871 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Verkehrsausschusses

über die Regierungsvorlage (845 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Telekommunikationsgesetz 2003, das KommAustria-Gesetz, das Bundesgesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen und das Postmarktgesetz geändert werden

Die vorgeschlagenen Regelungen bauen auf dem derzeit in Kraft stehenden Text des TKG 2003 auf.

Der vorliegende Entwurf dient vornehmlich der Umsetzung der Richtlinie 2014/61/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen für die elektronische Kommunikation, ABl Nr. L 155/1 vom 23.05.2014, S. 1.

Die Richtlinie ist am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt (12.06.2014) in Kraft getreten und ist von den Mitgliedstaaten bis zum 01.01.2016 in innerstaatliches Recht umzusetzen.

Darüber hinaus sollen auch Erfahrungen aus der Vollziehung der geltenden Bestimmungen vor allem des 2. Abschnitts des TKG 2003 zu Adaptierungen einiger Regelungen führen. Die Änderung des KOG beruht auf einer Anpassung des Kostendeckungsregulativs für die in Umsetzung der Richtlinie 2014/61/EU zusätzlich entstandenen Aufwendungen (Einrichtung der zentralen Informationsstelle für Infrastrukturdaten und Genehmigungen gem. §§ 13a und 13b TKG).

 

 

Der Verkehrsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 30. Oktober 2015 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Eva-Maria Himmelbauer, BSc die Abgeordneten Michael Pock, Dr. Harald Walser, Christoph Hagen, Philip Kucher und Dipl.-Ing. Gerhard Deimek sowie der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Alois Stöger, diplômé.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Philip Kucher, Eva-Maria Himmelbauer, BSc, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

Zu Art. 1:

Z 22: Damit wird sichergestellt, dass Verordnungen im Zusammenhang mit näheren Bestimmungen für kritische Infrastrukturen von der RTR im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie, sowie dem Bundesminister für Inneres erlassen werden.

Z 25: Redaktionelle Änderung

Zu Art. 4:

Mit der Änderung in § 11 soll auf die Bedürfnisse der Nutzer eingegangen werden, indem auch im Universaldienst Produkte ermöglicht werden, bei denen für spezielle Sendungen auch eine längere Laufzeit angeboten werden kann. Zu diesem Zweck werden auch die Laufzeitvorgaben in § 32 Abs. 4 Z 1 angepasst.“

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Philip Kucher, Eva-Maria Himmelbauer, BSc, Kolleginnen und Kollegen mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, F, dagegen: G, N, T) beschlossen.

Ferner beschloss der Verkehrsausschuss einstimmig folgende Feststellung:

„Der Verkehrsausschuss geht davon aus, dass zum Thema ,Antennenfunkmasten‘ weitere Beratungen unter Beiziehung von insbesondere ÖBB, ASFINAG, Bundesforste, BIG, Gemeindebund, Vertreter der Landeshauptleutekonferenz und Telekommunikationsanbieter mit dem Ziel einer besseren Kooperation hinsichtlich Infrastrukturerrichtung im Mobilfunk stattfinden.“

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2015 10 30

                     Eva-Maria Himmelbauer, BSc                                                       Anton Heinzl

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann