838 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 1227/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schluss mit Diskriminierung von Halsatmern bei § 29b StVO-­Ausweis

Die Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 17. Juni 2015 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Mit dem Ausweis nach § 29b StVO (Straßenverkehrsordnung) darf zum Ein- oder Aussteigen und zum Ein- und Ausladen der für Menschen mit Behinderung nötigen Behelfe, z.B. eines Rollstuhls,

             - auf Straßenstellen, an denen ein Halte- und Parkverbot durch Verkehrszeichen kundgemacht ist, sowie

             - in zweiter Spur

             - gehalten werden und

             - auf Straßenstellen, an denen ein Parkverbot durch Verkehrszeichen kundgemacht ist

             - in einer Kurzparkzone ohne zeitliche Beschränkung

             - in einer Fußgängerzone, in der Zeit, in der eine Ladetätigkeit vorgenommen werden darf

             - auf Behindertenparkplätzen geparkt werden.

Welche bürokratische Hürden Schwerkranke aber zur Erlangung dieses Ausweises über sich ergehen lassen müssen, schildert ein betroffener Bürger, der sich als Halsatmer durch das BMASK diskriminiert fühlt: Krebspatient, Jahrgang 1947.

Zwei Operationen in 2 Jahren, Lymphdrüsen Entfernung mit darauffolgender Chemo und Strahlenbehandlung. Langzeitfolgen: kein Geschmack, kein Speichel, Ausfall aller Zähne, Nahrungsaufnahme äußerst beschwerlich, permanente Zahnfleisch- und Kieferentzündung sowie Zungengrundkarzinom. Es folgte eine Kehlkopf –Totalentfernung. Wie hart das Leben als Halsatmer ist kann sich ein Nichtbetroffener kaum vorstellen. Das Mitführen von Entschleimungs- und Reinigungsutensilien wie Wasser, Sprechventilbürste, Ersatzkanüle, Befestigungsbänder usw. Entschleimung in öffentlichen Verkehrsmittel ist kaum zumutbar.

Ein Behindertenpass mit 70 Prozent wurde ausgestellt. Der Betroffene beantragte die Zusatzeintragung für einen Parkausweis, § 29b der StVO. aufgrund andauernder Behinderung. Ein nicht nachvollziehbares Verfahrensprocedere des Sozialministeriumservice(Wien-Babenbergerstraße) begann. Nach einem Monat wurde ein negativer Bescheid ausgestellt. Dies obwohl der Betroffene defacto keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen kann, da ihm dies seine Behinderung und sein aktueller Gesundheitszustand nicht erlauben. Das BMASK gibt sich aber in fortgesetzter Art und Weise uneinsichtig und verwehrt dem ‚Halsatmer‘ einen Ausweis gemäß § 29b StVO.

Hier muss im Verwaltungsvollzug des BMASK eine Änderung herbeigeführt werden, um diese Diskriminierung dieser Gruppe von Betroffenen zu beenden.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 8. Oktober 2015 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein die Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Dr. Franz-Joseph Huainigg, Ulrike Königsberger-Ludwig, Mag. Gerald Loacker und Ing. Waltraud Dietrich sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F, G, T dagegen: S, V, N).

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2015 10 08

                     Ulrike Königsberger-Ludwig                                                     Josef Muchitsch

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann