826 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Finanzausschusses

über die Regierungsvorlage (798 der Beilagen): Übereinkommen über die Asiatische Infrastruktur Investitionsbank

Das Übereinkommen über die Asiatische Infrastruktur Investitionsbank hat gesetzändernden bzw. gesetzesergänzenden Inhalt und bedarf daher der Genehmigung des Nationalrats gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG. Es hat nicht politischen Charakter. Es ist nicht erforderlich, eine allfällige unmittelbare Anwendung des Übereinkommens im innerstaatlichen Rechtsbereich durch einen Beschluss gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 4 B-VG, dass dieser Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen ist, auszuschließen. Da durch das Übereinkommen keine Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, bedarf es keiner Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG.

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

Beitritt zur AIIB sowie fristgerechte Zahlung der Anteile und Mitwirken an einer nachhaltigen, den besten internationalen Standards entsprechenden Geschäftstätigkeit der Bank im Bereich Infrastruktur unter Berücksichtigung von internationalen Umwelt- und Sozialstandards.

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Staatsvertrag in seiner Sitzung am 6. Oktober 2015 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordnete Petra Bayr, MA die Abgeordneten Dr. Rainer Hable, Dr. Christoph Matznetter und Ing. Robert Lugar sowie der Bundesminister für Finanzen Dr. Johann Georg Schelling.

 

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, F, N, dagegen: G. T) beschlossen, dem Nationalrat die Genehmigung des Abschlusses dieses Staatsvertrages zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Abschluss des Staatsvertrages: Übereinkommen über die Asiatische Infrastruktur Investitionsbank (798 der Beilagen) wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

Wien, 2015 10 06

                                 Petra Bayr, MA                                                        Mag. Andreas Zakostelsky

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann