861 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über den Antrag 1350/A(E) der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend „48 Stunden Asylverfahrensdauer laut Schweizer Modell“

Die Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 24. September 2015 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Wie man anhand der momentanen Flüchtlingssituation in Österreich sehen kann, ist das Innenministerium mit der Situation vollkommen überfordert, es bestehen akute Quartiernot und Chaos an den Grenzübergängen. Aufgrund der sich verschlechternden Lage in Syrien und anderen Krisenherden bzw. der Zunahme der Bedrohung durch den IS werden weitere Flüchtlingswellen jedoch nicht ausbleiben.

In dieser Situation muss schnell gehandelt werden. Besonderes Augenmerk muss dabei auf die Dauer der Asylverfahren gelenkt werden, um rasch feststellen zu können, ob es sich bei den betroffenen Antragsstellern um Personen mit tatsächlichem Asylgrund oder nur um Wirtschaftsflüchtlinge handelt.

Aufgrund der weiterhin zu erwartenden Menge an Flüchtlingen müssen die bereits gestellten Asylanträge so schnell wie möglich abgearbeitet werden können, um Personen, die keinen Asylgrund vorweisen (wie z.B. reine Wirtschaftsflüchtlinge, die die Gunst der Stunde nutzen wollen), möglichst schnell wieder außer Landes zu bringen und dadurch Platz für nachkommende Flüchtlinge zu schaffen, die tatsächlich vor Krieg und Elend fliehen mussten.

In der Schweiz oder auch in Norwegen gibt es bereits Modelle beschleunigter Asylverfahren, im Rahmen derer über die Anträge binnen 48 Stunden entschieden wird.“

 

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 28. Oktober 2015 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Christoph Hagen, die Abgeordneten Mag. Alev Korun, Rudolf Plessl, Mag. Michael Hammer und Dr. Nikolaus Scherak.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F,T, dagegen: S, V, G, N).

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für innere Angelegenheiten somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2015 10 28

                                Christoph Hagen                                                                     Otto Pendl

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann