853 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Umweltausschusses

über den Fortschrittsbericht 2015 nach § 6 Klimaschutzgesetz, vorgelegt vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (III-215 der Beilagen)

Mit dem vorliegenden Bericht nach § 6 Klimaschutzgesetz (KSG) wird der aktuelle Stand der Einhaltung der Treibhausgas-Emissionsziele nach Sektoren dargestellt und dokumentiert.

Das Klimaschutzgesetz (KSG), das Ende 2011 in Kraft getreten ist, legt Emissionshöchstmengen für die Perioden 2008 bis 2012 (Anlage 1, KSG) und 2013 bis 2020 (Anlage 2) fest. Der vorliegende Fortschrittsbericht behandelt ausschließlich die gegenwärtige Periode – die Abrechnung der ersten Kyoto-Periode 2008-2012 wurde im Fortschrittsbericht 2014 ausführlich behandelt – und orientiert sich hinsichtlich der einzuhaltenden Emissionsziele bereits an der jüngsten Novellierung des KSG.

Das Jahr 2013 ist das erste Abrechnungsjahr nach der EU Entscheidung über die Aufteilung von Anstrengungen zur Reduktion von Treibhausgas-Emissionen („Effort Sharing-Entscheidung“ 2009/406/EG). Für die Periode 2013 bis 2020 sieht das KSG in der Anlage 2 Emissionshöchstwerte für jedes einzelne Jahr und je Sektor vor. Diese sektoralen Ziele ergeben in Summe den Zielpfad, der für die Republik Österreich verpflichtend durch die EU Effort Sharing-Entscheidung vorgesehen ist. Davon betroffen sind nur jene Emissionen, die außerhalb des Anwendungsbereichs des EU Emissionshandelssystems (EU EH) anfallen.

Seit 2005 sind die Treibhausgas-Emissionen Österreichs, mit Ausnahme des Jahres 2010, kontinuierlich gesunken. Diese Abnahme (minus von 13,9 % bei einem Wirtschaftswachstum von + 11,1 %) zeigt, dass die getroffenen Klimaschutzmaßnahmen wirksam sind. Im Jahr 2013 wurde die durch EU-Beschlussvorgegebene Höchstmenge an Treibhausgasemissionen in Österreich um 2,9 Mio. Tonnen CO2-Äquivalent unterschritten, wobei die sektoralen Höchstmengen in allen Sektoren eingehalten werden konnten. Nach ersten Abschätzungen des Umweltbundesamtes kann auch für 2014 eine Unterschreitung des Zielpfads erwartet werden. Nicht genutzte Emissionsmengen können vom Mitgliedstaat bei Bedarf in späteren Jahren der Periode verwendet werden.

Es besteht die klare politische Intention, dass Österreich sein Ziel in der Periode 2013 bis 2020 durch Maßnahmensetzungen im Inland einhält und somit der Ankauf von Zertifikaten aus Klimaschutzprojekten im Ausland nach Möglichkeit nicht in Anspruch genommen werden soll. Es wurden daher nach Inkrafttreten des KSG Ende 2011 umgehend Arbeitsgruppen eingesetzt, in denen konkrete Maßnahmen zur Emissionsreduktion diskutiert wurden. Für die Jahre 2013 bis 2014 wurde zwischen dem Bund und den Bundesländern in Hinblick auf die Zielperiode ein erstes Maßnahmenprogramm vereinbart, welchem der Ministerrat zugestimmt und das auch von der Landeshauptleutekonferenz zur Kenntnis genommen wurde. Am 16. Juni 2015 hat der Ministerrat ein weiteres Maßnahmenprogramm für den Zeitraum 2015 bis 2018 angenommen. Die Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen wird von Bund und Ländern in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe laufend begleitet.

Ebenfalls im Juni 2015 hat das BMLFUW eine Novelle zum Klimaschutzgesetz in Begutachtung gesendet. Die parlamentarische Behandlung stand bei Drucklegung dieses Berichts kurz vor ihrem Abschluss. Die Novelle hat neue Emissionshöchstmengen und Sektorziele auf der Grundlage von geänderten methodischen Vorgaben auf internationaler und auf EU-Ebene zum Gegenstand. Im vorliegenden Fortschrittsbericht wird bereits auf die neuen Zielwerte Bezug genommen.

Österreich befindet sich somit in einer guten Ausgangsposition für die Erreichung der Klimaschutzziele bis 2020 ohne den Einsatz von flexiblen Mechanismen. Zusätzliche Maßnahmen könnten jedoch gegen Ende der Periode zur Zielerreichung bis 2020 noch erforderlich sein, insbesondere im Verkehr. Darüber hinaus sind rechtzeitig zusätzliche Maßnahmen in Hinblick auf das – noch durch EU Beschluss zu determinierende – Klimaziel Österreichs bis 2030 zu erarbeiten und zur Umsetzung vorzubereiten, zumal mit einem deutlich verschärftem jährlichen Reduktionserfordernis nach 2020 zu rechnen sein wird.

 

Der Umweltausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 27. Oktober 2015 in Verhandlung genommen.

Aufgrund eines am 27. Oktober 2015 eingebrachten Verlangens des Grünen Klubs im Parlament wird der vorliegende Bericht gemäß § 28b Abs. 4 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates nicht enderledigt.

 

An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Erwin Preiner die Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer, Michael Pock, Johann Höfinger, Dr. Susanne Winter, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Ing. Mag. Werner Groiß, Matthias Köchl, Ing. Norbert Hofer, Georg Willi sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter und die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Christiane Brunner.

 

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, G, N, T, dagegen: F) beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle den Fortschrittsbericht 2015 nach § 6 Klimaschutzgesetz, vorgelegt vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (III-215 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.

 

Wien, 2015 10 27

                                  Erwin Preiner                                                          Mag. Christiane Brunner

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau