856 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Unterrichtsausschusses

über den Antrag 1325/A(E) der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Modulare Oberstufe

Die Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 23. September 2015 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„In die Modularisierung der Oberstufen werden große Hoffnungen gesteckt. Nicht umsonst war diese eine der zentralen Forderungen des Bildungsvolksbegehrens (http://www.nichtsitzenbleiben.at /volksbegehren/forderungen). Ziel ist es, Schülerinnen mehr Individualität bei der Zusammenstellung der Lehrinhalte und ein individuelles Lerntempo zu ermöglichen. Dazu notwendig wären allerdings die Auflösung von Klassenverbänden und die Schaffung eines Kurssystems. Diese Form von Modularisierung wurde an mehreren Standorten auch im Schulversuch erprobt.

Die ab dem Schuljahr 2017/18 geltende Modularisierung der Oberstufen bedeutet dagegen eine deutliche Erschwernis für Schülerinnen. Das Bertha-von-Suttner Gymnasium („Schulschiff“) hat seinen Schulversuch zur modularisierten Oberstufe abgebrochen. Begründet wird die Entscheidung mit der deutlichen Erschwernis für SchülerInnen. Diese müssen in Zukunft nicht nur am Ende des Schuljahres, sondern bereits im Semesterzeugnis in allen Fächern eine positive Beurteilung der Leistung erreichen. Dazu werden zusätzliche Prüfungen Ende Februar notwendig. Auf der Homepage des Bertha-von-Suttner Gymnasium heißt es dazu: „Die Praxis zeigte, dass vor allem ‚lernschwache‘ SchülerInnen dem Unterricht im Februar fernblieben, um für die Wiederholungsprüfung zu lernen, mit dem Effekt, dass sie sich bereits zu Semesterbeginn Rückstände in allen Fächern einhandelten.“ (http://www.oeliug.at/2015/03/01/boykott-des-2-sga-themas/).

Für die Schulorganisation bedeutet die Umstellung auf die Modularisierte Oberstufe in der geplanten Form eine große organisatorische Herausforderung. Um es SchülerInnen zu ermöglichen, Module in anderen Schulstufen nachzuholen, müssen die Stundenpläne verschiedener Schulstufen parallel geführt werden. Dazu kommen Probleme mit den Eröffnungs- und Teilungszahlen, mögliche Überschreitungen der Klassenschülerlnnenhöchstzahlen etc. worauf im Begutachtungsverfahren zur Oberstufenreform vielfach hingewiesen wurde (http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/ME/ME_00294/index.shtml).

Die Modularisierung gilt erst ab der 10. Schulstufe und nur an zumindest dreijährigen Schulen. Das Ziel, die Klassenwiederholungen und die Drop-Out-Rate durch diese Maßnahme zu senken kann nicht erreicht werden, da die Rate der Klassenwiederholungen und Drop-outs am Ende der 9. Schulstufe am höchsten ist.

Damit Modularisierung zum Erfolg führt, muss sie schülerInnenorientiert erfolgen. Althergebrachte Systeme wie Stammklassen sind hinderlich, da sie die Flexibilität der Schülerinnen einschränken. Wir benötigen ein echtes Kurssystem in der Oberstufe ab der 9. Schulstufe, damit SchülerInnen die individuellen Schwerpunkte wählen und ihr Lerntempo selbst bestimmen können.“

 

Der Unterrichtsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 28. Oktober 2015 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Dr. Harald Walser die Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Brigitte Jank, Julian Schmid, BA, Ing. Waltraud Dietrich, Mag. Gerald Hauser und der Ausschussobmann Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, G, N, dagegen: S, V, T). Bei der Auszählung der Stimmen stellte der Ausschussobmann 10 Stimmen für den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen, und 12 Stimmen gegen den Entschließungsantrag fest.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Unterrichtsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2015 10 28

                              Dr. Harald Walser                                                        Dr. Walter Rosenkranz

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann