805 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Umweltausschusses

über den Antrag 895/A(E) der Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend "Dachbegrünung als einfache, kostengünstige klimapolitische Maßnahme"

Die Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 25. Februar 2015 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Eine Begrünung von Dächern kann mit genügsamen und überwiegend niedrigwüchsigen Pflanzen mit geringem Pflege- und Kostenaufwand (extensive Dachbegrünung), oder in Form einer vielseitigen und pflegeintensiven Begrünung mit Pflanzen- und Rasenbereich, Wegen und Aufenthaltsflächen (intensive Dachbegrünung) erfolgen. Beide Varianten weisen etliche Vorteile auf. Allen voran leisten Gründächer einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität, was gerade für Ballungszentren zweckdienlich ist. Staub und Schadstoffe werden aus der Luft gefiltert, Pflanzen am Dach speichern außerdem Regenwasser, das anschließend über die Vegetation wieder verdunstet. Dadurch werden außerdem das Abwassersystem und Kläranlagen entlastet.

Weiters kann sich auch das Raumklima der direkt unter dem Dach befindlichen Räumlichkeiten im Sommer abkühlen. Gegebenenfalls kann dadurch sogar auf eine Klimaanlage verzichtet werden. Eine Dachbegrünung trägt aber auch zur Verbesserung des Stadtklimas bei, da der Aufheizung der Stadt durch die zahlreichen versiegelten Flächen entgegengewirkt wird. Im Winter wiederum kann eine Dachbegrünung eine zusätzliche Wärmedämmung bewirken. Die Zimmer kühlen weniger aus, Heizkosten können dadurch eingespart werden. Ein weiterer Vorteil von Gründächern ist eine erhöhte Nutzbarkeit von Dachflächen, da Dachabdichtungen vor Temperaturextremen, UV-Strahlung und mechanischer Beschädigung. Dachbegrünungen dienen aber nicht nur dem Schutz des Hauses, sondern übernehmen auch eine ökologische Rolle, indem ein neuer Lebensraum für Flora und Fauna entsteht.

Nachdem Dachbegrünungen im Kompetenzbereich der Länder stehen, gibt es teilweise Förderungen in unterschiedlichem Ausmaß. Als klimapolitische Maßnahme zur Luftverbesserung verstanden, sollte aber auch der Bund ein Interesse haben, die Begrünung von Dachflächen zu verbessern. Insofern gilt es, die vielschichtigen Vorteile von Dachbegrünungen durch eine österreichweite Initiative der breiten Öffentlichkeit näher zu bringen.“

 

Der Umweltausschuss hat den Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 18. März 2015 erstmals in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer die Abgeordneten Johann Rädler, Gerhard Schmid, Hannes Weninger sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter und die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Christiane Brunner.

 

Der Umweltausschuss hat den Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 29. September 2015 erneut in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer, Dietmar Keck und Matthias Köchl.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: G, N, T, dagegen: S, V, F).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Dietmar Keck gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2015 09 29

                                   Dietmar Keck                                                          Mag. Christiane Brunner

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau