813 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 642/A(E) der Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Kastrationspflicht für Katzen und Kater – Klarstellung der Textpassage in der 2. Tierhaltungsverordnung zum Tierschutzgesetz“

Die Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 24. September 2014 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Mindestanforderungen für die Haltung von Katzen werden in Punkt 2 Abs. 10 der Anlage 1 der 2. Tierhaltungsverordnung geregelt. Hinsichtlich der Kastration von Katzen ist Folgendes festgehalten:

Werden Katzen mit regelmäßigem Zugang ins Freie gehalten, so sind sie von einem Tierarzt kastrieren zu lassen, sofern diese Tiere nicht zur kontrollierten Zucht verwendet werden oder in bäuerlicher Haltung leben.

Ausgenommen von der Pflicht zur Kastration sind laut dieser Definition reine Wohnungskatzen (Katzen ohne Zugang ins Freie), Katzen, die zur Zucht verwendet werden, sowie Katzen in bäuerlicher Haltung, insofern sie nicht Katzen mit Zugang ins Freie sind, sondern ausgewildert rund um den Hof leben.

Diese Regelung hat sich in der Praxis bedauerlicherweise als mit vielen Missverständnissen behaftet erwiesen und wird im Vollzug von den Behörden in den Bundesländern höchst unterschiedlich ausgelegt.

Ziel des Gesetzes sollte es eigentlich sein, grundsätzlich ausgewilderte Katzenpopulationen zu verhindern, bereits ausgewilderte Populationen durch Kastrationsaktionen zu begrenzen und damit auf natürlichem Weg aussterben zu lassen und um in Österreich ein generelles Bewusstsein für den Umgang mit Katzen zu schaffen bzw. nachhaltig zu verankern.

Ziel kann es nur sein, keine neuen bzw. unkastrierten ausgewilderten Katzenpopulationen nachkommen zu lassen, und dafür bedarf es zunächst

             - einer Klarstellung der gesetzlichen Grundlage

gefolgt von

             - einer sich darauf stützenden Erfassung und Zuordnung aller verwilderten Hauskatzenbestände in den Bundesländern, unterstützt von Behörden und Tierschutzorganisationen vor Ort.

In Hinblick auf die missverständliche Bestimmung Punkt 2 Abs. 10 der Anlage 1 der 2. Tierhaltungsverordnung ist dazu im Zuge einer Novellierung sowohl der Passus ‚bäuerliche Haltung‘ zu streichen sowie das Wort Katzen um das Wort Kater zu ergänzen, auch hier gab es bereits Missverständnisse, dass nur weibliche Tiere gemeint sein sollen. Für ‚Streunerkatzen, die keinen Besitzer haben‘ wird klargestellt, dass für diese Tiere keine Verantwortlichkeit abgeleitet werden kann.

Dadurch soll für sämtliche Haltungsformen klargestellt werden:

‚Werden Katzen oder Kater mit regelmäßigem Zugang ins Freie gehalten, so sind sie von einem Tierarzt kastrieren zu lassen, insofern diese Tiere nicht tatsächlich zur Zucht verwendet werden.‘

Diese Maßnahme ist ein Instrument, welches Klarstellung für Behörden, Katzenfreunde und Tierschützer bringt, die dann auf der Basis von eindeutigen Regelungen im Tierschutzgesetz Maßnahmen zur Reduktion von verwilderten Katzenpopulationen angehen sowie Informations- und Aufklärungsarbeit leisten können.“

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seinen Sitzungen am 8. April 2015 und am 01. Oktober 2015 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer die Abgeordneten Josef A. Riemer, Martina Diesner-Wais, Franz Leonhard Eßl, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Mag. Christiane Brunner, Mag. Gerald Loacker, Dietmar Keck, Harald Jannach, Michael Ehmann, Johann Höfinger, Peter Wurm, Ulrike Königsberger-Ludwig sowie die Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS und die Ausschussobfrau Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F,T; dagegen: S,V,G,N).

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Martina Diesner-Wais gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2015 10 01

                           Martina Diesner-Wais                                         Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau