804 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Umweltausschusses

über die Regierungsvorlage (800 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Klimaschutzgesetz und das Emissionszertifikategesetz 2011 geändert werden

Die Republik Österreich unterliegt völkerrechtlichen und unionsrechtlichen Verpflichtungen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen. Gemäß der Entscheidung Nr. 406/2009/EG hat Österreich seine Treibhausgasemissionen (außerhalb des EU-Emissionshandels) um 16% gegenüber den Werten des Jahres 2005 zu senken.

Seit Inkrafttreten der Entscheidung Nr. 406/2009/EG wurde das internationale Berichtswesen auf die 2006 IPCC-Richtlinien für Nationale Treibhausgasinventuren umgestellt und die jährlichen Emissionszuweisungen an EU-MS für den Zeitraum 2013 bis 2020 von der Europäischen Kommission angepasst (Beschlüsse 2013/162/EU und 2013/634/EU). Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH haben die Mitgliedstaaten unbeschadet des Anwendungsvorrangs von Unionsrecht widersprechendes nationales Recht anzupassen. Mit der vorliegenden Novelle werden die entsprechenden Anpassungen vorgenommen, sie betreffen im Wesentlichen die Anlage 2 des KSG. Die Emissionen aus dem Emissionshandelssystem sind nicht Gegenstand des KSG und seiner Sektorziele; diese werden im EZG 2011 geregelt.

Basierend auf Entscheidung 13/CMP.1 darf jede Kyoto-Vertragspartei CER und ERU von der 1. Kyoto-Verpflichtungsperiode (VP) in die 2. Kyoto-VP bis zu einem Maximum von je 2.5% ihres Assigned Amount mitnehmen. Mit der Änderung des Emissionszertifikategesetzes 2011 wird eine Regelung für die Übertragung durch private Kontoinhaber getroffen.

 

Der Umweltausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 29. September 2015 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Johann Höfinger die Abgeordneten Mag. Günther Kumpitsch, Michael Pock, Martina Diesner-Wais, Georg Willi, Dr. Susanne Winter, Ulrike Weigerstorfer, Ing. Norbert Hofer, Hannes Weninger, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter und die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Christiane Brunner.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, N, dagegen: F, G, T) beschlossen.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (800 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2015 09 29

                                Johann Höfinger                                                        Mag. Christiane Brunner

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau