848 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP
Bericht
des Immunitätsausschusses
über das Ersuchen der Staatsanwaltschaft Wiener
Neustadt, 2 St 81/15f, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des
Abgeordneten zum Nationalrat
Ing. Christian Höbart
Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt ersucht
mit Schreiben vom 4. August 2015, 2 St 81/15f, eingelangt am 6. August
2015, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum
Nationalrat Ing. Christian Höbart wegen des
Verdachtes einer strafbaren Handlung nach
§§ 12 zweiter Fall, 264 Abs. 1, Abs. 2 StGB in eventu § 223 Abs.
2 StGB.
Der Immunitätsausschuss hat dieses Ersuchen in seiner Sitzung am 14. Oktober 2015 in Verhandlung gezogen und einstimmig beschlossen, dem Nationalrat zu empfehlen, festzustellen, dass kein Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Christian Höbart besteht.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Immunitätsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:
In Behandlung des Ersuchens der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt, 2 St 81/15f, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Christian Höbart wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung nach §§ 12 zweiter Fall, 264 Abs. 1, Abs. 2 in eventu § 223 Abs. 2 des österreichischen Strafgesetzbuches wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B‑VG festgestellt, dass kein Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Christian Höbart besteht.
Wien, 2015 10 14
Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger Mag. Dr. Beatrix Karl
Berichterstatter Obfrau