847 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP
Bericht
des Immunitätsausschusses
über das Ersuchen des Landesgerichts für
Strafsachen Wien, 92 HV 44/15m, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung
des Abgeordneten zum Nationalrat
Heinz-Christian Strache
Das Landesgericht für Strafsachen Wien ersucht mit Schreiben vom 20. Juli 2015, 92 HV 44/15m, eingelangt am 23. Juli 2015, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Heinz-Christian Strache wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung nach § 111 Abs. 1 und 2 StGB.
Der Immunitätsausschuss hat dieses Ersuchen in seiner Sitzung am 14. Oktober 2015 in Verhandlung gezogen und einstimmig beschlossen, dem Nationalrat zu empfehlen, festzustellen, dass ein Zusammenhang zwischen der vom Privatankläger behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Heinz-Christian Strache besteht, und daher einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Heinz-Christian Strache nicht zuzustimmen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Immunitätsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:
In Behandlung des Ersuchens des Landesgerichts für
Strafsachen Wien, 92 HV 44/15m, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des
Abgeordneten zum Nationalrat Heinz-Christian Strache wegen des Verdachtes einer
strafbaren Handlung nach § 111 Abs. 1 und 2 StGB wird
im Sinne des
Art. 57 Abs. 3 B‑VG festgestellt, dass ein Zusammenhang
zwischen der vom Privatankläger behaupteten strafbaren
Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum
Nationalrat Heinz-Christian Strache besteht; daher wird einer behördlichen
Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat
Heinz-Christian Strache nicht zugestimmt.
Wien, 2015 10 14
Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger Mag. Dr. Beatrix Karl
Berichterstatter Obfrau