstätigkeit und Transfers
Bezeichnung |
Körperschaft |
Menge |
Ertrag (€) |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
Verkaufserlös linear |
Bund |
1 |
0,00 |
|
|
|
|
|
Entgangener Bauzins internationale Schule Wien |
Bund |
1 |
‑1.972.000,00 |
‑1.972.000 |
|
|
|
|
Entgangener Mietzins Verein Wiener Sängerknaben |
Bund |
1 |
‑165.000,00 |
‑165.000 |
|
|
|
|
Entgangener Bauzins inter. Schule Wien |
Bund |
1 |
‑1.972.000,00 |
|
‑1.972.000 |
‑1.972.000 |
‑1.972.000 |
‑1.972.000 |
Entgangener Mietzins Wiener Sängerknaben |
Bund |
1 |
‑165.000,00 |
|
‑165.000 |
‑165.000 |
‑165.000 |
‑165.000 |
GESAMTSUMME |
|
|
|
‑2.137.000 |
‑2.137.000 |
‑2.137.000 |
‑2.137.000 |
‑2.137.000 |
Die geschätzten Einzahlungen aus dem Verkauf der Liegenschaften von rd. € 34 Mio. wurden linear auf 5 Jahre (je € 6,8 Mio.) aufgeteilt. Der nicht einzuhebende jährliche Bauzins wurde mit € 1,97 Mio. angenommen und auf 5 Jahre dargestellt. Die durch den Mietzinsanhebungsverzicht entgehenden Mietzinse wurden jährlich mit rd. € 0,165 Mio. berechnet und auf 5 Jahre dargestellt.
Angaben zur Wesentlichkeit
Nach Einschätzung der einbringenden Stelle sind folgende Wirkungsdimensionen vom gegenständlichen Vorhaben nicht wesentlich betroffen im Sinne der Anlage 1 der WFA-Grundsatzverordnung.
Wirkungsdimension |
Subdimension der Wirkungsdimension |
Wesentlichkeitskriterium |
Gleichstellung von Frauen und Männern |
Öffentliche Einnahmen |
- Direkte und indirekte Steuern (zB Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Verbrauchssteuern) von natürlichen Personen: über 1 Mio. € pro Jahr - Direkte Steuern von Unternehmen/juristischen Personen (zB Körperschaftsteuer, Gebühren für Unternehmen): über 5 Mio. € pro Jahr und ein Geschlecht ist unterrepräsentiert: unter 30% bei den Beschäftigten bzw. 25% bei den Leitungspositionen oder unter 30% bei den Nutzerinnen/Nutzern/Begünstigten |
Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 3.9 des WFA – Tools erstellt.