814 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 1266/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Informationspflicht nach dem Tuberkulosegesetz

Die Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 07. Juli 2015 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Laut § 12 Abs.2 Tuberkulosegesetz bestehe die Verschwiegenheitspflicht nicht, ,soweit eine Mitteilung nach Art und Inhalt durch Interessen der öffentlichen Gesundheitspflege oder der Rechtspflege gerechtfertigt ist. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch dann nicht, wenn die durch die Mitteilung berührte Person den zur Verschwiegenheit Verpflichteten davon entbunden hat.‘ ,Man kann also aus Gründen der ‚öffentlichen Gesundheitspflege‘ die Öffentlichkeit sehr wohl informieren, welche Schulen betroffen sind‘, erklärt Belakowitsch-Jenewein. Diese Rechtsansicht bestätige nun auch die Volksanwaltschaft, wo vom zuständigen Volksanwalt Günther Kräuter (SPÖ) sogar ein Prüfungsverfahren gegen Oberhauser und Wehsely eingeleitet worden sei.

Jurist Heinz Mayer sieht die Nennung der betroffenen Schulen als Pflicht, der Oberste Sanitätsrat stellt sich hinter die Stadt Wien.

Weiter wird darüber diskutiert, ob es vertretbar ist, dass die Namen der drei Wiener Schulen, an denen jüngst Tuberkulosefälle aufgetreten sind, geheim gehalten werden. Während namhafte Juristen laut ORF-Radio der Meinung sind, die Begründung der Wiener Gesundheitsbehörde reiche nicht aus, stützt der Oberste Sanitätsrat (OSR) – das oberste Beratungsgremium des Gesundheitsministeriums – das Vorgehen Wiens. Es gebe keinen Anlass für eine breite Information oder das Nennen der betroffenen Schulen.

Die Behörde müsse diese Informationen heraus geben, meint der Wiener Jurist Heinz Mayer dagegen. ,Der Artikel 10, Absatz 1, der Menschenrechtskonvention gewährt den Bürgern ein Recht auf Zugang zu Informationen. Das heißt zwar nicht, dass die Behörden alle Informationen beschaffen müssen, die sie nicht haben. Aber die, die sie haben und die sie nicht aus besonderen Gründen geheim halten dürfen, die müssen sie dem Bürger geben. Es gibt mittlerweile auch Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes‘, so Mayer im ORF-Radio.

,Keine überschießende Information‘

,Information und Aufklärung der Bevölkerung hat in diesem, aber auch in ähnlich gelagerten Fällen im gebotenen Ausmaß, nicht aber überschießend zu erfolgen. Für eine breite Information etwa durch Nennung der Schulen sieht der OSR keinen Anlass und hält daher fest, dass dies vielmehr die Gefahr einer Diskriminierung und Ausgrenzung der betroffenen Kinder hervorrufen kann‘, hieß es demgegenüber in der Stellungnahme des Obersten Sanitätsrats.

Alle von den drei unabhängig voneinander aufgetretenen Tuberkulosefällen an Wiener Schulen Betroffene sind individuell informiert worden. Das hat der Gesundheitsdienst der Stadt Wien (MA 15) bereits vor einigen Tagen in einer Aussendung betont. Rund 200 Personen wurden u.a. mittels Röntgenbus untersucht.

 

Im Vorjahr 141 Fälle

Tuberkulose (TBC) - die Krankheit wurde früher als Schwindsucht oder Morbus Koch bezeichnet - wird meist durch Tröpfcheninfektion übertragen und befällt die Lunge. Solange das Immunsystem die Bakterien noch in Schach hält, handelt es sich um eine geschlossene Tuberkulose. Ist das Immunsystem schwach, zum Beispiel bei älteren Menschen, macht sich die Infektion bemerkbar. Dann wird von einer offenen, infektiösen Tuberkulose gesprochen.

Auf eine TBC-Erkrankung können Fieber, Husten, Nachtschweiß, Gewichtsverlust, Atemnot und in fortgeschrittenem Stadium blutiger Husten hinweisen. Diagnostiziert wird die Erkrankung generell über weiße Flecken bei einem Lungenröntgen, die relativ bald sichtbar sind. Ansteckend ist TBC, sobald die Bakterien den Weg in die Bronchien gefunden haben und über die Atemwege abgesondert werden.

Behandelt wird die Lungenkrankheit meist mit einer Kombination aus drei oder vier Antibiotika, sogenannten Antituberkulotika, die meist über mehrere Monate hinweg eingenommen werden müssen. Im Vorjahr erkrankten in Wien 141 Personen an ansteckender Tuberkulose. (Quelle: Die Presse 19.06.2015)“

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 01. Oktober 2015 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Peter Wurm die Abgeordneten Dr. Marcus Franz; Johann Hechtl; Dr. Eva Mückstein; Ulrike Königsberger-Ludwig; Dr. Erwin Rasinger; Mag. Judith Schwentner; Erwin Spindelberger und Mag. Gerald Loacker sowie die Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS und die Ausschussobfrau Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, N, T; dagegen: S, V, G).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Johann Hechtl gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2015 10 01

                                  Johann Hechtl                                                Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau