801 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Familienausschusses

über die Regierungsvorlage (799 der Beilagen): Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über die halbtägig kostenlose und verpflichtende frühe Förderung in institutionellen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen in den Kindergartenjahren 2015/16, 2016/17 und 2017/18

2009 wurde zwischen Bund und Ländern die Vereinbarung gemäß Art. 15a-B-VG über die Einführung der halbtägig kostenlosen und verpflichtenden frühen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen abgeschlossen. 2011 und 2013 wurde die Vereinbarung jeweils um zwei Jahre verlängert.

Mit dieser Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG wurden die Länder verpflichtet, einen kostenlosen halbtägigen Besuch von institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen im Ausmaß von 20 Wochenstunden für das letzte Jahr vor Schulpflicht ab dem Kindergartenjahr 2009/10 sicherzustellen und spätestens ab September 2010 die halbtägige Besuchspflicht im Ausmaß von mindestens 16 bis 20 Stunden an mindestens 4 Tagen pro Woche einzuführen.

Als Beitrag zu den daraus entstandenen Kosten hat der Bund den Ländern in den Kindergartenjahren 2009/10 bis 2014/15 je € 70 Mio. zur Verfügung gestellt. Bundeszuschüsse, die nicht für diese Zwecke verwendet wurden, konnten in den quantitativen und qualitativen Ausbau der Kinderbetreuung investiert werden.

Diese Vereinbarung soll nun durch den gegenständlichen 15a-Vertrag, der für die Kindergartenjahre 2015/16, 2016/17 und 2017/18 gelten soll, abgelöst werden.

Die Vereinbarung sieht vor, dass der verpflichtende Gratiskindergarten im letzten Jahr vor der Schulpflicht weitergeführt wird. Darüber hinaus sollen ab dem Kindergartenjahr 2016/17 Anreize für einen verstärkten Kindergartenbesuch im vorletzten Jahr vor der Schulpflicht gesetzt werden: Verpflichtende Beratungsgespräche für Eltern, Empfehlung zum Kindergartenbesuch, Gratisangebote oder ermäßigte oder sozial gestaffelte Tarife.

Vor allem Kinder aus sozioökonomisch schwachen Familien oder Kinder mit Migrationshintergrund profitieren von einem Besuch des Kindergartens oder vergleichbarer pädagogischer Einrichtungen. Die Bildungsarbeit in diesen Angeboten trägt wesentlich zur psychischen, kognitiven, sprachlichen und sozialen Entwicklung wie auch zur Erreichung der Schulfähigkeit bei.

Zeitgemäße Fachbegriffe wie z. B. „Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung“ gewährleisten, dass der Bildungsauftrag der Vereinbarung in den Vordergrund gestellt wird.

 

Der Familienausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 29. September 2015 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Angela Lueger die Abgeordneten Dr. Harald Walser, Carmen Schimanek, Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Norbert Sieber, Mag. Judith Schwentner, Ulrike Königsberger-Ludwig, Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA sowie die Bundesministerin für Familien und Jugend MMag. Dr. Sophie Karmasin.

 

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, G, N, dagegen: F, T) beschlossen, dem Nationalrat die Genehmigung des Abschlusses dieser Vereinbarung zu empfehlen.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Familienausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Abschluss der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über die halbtägig kostenlose und verpflichtende frühe Förderung in institutionellen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen in den Kindergartenjahren 2015/16, 2016/17 und 2017/18 (799 der Beilagen) wird genehmigt.

Wien, 2015 09 29

                                  Angela Lueger                                                          Dipl.-Ing. Georg Strasser

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann