858 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über den Antrag 1382/A(E) der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend statistisch basierte Evaluierung des österreichischen Fremden- und Asylrechts

Die Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 14. Oktober 2015 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Laut Anfragebeantwortung 13132/AB XXIV. GP (http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/AB/AB_13132/imfname_289399.pdf) gibt es keine Statistiken dazu, wie lange ein durchschnittliches Asylverfahren im Jahr 2013 dauerte. Es ist also nicht eruierbar, wie viel Zeit zwischen Asylantrag und rechtskräftiger Entscheidung vergeht - jede Instanz verwaltet nur ihre eigenen Daten, sprich jede Instanz führt nur über ihre eigenen Fälle Statistiken. Da das Ministerium aber als Verfahrenspartei über gerichtliche Entscheidungen informiert wird, wäre die Erstellung einer solchen Statistik jedenfalls möglich. Um einen Überblick über die gesamte durchschnittliche Asylverfahrensdauer zu bekommen, müssen also die Daten der jeweiligen Instanzen verknüpft werden.

Es gibt des Weiteren keine Statistik, die erfasst, was mit den Personen passiert, die in Österreich Asyl zuerkannt bekommen haben. Angesichts der nunmehr immer dringender werdenden Integrationsdebatte ist gerade dieses Zahlenmaterial von größter Wichtigkeit.

Sobald jemandem in Österreich Asyl gewährt wird, ist er statistisch nicht mehr erfasst: im Gegensatz zu den meisten anderen EU-Staaten verknüpft Österreich das Melderegister nicht mit dem Aufenthaltsstatus.

Man kann also mit Statistik Austria eruieren, wie viele Syrer in Österreich leben – Anfang 2015: 11.255–, aber nicht, ob es sich dabei um Asylwerber, bereits anerkannte Flüchtlinge, Schlüsselkräfte nach der „Rot-Weiß-Rot-Karte“ oder um Personen, die sich unter einem anderen Titel in Österreich aufhalten, handelt.

Objektives Zahlenmaterial im Sinne quantitativ und qualitativ hochwertiger Statistiken ist auch Voraussetzung für eine Evaluierung des österreichischen Asyl- und Fremdenrechts. Dieses Jahr kam es bereits zum 13. Mal in zehn Jahren zu einer Novellierung dieses Rechtsgebietes; aufgrund dieser häufig vorgenommenen Novellen ist es mittlerweile sogar für Experten kaum mehr zu durchblicken.“

 

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 28. Oktober 2015 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, die Abgeordneten Christoph Hagen, Mag. Alev Korun, Rudolf Plessl und Mag. Michael Hammer.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, G, N, dagegen: S, V, T).


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für innere Angelegenheiten somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2015 10 28

                           Dr. Nikolaus Scherak                                                                Otto Pendl

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann