836 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 1133/A(E) der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Finanzielle Belastung von Stromkunden durch „Smart Meter“

Die Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 4. Mai 2015 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Umfassend durchgeführte Feldversuche zeigen, dass die ursprünglich beworbenen Vorteile von ‚Smart Meter‘ nicht einzuhalten sind. Die Ergebnisse liefern leider ein äußerst ernüchterndes Bild. Die Sinnhaftigkeit von ‚intelligenten‘ Stromzählern ist daher in Zweifel zu ziehen. Zu bedenken ist auch, dass die Stromkunden die hohen Umrüstungskosten der bestehenden Zähler auf ‚Smart Meter‘ zu tragen haben.

Bis Ende 2019 müssen laut gesetzlicher Vorgabe 95 Prozent der Zählpunkte mit ‚Smart Meter‘ ausgestattet sein. Diesbezügliche Kritik kommt nicht nur von Seiten der Arbeiterkammer, sondern auch namhafte Vertreter von Energieversorgern – wie beispielsweise der Wiener-Stadtwerke-Energievorstand Marc Hall – sprechen davon, dass Österreich mit seiner strikten ‚Smart Meter‘-Vorgabe ‚voreilig‘ gewesen ist.

Während beispielsweise in Deutschland nur Haushalte mit über 6.000 kWh einen ‚Smart Meter‘ verpflichtend bekommen sollen, will man in Österreich nahezu jeden Stromabnehmer mit diesem System ausstatten. Aufgrund der aktuellen und wissensbasierten Studien sowie Feldversuche, erwarten wir uns daher, dass der zuständige Bundesminister alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpft, um zur Rücknahme der ‚Smart Meter‘-Einführung zu kommen. Zumindest sollte es gelingen, kleine Haushalte mit einem geringeren Stromverbrauch generell vom Einbau auszunehmen. So könnten zumindest Privathaushalte mit geringem Jahresverbrauch von dieser unverhältnismäßigen Belastung befreit werden.

Energiesparen JA, aber sinnvoll und ohne weitere finanzielle Mehrbelastungen des Endverbrauchers. Bewusstseinsbildung und Aufklärung muss die Devise sein, Zwänge und lediglich Bürokratie und Kosten verursachende Vorschriften sind für uns der falsche Weg.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 8. Oktober 2015 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Peter Wurm die Abgeordneten Ing. Mag. Werner Groiß, Mag. Michael Hammer, Mag. Judith Schwentner, Angela Fichtinger, Mag. Gerald Loacker, Ing. Markus Vogl und Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

Auf Antrag der Abgeordneten Angela Fichtinger beschloss der Ausschuss für Arbeit und Soziales mit Stimmenmehrheit (für diesen Antrag: S, V, G, N, T dagegen: F) der Präsidentin des Nationalrates die Zuweisung des gegenständlichen Entschließungsantrages an den Ausschuss für Wirtschaft und Industrie zu empfehlen.

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Angela Fichtinger gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2015 10 08

                               Angela Fichtinger                                                               Josef Muchitsch

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann