803 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Familienausschusses

über den Antrag 1305/A(E) der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kürzung der Familienbeihilfe durch steuerliche Berücksichtigung der Ausgleichszulage bei (behinderten) Beziehern einer Waisenrente

Die Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 01. September 2015 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Derzeit kann es zu finanziellen Benachteiligungen von Menschen kommen, die (auf Grund ihrer Behinderung) neben einer Waisenpension eine Ausgleichszulage und eine (erhöhte) Familienbeihilfe erhalten. Gemäß § 5 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 idgF führt ein zu versteuerndes Einkommen (§ 33 Abs. 1 EStG 1988) eines Kindes bis zu einem Betrag von 10.000 Euro in einem Kalenderjahr nicht zum Wegfall der Familienbeihilfe. Gemäß § 5 Abs. 1 lit. c bleiben Waisenpensionen bzw. Waisenversorgungsgenüsse für die Ermittlung des zu versteuernden Einkommens zwar außer Betracht.

Nicht jedoch allfällige Ausgleichszulagen. Übersteigt nun durch die Miteinrechnung von Ausgleichszulagen das zu versteuernde Einkommen eines Kindes in einem Kalenderjahr, das nach dem Kalenderjahr liegt, in dem das Kind das 19. Lebensjahr vollendet hat, den Betrag von 10.000 Euro, so verringert sich die Familienbeihilfe, die für dieses Kind nach § 8 Abs. 2 bzw. § 8 Abs. 4 FLAG gewährt wird, für dieses Kalenderjahr um den 10.000 Euro  übersteigenden Betrag. Der entsprechende „zu Unrecht bezogene“ Teil der Familienbeihilfe wird sodann zurückgefordert.“

 

Der Familienausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 29. September 2015 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Edith Mühlberghuber die Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Claudia Durchschlag, Hermann Lipitsch, Ulrike Königsberger-Ludwig und Dr. Nikolaus Scherak sowie der Ausschussobmann Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F,G,N,T dagegen: S,V).

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Familienausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2015 09 29

                     Ulrike Königsberger-Ludwig                                             Dipl.-Ing. Georg Strasser

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann