Vorblatt

 

Ziel(e)

 

-       Verbesserung der Bildungschancen von Kindern unabhängig von ihrer sozioökonomischen Herkunft durch vorschulische Förderung

-       Verstärkte Einbindung von 4-Jährigen in den Kindergartenbesuch

 

Inhalt

 

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

 

-       Gewährung von Zweckzuschüssen des Bundes an die Länder als Beitrag zu den entstehenden Kosten

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

 

Durch die gegenständliche Vereinbarung entstehen den Ländern Kosten durch die Weiterführung des verpflichtenden Kindergartenbesuchs und die Ausweitung der Gratisangebote bzw. der ermäßigten oder sozial gestaffelten Tarife durch Entgang der Elternbeiträge und Kosten, die im direkten Zusammenhang mit dem verpflichtenden Besuch anfallen. Da die Elternbeiträge in den ca. 2.500 Gemeinden sehr unterschiedlich sind und teilweise sozial gestaffelt eingehoben werden, kann der Einnahmenausfall nur geschätzt werden. Dabei wird von einem durchschnittlichen monatlichen Elternbeitrag in der Höhe von € 83,30 bzw. € 85,-- bzw. € 86,60(= Durchschnittsbetrag lt. Studie des ÖIF "Situation der Kinderbetreuung im Bundesländervergleich" 2007 angepasst nach dem Verbraucherpreisindex) ausgegangen, welcher 11 mal jährlich eingehoben wird. Da nicht abgeschätzt werden kann für wie viele Kinder ein ermäßigter oder sozial gestaffelter Tarif eingehoben wird und in welcher Höhe, wird in der Berechnung auch im vorletzten Jahr von einem Totalausfall der Beiträge ausgegangen. Weiters entstehen den Ländern Personalkosten für die Durchführung von Beratungsgesprächen.

Durch die Verlängerung der Kostenbeteiligung des Bundes für die Kindergartenjahre 2015/16, 2016/17 und 2017/18 entstehen Mehrkosten für den Bund in der Höhe von jeweils € 70 Mio. in den drei Kindergartenjahren (1. September 2015 bis 31. August 2018). Da diese nicht mit den kalendarischen Jahren übereinstimmen, verteilen sich die Mehrkosten auf die Budgetjahre 2015 bis 2018 wie dargestellt. Weiters entstehen dem Bund Kosten in der Höhe von € 5.000,-- jährlich durch die begleitende quantitative Evaluierung. Die Bedeckung für die jährlichen Aufwendungen in der Höhe von € 70.005.000 ist bei DB 25020100 gegeben.

 

Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre

in Tsd. €

2015

2016

2017

2018

2019

Nettofinanzierung Bund

‑25.000

‑70.000

‑70.000

‑45.000

0

Nettofinanzierung Länder

‑1.947

‑78.561

‑77.427

‑52.528

0

Nettofinanzierung Gesamt

‑26.947

‑148.561

‑147.427

‑97.528

0

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

2015

2016

2017

2018

2019

Aufwendungen Bund

25.000.000

70.000.000

70.000.000

70.000.000

45.000.000

Erlöse Länder

‑25.000.000

‑70.000.000

‑70.000.000

‑70.000.000

‑45.000.000

 

Auswirkungen auf Kinder und Jugend:

Durch die gegenständliche Vereinbarung soll die Weiterfinanzierung des verpflichtenden und kostenlosen halbtägigen Besuchs von institutionellen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen sichergestellt werden. Damit ist für alle 5-jährigen Kinder unabhängig von der Bildungsbiographie und der Einkommenssituation ihrer Eltern sowie sonstiger sozialer Einflussfaktoren gewährleistet, dass sie das letzte Kindergartenjahr vor Schuleintritt besuchen.

 

Darüber hinaus soll der halbtägige Besuch für 4-jährige Kinder kostenlos oder zu ermäßigten bzw. sozial gestaffelten Tarifen angeboten werden. Die Eltern deren Kinder noch keinen Kindergarten besuchen, sollen zu einem Beratungsgespräch eingeladen werden. Dadurch sollen mehr Kinder bereits zwei Jahre vor Beginn der Schulpflicht eine institutionelle Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung besuchen.

Durch die verstärkte Einbindung von 4-Jährigen in das Angebot der institutionellen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen soll insbesondere die sprachliche Entwicklung in den letzten beiden Jahren vor Schuleintritt gefördert werden.

 

In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine

 

Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die halbtägige, kostenlose und verpflichtende frühe Förderung in institutionellen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen in den Kindergartenjahren 2015/16, 2016/17 und 2017/18

 

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für Familien und Jugend

Vorhabensart:

Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG

Laufendes Finanzjahr:

2015

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2015

 

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben hat keinen direkten Beitrag zu einem Wirkungsziel.

 

Problemanalyse

 

Problemdefinition

2009 wurde zwischen Bund und Ländern die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Einführung der halbtägig kostenlosen und verpflichtenden frühen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen abgeschlossen. Diese ist mit 1.9.2009 in Kraft getreten. Demnach ist der Kindergartenbesuch für 5-Jährige seit dem Kindergartenjahr 2009/10 kostenlos und seit dem Kindergartenjahr 2010/11 verpflichtend. Zur Finanzierung dieser Maßnahme leistete der Bund Zweckzuschüsse in der Höhe von € 70 Mio. pro Kindergartenjahr. Die Mitfinanzierung des Bundes ist derzeit bis zum Ende des Kindergartenjahres 2014/15 befristet und soll bis zum Ende des Kindergartenjahres 2017/18 verlängert werden.

 

Optional kann ein zweites kostenloses Kindergartenjahr oder ein Kindergartenbesuch zu ermäßigten oder sozial gestaffelten Tarifen zur verstärkten Einbindung von 4-Jährigen in den letzten beiden Jahren vor Schulpflicht angeboten werden.

 

Nullszenario und allfällige Alternativen

Sollten die Zweckzuschüsse des Bundes mit dem Kindergartenjahr 2014/15 auslaufen, ist eine Weiterführung des halbtägig kostenlosen und verpflichtenden Kinderbetreuungsangebotes ab dem Kindergartenjahr 2015/16 nicht gesichert. Alternativ dazu könnten die anfallenden Mehrkosten den Ländern direkt über den Finanzausgleich erst ab 2017 zur Verfügung gestellt werden.

 

Vorhandene Studien/Folgenabschätzungen

Keine

 

Interne Evaluierung

 

Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2016

Evaluierungsunterlagen und -methode: Die quantitativen Auswirkungen werden jährlich auf Basis der Kindertagesheimstatistik der Statistik Austria und der Sonderauswertungen zur Kindertagesheimstatistik evaluiert.

 

Ziele

 

Ziel 1: Verbesserung der Bildungschancen von Kindern unabhängig von ihrer sozioökonomischen Herkunft durch vorschulische Förderung

 

Beschreibung des Ziels:

Absicherung des verpflichtenden Gratiskindergartenjahres durch Mitfinanzierung des Bundes bis zum Ende des Kindergartenjahres 2017/18

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Mit dem Kindergartenjahr 2014/15 endet die rechtliche Verpflichtung zur vorschulischen Förderung im Rahmen des Gratiskindergartenjahres.

Fortführung der Fördermaßnahmen im Rahmen des verpflichtenden Gratiskindergartenjahres bis zum Ende des Kindergartenjahres 2017/18

 

Ziel 2: Verstärkte Einbindung von 4-Jährigen in den Kindergartenbesuch

 

Beschreibung des Ziels:

Förderung der Vierjährigen in den letzten beiden Jahren vor Schuleintritt durch die Empfehlung zum Kindergartenbesuch

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Es wird angenommen, dass vor allem Kinder aus sozioökonomisch schwachen Familien oder Kinder mit Migrationshintergrund nicht im Kindergarten oder vergleichbaren pädagogischen Einrichtungen vor Schuleintritt betreut werden.

 

Betreuungsquote der 4-Jährigen: 95,3 %

Durch die verstärkte Einbindung von 4-Jährigen in das Angebot der institutionellen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen soll die Entwicklung in den letzten beiden Jahren vor Schuleintritt gefördert werden.

 

Betreuungsquote der 4-Jährigen: 96 %

 

Maßnahmen

 

Maßnahme 1: Gewährung von Zweckzuschüssen des Bundes an die Länder als Beitrag zu den entstehenden Kosten

Beschreibung der Maßnahme:

Als Beitrag zum Aufwand für den unentgeltlichen oder ermäßigten Besuch von institutionellen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen und für die Durchführung von Beratungsgesprächen in den Kindergartenjahren 2015/16, 2016/17 und 2017/2018 stellt der Bund jeweils 70 Millionen Euro zur Verfügung.

 

Umsetzung von Ziel 1, 2

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Die Kosten der Länder und Gemeinden werden bis zum Ende des Kindergartenjahres 2014/15 durch die Zweckzuschüsse des Bundes weitgehend abgedeckt. Dadurch ist der halbtägige kostenlose und verpflichtende Besuch in institutionellen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen im letzten Jahr vor Schuleintritt bis zu diesem Zeitpunkt sichergestellt.

Weiterführung des verpflichtenden, kostenlosen Kindergartenjahres für 5-Jährige bis zum Ende des Kindergartenjahres 2017/18.

Optional kann ein zweites kostenloses oder ermäßigtes Kindergartenjahr angeboten werden.

Weiters soll jenen Kindern, die noch keine institutionelle Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung besuchen oder dort angemeldet sind, durch Beratungsgespräche der Besuch einer Einrichtung empfohlen werden.

 

Abschätzung der Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger

 

Finanzielle Auswirkungen für den Bund

 

– Ergebnishaushalt – Laufende Auswirkungen

 

in Tsd. €

2015

2016

2017

2018

2019

Transferaufwand

25.000

70.000

70.000

45.000

0

Aufwendungen gesamt

25.000

70.000

70.000

45.000

0

 

Finanzielle Auswirkungen für die Länder

 

– Kostenmäßige Auswirkungen – Laufende Auswirkungen

 

in Tsd. €

2015

2016

2017

2018

2019

Erlöse

25.000

70.000

70.000

45.000

0

Personalkosten

163

499

509

346

0

Betriebliche Sachkosten

26.784

148.062

146.918

97.182

0

Kosten gesamt

26.947

148.561

147.427

97.528

0

Nettoergebnis

‑1.947

‑78.561

‑77.427

‑52.528

0

 

in VBÄ

2015

2016

2017

2018

2019

Personalaufwand

2,68

8,04

8,04

5,36

0,00

 

Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Sozialversicherungsträger.

Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern

 

Auswirkungen aufgrund von direkten Leistungen an Unternehmen, juristische oder natürliche Personen

 

Das Vorhaben hat keine wesentlichen Auswirkungen aufgrund von direkten Leistungen an Unternehmen, juristische oder natürliche Personen.

 

Erläuterung

Der verpflichtende Kindergartenbesuch für die 5-Jährigen und der halbtägig kostenlose bzw. ermäßigte Besuch für 4-Jährige haben in erster Linie bildungspolitische Zielsetzungen und somit keine bzw. geringfügige Auswirkungen auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie keine Auswirkungen zugunsten bzw. zulasten eines Geschlechts.

 

 

Auswirkungen auf Kinder und Jugend

 

Auswirkungen auf die Betreuung von Kindern

Durch die gegenständliche Vereinbarung soll die Weiterfinanzierung des verpflichtenden und kostenlosen halbtägigen Besuchs von institutionellen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen sichergestellt werden. Damit ist für alle 5-jährigen Kinder unabhängig von der Bildungsbiographie und der Einkommenssituation ihrer Eltern sowie sonstiger sozialer Einflussfaktoren gewährleistet, dass sie das letzte Kindergartenjahr vor Schuleintritt besuchen.

 

Darüber hinaus soll der halbtägige Besuch für 4-jährige Kinder kostenlos oder zu ermäßigten bzw. sozial gestaffelten Tarifen angeboten werden. Die Eltern, deren Kinder noch keinen Kindergarten besuchen, sollen zu einem Beratungsgespräch eingeladen werden. Dadurch sollen mehr Kinder bereits zwei Jahre vor Beginn der Schulpflicht eine institutionelle Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung besuchen.

Durch die verstärkte Einbindung von 4-Jährigen in das Angebot der institutionellen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen soll insbesondere die sprachliche Entwicklung in den letzten beiden Jahren vor Schuleintritt gefördert werden.

Weiters sollen Eltern durch den Entfall bzw. die Ermäßigung von Elternbeiträgen in den letzten beiden Kindergartenjahren finanziell entlastet werden, was sich positiv auf die wirtschaftliche Situation von Kindern und Jugendlichen auswirkt.

 

Auswirkungen auf den Zugang von Kindern zu Bildung und das Erreichen eines Bildungsziels

Um allen Kindern beste Bildungsmöglichkeiten und Startchancen in das spätere Berufsleben unabhängig von ihrer sozioökonomischen Herkunft zu bieten, soll der halbtägige Besuch von Kindergärten und altersgemischten Gruppen im letzten Jahr vor Schuleintritt verpflichtend und für die Eltern kostenfrei bleiben.

Um die Kinder bereits frühzeitig zu fördern, sollen auch alle 4-Jährigen den Kindergarten kostenlos oder zu ermäßigten bzw. sozial gestaffelten Tarifen besuchen können.

 

Quantitative Auswirkungen auf die Betreuung und Bildung von Kindern

 

Betroffene Gruppe

Anzahl der Betroffenen

Quelle/Erläuterung

5-jährige Kinder 2015/16

80.214

Bevölkerungsstatistik 2014

5-jährige Kinder 2016/17

81.030

Bevölkerungsstatistik 2014

4-jährige Kinder 2016/17

80.366

Bevölkerungsstatistik 2014

4-jährige Kinder 2016/17, die keine Einrichtung besuchen

4.500

Schätzung nach aktueller Betreuungsquote

5-jährige Kinder 2017/18

80.366

Bevölkerungsstatistik 2014

4-jährige Kinder 2017/18

79.748

Bevölkerungsstatistik 2014

4-jährige Kinder 2017/18, die keine Einrichtung besuchen

4.500

Schätzung nach aktueller Betreuungsquote

 


Anhang mit detaillierten Darstellungen

 

Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen

 

Bedeckung

 

in Tsd. €

2015

2016

2017

2018

2019

Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag

25.000

70.000

70.000

45.000

 

 

in Tsd. €

Betroffenes Detailbudget

Aus Detailbudget

2015

2016

2017

2018

2019

gem. BFRG/BFG

25.02.01 Familienpolitische Maßnahmen

 

25.000

70.000

70.000

45.000

 

 

Erläuterung der Bedeckung

Eine finanzielle Bedeckung dieser Mehrausgaben im Budget des Bundes ist sowohl im BFRG 2015-18 (ff) als auch im BFG 2015 (ff) vorzusehen.

 

Laufende Auswirkungen

 

Personalaufwand

 

Es wird darauf hingewiesen, dass der Personalaufwand gem. der WFA-Finanziellen Auswirkungen-VO valorisiert wird.

 

Maßnahme / Leistung

Tätigkeitsschr.

Körpersch.

Verwgr.

Fallz.

Zeit

2015

2016

2017

2018

2019

Einladung zum Beratungsgespräch

 

Länder

VB-VD-Gehob. Dienst2 v2/4

1.500

1,00 Stunden

54.375

 

 

 

 

 

 

 

 

4.500

1,00 Stunden

 

166.387

169.715

 

 

 

 

 

 

3.000

1,00 Stunden

 

 

 

115.406

 

SUMME

 

 

 

 

 

54.375

166.387

169.715

115.406

 

Beratungsgespräch

 

Länder

VB-VD-Gehob. Dienst2 v2/4

1.500

2,00 Stunden

108.750

 

 

 

 

 

 

 

 

4.500

2,00 Stunden

 

332.774

339.429

 

 

 

 

 

 

3.000

2,00 Stunden

 

 

 

230.812

 

SUMME

 

 

 

 

 

108.750

332.774

339.429

230.812

 

 

 

 

2015

2016

2017

2018

2019

GESAMTSUMME

 

163.125

499.161

509.144

346.218

 

 

 

 

2015

2016

2017

2018

2019

VBÄ GESAMT

 

2,68

8,04

8,04

5,36

 

 

Die Fallzahlen ergeben sich aus der Anzahl der 4-jährigen Kinder, die noch keinen Kindergarten besuchen.

 

Arbeitsplatzbezogener betrieblicher Sachaufwand

 

 

Körperschaft

2015

2016

2017

2018

2019

Arbeitsplatzbezogener betrieblicher Sachaufwand

Länder

57.094

174.706

178.200

121.176

 

 

Der Arbeitsplatzbezogene betriebliche Sachaufwand wurde mit 35% berechnet.

 

Sonstiger betrieblicher Sachaufwand

 

Bezeichnung

Körperschaft

Menge

Aufwand (€)

2015

2016

2017

2018

2019

Einkommensentfall von Elternbeiträgen

Länder

1

26.727.304,00

26.727.304

 

 

 

 

 

 

1

147.887.155,00

 

147.887.155

 

 

 

 

 

1

146.739.947,00

 

 

146.739.947

 

 

 

 

1

97.061.106,00

 

 

 

97.061.106

 

SUMME

 

 

 

26.727.304

147.887.155

146.739.947

97.061.106

 

GESAMTSUMME

 

 

 

26.727.304

147.887.155

146.739.947

97.061.106

 

 

Bei einem durchschnittlichen monatlichen Elternbeitrag in der Höhe von € 83,30 bzw. € 85,-- bzw. € 86,60 welcher 11mal jährlich eingehoben wird, entsteht für einen Geburtsjahrgang der angegebene Einkommensentfall. In den Jahren 2015 und 2018 sind diese Beiträge nach Laufzeit der Vereinbarung aliquotiert.

 

Transferaufwand

 

Bezeichnung

Körperschaft

Anz. d. Empf.

Höhe des Transferaufw. (€)

2015

2016

2017

2018

2019

Zweckzuschuss des Bundes

Bund

1

25.000.000,00

25.000.000

 

 

 

 

 

 

1

70.000.000,00

 

70.000.000

70.000.000

 

 

 

 

1

45.000.000,00

 

 

 

45.000.000

 

SUMME

 

 

 

25.000.000

70.000.000

70.000.000

45.000.000

 

GESAMTSUMME

 

 

 

25.000.000

70.000.000

70.000.000

45.000.000

 

 

Überweisungen an die Länder

 

Erträge aus der op. Verwaltungstätigkeit und Transfers

 

Bezeichnung

Körperschaft

Menge

Ertrag (€)

2015

2016

2017

2018

2019

Zweckzuschuss des Bundes

Länder

1

25.000.000,00

25.000.000

 

 

 

 

 

 

1

70.000.000,00

 

70.000.000

70.000.000

 

 

 

 

1

45.000.000,00

 

 

 

45.000.000

 

SUMME

 

 

 

25.000.000

70.000.000

70.000.000

45.000.000

 

GESAMTSUMME

 

 

 

25.000.000

70.000.000

70.000.000

45.000.000

 

 

Zweckzuschuss des Bundes im vereinbarten Ausmaß

 

Angaben zur Wesentlichkeit

 

Nach Einschätzung der einbringenden Stelle sind folgende Wirkungsdimensionen vom gegenständlichen Vorhaben nicht wesentlich betroffen im Sinne der Anlage 1 der WFA-Grundsatzverordnung.

 

Wirkungs­dimension

Subdimension der

Wirkungsdimension

Wesentlichkeitskriterium

Gleichstellung von Frauen und Männern

Direkte Leistungen

-       Bei natürlichen Personen mehr als 400 000 € pro Jahr und ein Geschlecht ist unterrepräsentiert: unter 30% in der Zielgruppe/den Kategorien der Zielgruppe oder bei den Begünstigten (Inanspruchnahme der Leistung)

-       Bei Unternehmen/juristischen Personen mehr als 2,5 Mio. € pro Jahr und ein Geschlecht ist unterrepräsentiert: unter 30% bei den Beschäftigten bzw. 25% bei den Leitungspositionen oder unter 30% bei den NutzerInnen/Begünstigten

Gleichstellung von Frauen und Männern

Öffentliche Einnahmen

-       Direkte und indirekte Steuern (zB Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Verbrauchssteuern) von natürlichen Personen: über 1 Mio. € pro Jahr

-       Direkte Steuern von Unternehmen/juristischen Personen (zB Körperschaftsteuer, Gebühren für Unternehmen): über 5 Mio. € pro Jahr und ein Geschlecht ist unterrepräsentiert: unter 30% bei den Beschäftigten bzw. 25% bei den Leitungspositionen oder unter 30% bei den Nutzerinnen/Nutzern/Begünstigten

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 3.9 des WFA – Tools erstellt.