837 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 639/A(E) der Abgeordneten Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Reduktion der GIS Gebühren für sehbeeinträchtigte Menschen“

Die Abgeordneten Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 24. September 2014 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Für viele Blinde und sehbehinderte Menschen in Österreich ist nur ein kleiner Bruchteil des ORF­Angebotes verfügbar. Es handelt sich dabei um solche Programme, die mit Audiodeskription bzw. Kommentierung versehen sind.

Betroffene mit sehr geringem Einkommen sind zur Gänze befreit, aber die immer größer werdende Anzahl von blinden und hochgradig sehbehinderten Menschen muss ebenfalls Berücksichtigung finden. Diese sollen ebenfalls - unabhängig von ihrem Haushaltseinkommen - für den vergleichsweise geringen Anteil am Fernsehprogramm, der für sie barrierefrei zugänglich ist, eine Gebührenreduktion erhalten.

Vertreter der dauerhaft sehbeeinträchtigten Menschen in Österreich schlagen dazu vor, sich am Nachbarland Deutschland zu orientieren und meinen dazu:

Eine Neuberechnung eines fairen Anteiles von Menschen mit dauerhaften Sehbeeinträchtigungen an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wäre ein zukunftsträchtiges Modell in Richtung Haushaltsabgabe, die im Nachbarland Deutschland schon mit 1. Jänner 2013 in Kraft getreten ist. Auch dort zahlen blinde und sehbehinderte Menschen, so sie nicht aus Einkommensgründen ohnehin von der Abgabe befreit sind, monatlich nur 5,99 Euro - ein Drittel der gesamten Haushaltsabgabe von 17,98 Euro. Für dauerhaft sehbeeinträchtigte Menschen mit einem geringen Haushaltseinkommen bzw. für taubblinde Personen sollen, auch weiterhin die GIS-Gebühren bzw. eine allfällige Haushaltsabgabe zur Gänze entfallen.

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1817/J der Abgeordneten Dr. Franz, Kolleginnen und Kollegen wiederum wird von BM Hundsdorfer wie folgt beantwortet:

Es besteht eine gesetzliche Verpflichtung nach § 5 Abs. 2 ORF-Gesetz, den Anteil der für hör- und sehbehinderte Menschen zugänglich gemachten Sendungen jährlich gegenüber 2009 durch Maßnahmen wie Gebärdensprache, Untertitelung, Audiobeschreibung oder leicht verständliche Menüführung zu erhöhen.

Entsprechend der Maßnahme Nr. 102 des Nationalen Aktionsplanes Behinderung 2012 – 2020, der Strategie der österreichischen Bundesregierung zur Umsetzung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, ist eine schrittweise Erhöhung des Anteils der Barrierefreiheit aller Sendungen des ORF und anderer audiovisueller Mediendienste vorgesehen. Der ORF hat im Jahr 2012 insgesamt mehr als 750 Programmstunden audiodeskribiert. Täglich wurden im Durchschnitt also mehr als 2 Sendestunden mit speziellem Kommentar für blinde und sehbeeinträchtigte Menschen angeboten. Der ORF konnte von 2009 bis 2012 das Volumen an audiodeskribierten Programmen um das mehr als Sechseinhalbfache steigern. Der ORF setzt seinen entsprechenden Etappenplan schrittweise um.

Vor dem Hintergrund der obigen Erwägungen sollte daher aus Sicht des Sozialministeriums im Sinne der Inklusion von Menschen mit Sehbehinderung das Ziel sein, den Anteil der barrierefreien Sendungen weiter voranzutreiben.

Analog zu diesen Aussagen entspräche das dann folgender Vorgangsweise: Sehbehinderte zahlen nur analog zu dem, was sie wahrnehmen können - das wären genau 8% der aktuellen GIS Gebühr für zwei Stunden Sendezeit von insgesamt 24 Stunden.

Diese Gebühr kann dann schrittweise erhöht werden, soweit mehrere barrierefreie Stunden hinzukommen, was der Minister ja dankenswerter Weise in Aussicht stellt.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seinen Sitzungen am 1. Juli und 8. Oktober 2015 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Ing. Waltraud Dietrich die Abgeordneten Dr. Franz­Joseph Huainigg, Mag. Gerald Loacker, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Mag. Helene Jarmer, Ulrike Königsberger-Ludwig sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

Auf Antrag der Abgeordneten Ulrike Königsberger-Ludwig beschloss der Ausschuss für Arbeit und Soziales mit Stimmenmehrheit (für diesen Antrag: S, V, G, N dagegen: F, T) der Präsidentin des Nationalrates die Zuweisung des gegenständlichen Entschließungsantrages an den Finanzausschuss zu empfehlen.

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2015 10 08

                     Ulrike Königsberger-Ludwig                                                     Josef Muchitsch

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann