815 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 1330/A(E) der Abgeordneten Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Meldung und Veröffentlichung von nosokomialen Infektionen

Die Abgeordneten Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 23. September 2015 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Das Risiko, dass sich PatientInnen in medizinischen Einrichtungen zusätzlich Infektionen zuziehen, ist breit gestreut. Es reicht von der Besiedelung von Kathetern mit Mikroorganismen, über Wundinfektionen bei chirurgischen Eingriffen, der Übertragung von hochresistenten Bakterien in Intensivstationen bis hin zur Übertragung durch Hände des medizinischen Personals. Mangelnde Hygiene und falsch Anwendung von Antibiotika begünstigt zudem die Etablierung von resistenten Erregern sowie deren Verbreitung. Nosokomiale Infektionen führen zu Komplikationen, längeren Aufenthalten in Einrichtungen des Gesundheitswesens und hohen Kosten. Bei einer Prävalenz von 6 % [1] unter stationär aufgenommenen PatientInnen muss bei rund 2 Mill. Krankenhausaufnahmen mit 120.000 Betroffenen gerechnet werden. Davon versterben 5% (6.000) der Betroffenen an den direkten Folgen dieser Infektion. Laut dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) sind aber ca. 20 – 30 % dieser Krankenhausinfektionen mittels Einhaltung bestehender Hygieneempfehlungen und der Etablierung von Kontrollprogrammen vermeidbar.

 

Die derzeit in Österreich existierenden Regelungen und Empfehlungen zur Vermeidung von Infektionen mit Krankenhauserregern sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich organisiert und werden nicht über eine zentrale Stelle koordiniert. Bundesweit verbindliche Hygienestandards gibt es bisher nur wenige. Die Sterblichkeitsrate liegt z.B. bei einer Infektion mit Clostridium difficile bei bis zu 10%. Dennoch beteiligen sich derzeit aber nur 11 von rund 200 österreichischen Krankenhäusern freiwillig an einem bestehenden Melde- und Überwachungssystem von Clostridium difficile-Infektionen. Das führt dazu, dass viel zu wenige Fälle gemeldet werden und das Problem verschleiert wird. Eine Verpflichtung zur Meldung von in Einrichtungen des Gesundheitswesens erworbenen Infektionen besteht derzeit gar nicht. Die Meldung von Krankenhausinfektionen soll daher verpflichtend sein. Die Häufigkeit pro Krankenhaus sollten nach wissenschaftlichen Methoden risikostratifiziert erhoben werden und aus Transparenz- und Qualitätssicherungsgründen allgemeinzugänglich elektronisch veröffentlicht werden.“

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 01. Oktober 2015 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Dr. Eva Mückstein die Abgeordneten Dr. Marcus Franz, Johann Hechtl, Ulrike Königsberger-Ludwig, Dr. Erwin Rasinger, Mag. Judith Schwentner, Erwin Spindelberger und Mag. Gerald Loacker sowie die Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS und die Ausschussobfrau Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein.

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Erwin Spindelberger, Dr. Erwin Rasinger, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Dr. Eva Mückstein, Mag. Gerald Loacker, Ulrike Weigerstorfer Kolleginnen und Kollegen einen selbständigen Entschließungsantrag gem. § 27 Abs. 3 GOG-NR betreffend Erfassungs- und Meldesysteme über in Krankenanstalten erworbene Infektionen eingebracht, der einstimmig beschlossen wurde.

Dieser selbständige Entschließungsantrag war wie folgt begründet:

„Als nosokomiale Infektionen werden Infektionen bezeichnet, die während des Aufenthalts in einer Gesundheitseinrichtungen erworben wurden.

Die Verminderung dieser Infektionen erhöht die Patientensicherheit und ist daher eine wichtige gesundheitspolitische Maßnahme.

Die Krankenanstalten sind gesetzlich verpflichtet, die Überwachung von nosokomialen Infektionen nach einem anerkannten, dem Stand der Wissenschaft entsprechenden Surveillance-System durchzuführen. In Österreich sind derzeit verschiedene Überwachungssysteme implementiert.

Es ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass auf Basis der bestehenden Systeme eine einheitliche und transparente Datengrundlage zur Verfügung steht, die als Grundlage für Maßnahmen zur Vermeidung von nosokomialen Infektionen dienen kann.“

 

Der den Verhandlungen zu Grunde liegende Entschließungsantrag 1330/A(E) der Abgeordneten Dr. Eva Mückstein Kolleginnen und Kollegen fand nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: G,T; dagegen: S, V, F, N).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Erwin Spindelberger gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle

1.      diesen Bericht hinsichtlich des Entschließungsantrags 1330/A(E) zur Kenntnis nehmen und

2.      die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2015 10 01

                             Erwin Spindelberger                                           Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau



[1] BMG 2013 – http://www.gv.at/cms/home/attachments/7/3/2/CH1075/CMS1406033283490/nibericht2013 20150602.pdf